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EU-Gericht: Der Staat darf im Ausland gestohlene Unterlagen im Inland legal verwenden!

Jetzt ist es aber wirklich, total, abschließend und endgültig höchstrichterlich geklärt. Ja, der deutsche Staat darf im Ausland gestohlene Informationen im Inland legal verwenden, um hier zum Beispiel...

FMW-Redaktion

Jetzt ist es aber wirklich, total, abschließend und endgültig höchstrichterlich geklärt. Ja, der deutsche Staat darf im Ausland gestohlene Informationen im Inland legal verwenden, um hier zum Beispiel Steuerhinterziehung zu verfolgen. Dies hat heute der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ verkündet, nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht diese Praxis bereits nachträglich legalisiert hatte. Nun war ein deutsches Ehepaar vor dieses EU-Gericht gezogen… tja, weil es wohl seine „Menschenrechte“ verletzt sah?

Das Ehepaar tauchte namentlich auf so einer Steuer-CD auf, die der Bundesnachrichtendienst im Ausland von einem Informanten gekauft hatte, der die Daten aus Liechtenstein illegal beschafft hatte. Natürlich ist der Diebstahl dort gegenüber dem Dieb selbst als Straftat einzustufen. Aber der Ankauf durch deutsche Behörden legalisiert dieses Verfahren sozusagen durch die grenzüberschreitende Transaktion. Es ist generell eine Frage der Staatsraison, ob ein Staat Kriminellen überhaupt noch nachsetzen kann, die zum Beispiel ihr Geld im Ausland der heimischen Steuer entziehen.

Das Ehepaar wurde zwar letztlich nicht schuldig gesprochen, weil die basierend auf die Steuer-CD erfolgte Hausdurchsuchung keine Beweise ergab, aber die beiden wollten dies wohl nicht auf sich sitzen lassen. Jetzt ging diese Klage nach hinten los, in dem dieses EU-Gericht höchstrichterlich nun festgestellt hat, was im zwischenstaatlichen Alltagsgeschäft stillschweigend schon lange anerkannt ist. Daten egal welcher Art, die Geheimdienste im Ausland beschaffen (die Franzosen sollen ja angeblich extrem fleißig sein, Thema Industriespionage), können im Inland legal verwendet werden.

Was rein rechtlich auf den ersten Blick nicht besonders sauber aussieht, hält den Staat nach innen handlungsfähig. Der Fall der Steuer-CDs ist da nur das beste Beispiel. Wäre das heutige Urteil negativ ausgefallen, könnte eine Spirale rückwärts in Gang gesetzt werden, in dem viele Steuersünder wieder anfangen könnten Geld erneut ins Ausland zu verschieben. Auch gute Beispiele für die Notwendigkeit der legalen Inlandsverwendung von im Ausland „beschaffter Daten“ ist der Bereich Terrorismus. Man möchte gar nicht näher nachfragen, wie viele der verhinderten Terroranschläge in Deutschland auf „erschnüffelten“ Informationen der NSA basierten.

Das soll natürlich nicht bedeuten, dass die NSA eine supernette Hochburg der Demokratie ist. Aber ganz ohne geht es eben auch nicht. Kann der Staat seine Steuern nicht mehr richtig eintreiben, geht die gesamte Volkswirtschaft zugrunde. Zu dem Themengebiet soll es ja auch in Europa einige anschauliche Beispiele geben. Also, aus Gründen der Aufrechterhaltung der staatlichen Leistungsfähigkeit war dieses Urteil verdammt wichtig, auch wenn der einzelne Bürger, der an das inviduelle Recht der Privatsphäre etc denkt, das aus nachvollziehbaren Gründen anders sehen mag.

Hier das Original-Zitat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von heute (Texte leider nur in den Amtssprachen Englisch und Französisch):


In today’s Chamber judgment in the case of K.S. and M.S. v. Germany (application no. 33696/11) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been: no violation of Article 8 (right to respect for the home) of the European Convention on Human Rights.

The case concerned a search of a couple’s home because they were suspected of tax evasion. The proceedings against them had been triggered when information about their assets held in a Liechtenstein bank had been illegally copied by an employee of the bank and sold to the German secret services. The applicants notably complained that their home had been searched on the basis of a warrant issued on the strength of evidence which had been obtained in breach of domestic and
international law.

The Court found that the search had been carried out in accordance with the law. It noted in particular the settled case-law of the Federal Constitutional Court according to which there was no absolute rule that evidence which had been acquired in violation of procedural rules could not be used in criminal proceedings. That meant that the couple had been able to foresee – if necessary with the aid of legal advice – that the domestic authorities would consider basing the search warrant on the Liechtenstein data despite the fact that that information might have been acquired in breach
of the law.

Furthermore, the search had been proportionate: firstly, because German legislation and jurisprudence in the sphere of searches provided adequate and effective safeguards against abuse in general and had done so in the circumstances of this particular case; secondly, because tax evasion constituted a serious offence; thirdly, because nothing indicated that the German authorities had deliberately and systematically breached domestic and international law in order to obtain information for the prosecution of tax crimes; fourthly, because the warrant had been explicit and detailed as concerned both the offence being investigated as well as the items sought as evidence; and, lastly, because the couple had not alleged any repercussions on their personal reputation as a consequence of the search of their home.



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3 Kommentare

  1. Der Hehler ist so schlecht wie der Stehler. Das gilt auch in diesem Fall. Wer kriminelle Mittel einsetzt, öffnet die Büchse der Pandora. Staatsraison hat Grenzen. Alles darüber hinaus, führt zu Diktatur.

  2. Seit WK2 kann DE nur eines:
    Den Steuerzahler ausbeuten …..um damit die halbe Welt zu kaufen….
    Man kratzt jetzt die letzten EUROS zusammen,bevor sie wertlos werden,lol

  3. Moin, moin,

    einfache, transparente Steuern und Abgaben auf vertretbarem Niveau, dann klappt es auch mit der Steuerehrlichkeit des Steuerzahlers. Überlegt man, was einem vom Bruttolohn bleibt und dass von dem dann ausbezahlten Nettolohn noch weitere Steuern wie bspw. Umsatzsteuer, Mineralölsteuer etc. bezahlt werden müssen, dann kann das nicht richtig sein. Spannend wird es erst nach der nächsten Bundestagswahl, da muss der Bürger feststellen, wieso er Bürger ist, d.h. das er für die Schulden und den Geldbedarf der BRD haftet. Viel Spass dabei.

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