Aktien

No go: EU-Kommission beerdigt die Fusion von Deutscher Börse und London Stock Exchange – hier alle Details und ein Lacher

Wie bereits erwartet wurde, folgt aktuell die Absage der EU-Kommission zur Fusion zwischen Deutscher Börse und London Stock Exchange. Im folgenden Text zeigen wir die aktuellen Original-Aussagen von EU-Kommission und der Deutschen Börse hierzu. Der Lacher an der...

FMW-Redaktion

Wie bereits erwartet wurde, folgt aktuell die Absage der EU-Kommission zur Fusion zwischen Deutscher Börse und London Stock Exchange. Im folgenden Text zeigen wir die aktuellen Original-Aussagen von EU-Kommission und der Deutschen Börse hierzu. Der Lacher an der Nummer wird heute von der Deutschen Börse mitgeliefert. So schreibt man zu der Absage, dass die Deutsche Börse laut ihrem Chef Carsten Kengeter auch alleine sehr gut aufgestellt sei um im globalen Wettbewerb mit anderen Börsenbetreibern bestehen zu können. Dazu unser Kommentar: Aber das war doch laut Kengeter die ganze Zeit der Grund für die Fusion. Ohne Fusion würde die Deutsche Börse doch den Anschluss an die großen Player verpassen, so das Angst-Szenario gegenüber den Aktionären, damit diese der Fusion gefälligst zustimmen. Aber jetzt auf einmal geht es auch ohne… Verlierer ist eigentlich niemand, denn LSE und Deutsche Börse sind beide groß genug, beide gut aufgestellt, und die Deutsche Börse ist ein Innovationstreiber! Der große Verlierer ist nur einer – Carsten Kengeter selbst. Mal sehen, wie lange er noch auf seinem Stuhl sitzt.

Hier der Tweet von EU-Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager.

Zunächst die EU-Kommission im Originalwortlaut:


Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Deutsche Börse AG (DBAG) und der London Stock Exchange Group (LSEG) nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Die Untersuchung der Kommission zeigte, dass das Vorhaben auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-Facto-Monopol geschaffen hätte.

Durch den geplanten Zusammenschluss wären die Tätigkeiten der beiden größten europäischen Börsenbetreiber DBAG und LSEG zusammengeführt worden. Diese sind Eigentümer der deutschen, der italienischen und der britische Börsen sowie mehrerer der größten europäischen Clearinghäuser.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die europäische Wirtschaft benötigt gut funktionierende Finanzmärkte. Dies ist nicht nur für Banken und andere Finanzinstitute wichtig. Die gesamte Wirtschaft profitiert davon, wenn Unternehmen auf wettbewerbsorientierten Finanzmärkten Geld aufnehmen können.

Der Zusammenschluss zwischen Deutsche Börse und London Stock Exchange hätte den Wettbewerb erheblich eingeschränkt, denn er hätte in einem wichtigen Bereich, dem Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente, ein De-facto-Monopol geschaffen. Da die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen nicht ausreichten, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat die Kommission beschlossen, den Zusammenschluss zu untersagen.“

Wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Der Zusammenschluss hätte auf dem europäischen Markt für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente (Anleihen und Repogeschäfte), auf dem die beteiligten Unternehmen die einzigen Anbieter sind, zu einem De-Facto-Monopol geführt. Insbesondere hätte der geplante Zusammenschluss das in Frankfurt ansässige DBAG-Clearinghaus Eurex mit den LSEG-Clearinghäusern LCH.Clearnet (das LCH.Clearnet Ltd (London) und LCH.Clearnet SA (Paris) umfasst) und Cassa di Compensazione e Garanzia (Rom) zusammengeführt.

Dieses Monopol im Bereich des Clearings festverzinslicher Finanzinstrumente hätte sich in der Folge auch auf die nachgelagerten Märkte für Abwicklung, Verwahrung und Sicherheitenverwaltung ausgewirkt. Die auf diesen Märkten tätigen Dienstleister sind auf Transaktionsdaten von Clearinghäusern angewiesen. Da das im Eigentum der DBAG stehende Clearstream mit diesen Dienstleistern im Wettbewerb steht, hätte das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen die Fähigkeit und den Anreiz, Transaktionsdaten zu Clearstream umzuleiten und andere Wettbewerber vom Markt auszuschließen.

Darüber hinaus hätte der Zusammenschluss den horizontalen Wettbewerb für den Handel und das Clearing von Einzelaktienderivaten (basierend auf den Aktien belgischer, niederländischer und französischer Unternehmen) ausgeschaltet. Zurzeit steht Eurex mit einem von Euronext und LCH.Clearnet SA angebotenen gebündelten Produkt (das Handel und Clearing beinhaltet) im Wettbewerb. Nach dem Zusammenschluss hätte LCH.Clearnet, das über eine erhebliche Preissetzungsmacht in Bezug auf das gebündelte Produkt verfügt, weniger Anreiz, mit Eurex in Wettbewerb zu treten. Und schließlich könnte diese Marktmacht unter Umständen auch zur Verdrängung von Euronext genutzt werden.

Die Kommission hat diese Bedenken in ihrem Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Untersuchung dargelegt und sie den beteiligten Unternehmen in einer im Dezember 2016 herausgegebenen Mitteilung der Beschwerdepunkte förmlich mitgeteilt. Die Kommission äußerte ferner weitere vorläufige Wettbewerbsbedenken, die sie aber letztlich nicht abschließend beurteilen musste.

Es liegt in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission entweder zu widerlegen oder durch geeignete Abhilfemaßnahmen auszuräumen. Diese Abhilfemaßnahmen müssen alle wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission ausräumen und langfristig tragfähig sein.

Von den beteiligten Unternehmen vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die beteiligten Unternehmen an, das in Frankreich ansässige LSEG-Clearinghaus LCH.Clearnet SA zu veräußern.

Nach Auffassung der Kommission hätte diese Veräußerung ihre Bedenken bezüglich der Einzelaktienderivate ausgeräumt. Die Bedenken hinsichtlich der Schaffung des De-facto-Monopols im Bereich des Clearings festverzinslicher Finanzinstrumente hätte sie jedoch nicht ausräumen können. Dies hat sich aus dem Markttest der Abhilfemaßnahme ergeben. Der Markttest ist die Phase eines Fusionskontrollverfahrens, in der die Kommission die Marktteilnehmer zu den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen konsultiert, um ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Der Markttest zeigte, dass die LCH.Clearnet SA in Bezug auf ihre Tätigkeit im Bereich des Clearings festverzinslicher Finanzinstrumente in großem Maße von Handelsdaten der italienischen LSEG-Handelsplattform für festverzinsliche Finanzinstrumente, MTS, abhängig ist. Ohne diese Handelsdaten wäre die künftige Tragfähigkeit dieses Geschäftsbereichs ernsthaft gefährdet. Daher konnte die Kommission nicht feststellen, dass LCH.Clearnet SA in Zukunft ein effektiver Wettbewerber im Bereich des Clearings festverzinslicher Finanzinstrumente gewesen wäre.

Die beteiligten Unternehmen hatten Gelegenheit, die von ihnen unterbreiteten Verpflichtungsangebote abzuändern, um den beim Markttest festgestellten Aspekten Rechnung zu tragen. Die Veräußerung der MTS, eines gemessen an den Gesamteinnahmen und am Gesamtmarktwert der beteiligten Unternehmen vergleichsweise kleinen Vermögenswerts, wäre eine eindeutige Abhilfemaßnahme gewesen, mit der die Unternehmen diesen Bedenken hätten Rechnung tragen können.

Letztlich waren die beteiligten Unternehmen jedoch lediglich bereit, einen komplexen Katalog verhaltensbezogener Maßnahmen anzubieten, nicht aber die Veräußerung der MTS. Sie konnten nicht aufzeigen, dass die angebotenen Maßnahmen in der Praxis wirksam gewesen wären und sichergestellt hätten, dass die LCH.Clearnet SA in Zukunft ein wirksamer Wettbewerber im Bereich des Clearings festverzinslicher Finanzinstrumente sein würde.

Nach Ansicht der Kommission hätte durch die vorgeschlagene Abhilfemaßnahme nicht verhindert werden können, dass der Zusammenschluss auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-facto-Monopol geschaffen hätte, und hat deshalb beschlossen, das Vorhaben zu untersagen.


Hier die aktuelle Aussage der Deutschen Börse:


Die EU-Kommission hat heute die Deutsche Börse AG und die London Stock Exchange Group plc darüber informiert, dass sie entschieden hat, den angestrebten Zusammenschluss der beiden Unternehmen zu untersagen trotz der von beiden Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen.

HLDCO123 PLC wird das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und das Tauschangebot gemäß den Bedingungen des Tauschangebots rückabwickeln.

Die Deutsche Börse bedauert die Entscheidung der Europäischen Kommission. Joachim Faber, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutsche Börse AG, sagte: „Die Untersagung ist ein Rückschlag für Europa, für die Kapitalmarktunion und für die Brücke zwischen Kontinentaleuropa und Großbritannien. Damit ist zugleich die Chance zur Schaffung eines in Europa ansässigen globalen Marktinfrastrukturanbieters vertan – und damit gleichzeitig die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte im globalen Maßstab zu stärken.“

Carsten Kengeter, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG, ergänzte: „Die Deutsche Börse ist auch allein sehr gut aufgestellt, um im globalen Wettbewerb mit anderen Börsenbetreibern bestehen zu können. Wir werden unsere Wachstumsstrategie fortführen, unsere Innovationskraft stärken und noch intensiver Markt- und Kundenbedürfnisse bedienen. Durch diesen strategischen Ansatz wollen wir für unsere Kunden und Aktionäre Mehrwert schaffen und zur positiven Entwicklung des Finanzplatzes Frankfurt beitragen.“

Die Wachstumsstrategie des Unternehmens zielt darauf ab, Kunden neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien anzubieten. Das Unternehmen will zudem gemeinsam mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie der Politik daran mitwirken, die Stabilität und Integrität der Finanzmärkte zu stärken.

Durch das bereits implementierte Wachstumsprogramm Accelerate streben Vorstand und Aufsichtsrat an, im Interesse der Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter langfristig in allen Geschäftsbereichen, in denen die Deutsche Börse aktiv ist, zu den führenden Anbietern zu zählen. Mittelfristig erwartet das Unternehmen ein jährliches Wachstum des Konzernperiodenüberschusses von 10 bis 15 Prozent.




Quelle: EU Kommission, Deutsche Börse



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

1 Kommentar

  1. Wundert mich überhaupt nicht. Die Fusion war schon lange vorher tot, da die ganze Übernahme viel zu lange bei den Kartellbehörden fest gehangen hat.

    Mal schauen wie lange Kengeter überhaupt noch im Amt ist. Zu halten ist er eigentlich nicht mehr…

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage