Aktien

Apple mit 0,005% Steuersatz in Irland in 2014, 13 Milliarden Euro Nachzahlung fällig – hier alle Fakten

Die bisherige Steuerregelung Irlands für Apple ist illegal, und wird als illegale staatliche Beihilfe eingestuft. Rummmms. So hat es heute die EU-Kommission verkündet. Deswegen muss Apple jetzt für den Zeitraum 2004-2013 insgesamt 13 Milliarden Euro...

FMW-Redaktion

Die bisherige Steuerregelung Irlands für Apple ist illegal, und wird als illegale staatliche Beihilfe eingestuft. Rummmms. So hat es heute die EU-Kommission verkündet. Deswegen muss Apple jetzt für den Zeitraum 2004-2013 insgesamt 13 Milliarden Euro an den irischen Fiskus nachversteuern. Laut der zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager zahlte Apple 2014 effektiv in Irland einen Körperschaftsteuersatz von 0,005% – das ist mal was…

Der entscheidende Satz von Vestager zum Extra-Steuerdeal zwischen Irland und Apple: EU-Mitgliedsstaaten dürften einzelnen Unternehmen keine Steuervergünstigungen gewähren – dies sei nach EU-Richtlinien illegal. Tja, wer EU-Mitglied ist, muss sich auch an die Clubregeln halten (ohhhh, gibt es bald den IrExit?) Was sagt Apple dazu? Man reagiert extrem sauer und verärgert, und droht der EU sogar (hier die ganze heutige Stellungnahme von Apple). Die EU-Kommission versuche die Geschichte von Apple in Europa neu zu schreiben (welch rührende Formulierung). Laut Apple ignoriert die EU-Kommission Irlands Steuergesetze, und stelle damit das internationale Steuersystem auf den Kopf. Die Entscheidung der EU-Kommission werde tiefgreifende und schädliche Auswirkungen auf Investitionen und neue Arbeitsplätze in Europa haben, so Apple.

Und die irische Regierung? Freut man sich über 13 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Staatshaushalt, mit denen man neue Lehrer einstellen kann, neue Schulen bauen kann uvm? Nein, ganz im Gegenteil. Man sieht wohl seinen Status als Steuerparadies in Gefahr. So sagt die Regierung man habe Apple keine Steuervorteile gewährt. Apple hätte sämtliche fälligen Steuern bezahlt – unerlaubte staatliche Beihilfen hätte es nicht gegeben. Finanzminister Noonan sagt dazu aktuell er sei mit der EU-Entscheidung überhaupt nicht einverstanden. Er werde das Kabinett anfragen Widerspruch einzulegen. Man wolle damit die Rechtschaffenheit des irischen Steuersystems verteidigen, so Noonan. Es gehe darum für Unternehmen Steuersicherheit zu gewährleisten, und gegen das Vordringen der EU in nationale Steuerkompetenzen vorzugehen.

Da kann man sich fragen: Ist das noch eine angemessene Besteuerung, oder einfach nur noch eine Frechheit gegenüber der europäischen Staatengemeinschaft, die Irland in seiner bittersten Stunde während der Finanzkrise gerettet hat? Damit entzieht Irland der Rest-EU kräftig Steuereinnahmen, die Apple vielleicht anderswo in der EU gezahlt hätte. Bei 0,005% hat auch Irland kaum etwas davon. Aber das Motto scheint zu lauten: Lieber jede Menge Mini-Steuern – das ergibt am Ende auch einen schönen Batzen Geld. Kann man eigentlich Apple einen Vorwurf machen? Als börsennotierte Kapitalgesellschaft ist das Apple-Management seinen Aktionären gegenüber verpflichtet in jeglicher Hinsicht das Beste für die Firma zu erreichen.

Und wenn mit einem Staat ein extrem vorteilhafter Steuerdeal ausverhandelt wird, hat das Management einen guten Job gemacht. Den Vorwurf sollte man wohl Richtung irische Regierung richten. Man könnte aber auch anders argumentieren: Irland als souveräner Staat hat einen Steuerdeal mit einem Unternehmen geschlossen. Im Rahmen seiner Souveränität kann Irland machen was es will – eigentlich. Aber man hat sich als Teil der EU-Gemeinschaft EU-Regularien unterworfen, und hat durch die europäische Rettung während der Finanzkrise massiv profitiert – besser gesagt das Land wurde vor dem totalen Kollaps gerettet. Da darf man schon ein wenig Dankbarkeit oder Fairness gegenüber Rest-Europa erwarten, wo große Flächenstaaten dringend auf mehr Steuereinnahmen angewiesen sind, oder? Auch ist dieses EU-Vorgehen gut geeignet dafür einen kleinen Anfang zu machen hin zu Mindest-Steuersätzen, damit das gesamte Steueraufkommen in Europa ansteigt.

Apple EU 2
Grafik: EU-Kommission

Hier der wichtigste Teil der heutigen EU-Entscheidung im Original (sehr lesenswert):


Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. EUR gewährt hat. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 % zurück.“
Im Zuge einer im Juni 2014 eingeleiteten eingehenden beihilferechtlichen Prüfung gelangte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt haben. Mit den Vorbescheiden wurde eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne von zwei in Irland ansässigen Unternehmen der Apple-Gruppe (Apple Sales International und Apple Operations Europe) gebilligt, die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach: Nahezu die gesamten von den beiden Unternehmen im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne wurden intern einem „Verwaltungssitz“ (ein sogenanntes „Head Office“) zugewiesen. Die Prüfung der Kommission ergab, dass diese „Verwaltungssitze“ nur auf dem Papier bestanden und keine derartigen Gewinne hätten erwirtschaften können. Die den „Verwaltungssitzen“ zugewiesenen Gewinne wurden im Einklang mit mittlerweile nicht mehr geltenden Bestimmungen des irischen Steuerrechts in keinem Land besteuert. Infolge der mit den Steuervorbescheiden gebilligten Zuweisungsmethode zahlte Apple auf die Gewinne von Apple Sales International einen effektiven Körperschaftsteuersatz, der von 1 % im Jahr 2003 auf 0,005 % im Jahr 2014 zurückging.

Diese selektive steuerliche Behandlung von Apple in Irland ist nach den EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig, da sie Apple einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft, die den Steuervorschriften desselben Landes unterliegen. Die Kommission kann die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für einen Zeitraum von zehn Jahren vor ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen, das in diesem Fall auf das Jahr 2013 zurückgeht. Irland muss nun die Steuern von bis zu 13 Mrd. EUR, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, zuzüglich Zinsen zurückfordern.
Durch diese steuerliche Behandlung in Irland konnte Apple die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermeiden, die es durch den Verkauf seiner Produkte im gesamten EU-Binnenmarkt erwirtschaftete. Dies ist auf Apples Entscheidung zurückzuführen, alle Verkäufe in Irland zu verbuchen, und nicht in den Ländern, in denen die Produkte tatsächlich verkauft wurden. Diese Steuerstruktur fällt jedoch nicht in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfenkontrolle. Sollten andere Länder auf der Grundlage ihrer nationalen Steuervorschriften von Apple für den genannten Zeitraum mehr Steuern auf die von den beiden Unternehmen erwirtschafteten Gewinne erheben, so würde dies den von Irland zurückzufordernden Betrag verringern.

Die Steuerstruktur von Apple in Europa

Apple Sales International und Apple Operations Europe sind zwei irische Unternehmen, die zu 100 % im Eigentum der Apple-Gruppe stehen, welche letztlich von der US-amerikanischen Muttergesellschaft Apple Inc. kontrolliert wird. Sie sind berechtigt, das geistige Eigentum von Apple für die Herstellung und den Verkauf von Apple-Produkten außerhalb von Nord- und Südamerika auf der Grundlage eines sogenannten „Cost-Sharing-Agreement“, d. h. einer mit Apple Inc. geschlossenen Vereinbarung über die Kostenteilung, zu nutzen. Im Rahmen dieser Vereinbarung leisten Apple Sales International und Apple Operations Europe jährliche Zahlungen an Apple in den USA, um die im Auftrag der irischen Unternehmen in den USA durchgeführte Forschung und Entwicklung zu finanzieren. Diese Zahlungen beliefen sich im Jahr 2011 auf rund 2 Mrd. USD und sind im Jahr 2014 deutlich gestiegen. Mit diesen hauptsächlich von Apple Sales International getragenen Aufwendungen wurde mehr als die Hälfte der gesamten Forschung finanziert, die die Apple-Gruppe in den USA betreibt, um ihr geistiges Eigentum weltweit zu entwickeln. Diese Aufwendungen werden im Einklang mit den geltenden Vorschriften jedes Jahr von den Gewinnen abgezogen, die Apple Sales International und Apple Operations Europe in Irland erzielen.

Die steuerpflichtigen Gewinne von Apple Sales International und Apple Operations Europe in Irland werden auf der Grundlage eines irischen Steuervorbescheids aus dem Jahr 1991 ermittelt, der im Jahr 2007 durch einen vergleichbaren zweiten Steuervorbescheid ersetzt wurde. Dieser Steuervorbescheid war gültig, bis Apple Sales International und Apple Operations Europe im Jahr 2015 eine Änderung ihrer Strukturen vornahmen.

Apple Sales International

Apple Sales International kauft Apple-Produkte von Geräteherstellern in aller Welt und verkauft diese Produkte in Europa (sowie im Nahen Osten, in Afrika und in Indien). Apple hatte sein Vertriebsgeschäft in Europa in der Weise gestaltet, dass Kunden ihre Produkte vertraglich von Apple Sales International in Irland erwarben und nicht von den Geschäften, die die Produkte tatsächlich an die Kunden verkauften. So verbuchte Apple alle Verkäufe und die mit diesen Verkäufen erzielten Gewinne direkt in Irland.

Gegenstand der beiden von Irland erteilten Steuervorbescheide waren die interne Zuweisung dieser Gewinne innerhalb von Apple Sales International (und nicht der allgemeinere Aufbau des Apple-Vertriebsgeschäfts in Europa). Mit den Steuervorbescheiden wurde insbesondere eine zu Steuerzwecken erfolgende Aufteilung der Gewinne in Irland gebilligt: Im Rahmen der vereinbarten Methode wurde der größte Teil der Gewinne intern von Irland weg auf einen „Verwaltungssitz“ innerhalb von Apple Sales International übertragen. Dieser „Verwaltungssitz“ war weder in irgendeinem Land niedergelassen noch verfügte es über Mitarbeiter oder eigene Geschäftsräume. Ihre Tätigkeiten bestanden lediglich in gelegentlichen Sitzungen des Board of Directors. Nur ein Bruchteil der Gewinne von Apple Sales International wurde seiner irischen Zweigniederlassung zugewiesen und in Irland besteuert. Der verbleibende Löwenanteil der Gewinne wurde dem „Verwaltungssitz“ zugewiesen und dort nicht besteuert.

So wurde nur ein geringer prozentualer Anteil der Gewinne von Apple Sales International in Irland versteuert, während der verbleibende Teil weder in Irland noch anderswo besteuert wurde. Im Jahr 2011 verzeichnete Apple Sales International zum Beispiel (nach im Rahmen von öffentlichen Anhörungen des US-Senats veröffentlichten Zahlen) Gewinne in Höhe von 22 Mrd. USD (rund 16 Mrd. EUR[1]); davon wurden auf der Grundlage des Steuervorbescheids aber nur rund 50 Mio. EUR als in Irland steuerpflichtig betrachtet, während die verbleibenden Gewinne von 15,95 Mrd. EUR unversteuert blieben. Infolgedessen zahlte Apple Sales International im Jahr 2011 in Irland Körperschaftsteuern von weniger als 10 Mio. EUR – ein effektiver Steuersatz von rund 0,05 % auf seinen Jahresgesamtgewinn. In den folgenden Jahren stiegen die von Apple Sales International verzeichneten Gewinne weiter; die auf der Grundlage des Steuervorbescheids in Irland steuerpflichtigen Gewinne nahmen hingegen nicht zu. So ging der effektive Steuersatz weiter zurück, und zwar auf nur 0,005 % im Jahr 2014.

Apple Operations Europe

Auf der Grundlage der beiden genannten Steuervorbescheide aus den Jahren 1991 und 2007 profitierte Apple Operations Europe während desselben Zeitraums von einer vergleichbaren Steuerregelung. Das Unternehmen war für die Herstellung bestimmter Computerserien für die Apple-Gruppe zuständig. Auch bei diesem Unternehmen wurde der größte Teil der Gewinne intern seinem „Verwaltungssitz“ zugewiesen und weder in Irland noch anderswo besteuert.

Beihilferechtliche Beurteilung der Kommission

Steuervorbescheide sind als solche absolut legal. Sie werden von den Steuerbehörden ausgestellt, um einem Unternehmen Klarheit über die Berechnung der von ihm zu entrichtenden Körperschaftsteuer oder die Anwendung bestimmter Steuervorschriften zu verschaffen.

Mit Hilfe der Beihilfenkontrolle will die EU erreichen, dass die Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen keine günstigere steuerliche Behandlung gewähren als anderen Unternehmen, sei es über Steuervorbescheide oder auf andere Weise. Insbesondere müssen die Gewinne den Unternehmen einer Unternehmensgruppe und den verschiedenen Teilen eines Unternehmens in einer Weise zugewiesen werden, die der wirtschaftlichen Realität entspricht. Das bedeutet, dass die Zuweisung so erfolgen sollte, wie es unter normalen Geschäftsbedingungen zwischen unabhängigen Unternehmen der Fall wäre (sogenannter „Fremdvergleichsgrundsatz“).

Gegenstand der beihilferechtlichen Prüfung der Kommission waren insbesondere zwei aufeinanderfolgende Steuervorbescheide der irischen Behörden, mit denen eine Methode der internen Zuweisung von Gewinnen innerhalb der beiden irischen Unternehmen Apple Sales International und Apple Operations Europe gebilligt wurde. Die Kommission hat geprüft, ob diese Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne für die einzelnen Unternehmen in Irland dem Unternehmen Apple einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat, der nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig ist.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die irischen Behörden mit den Steuervorbescheiden eine künstliche und weder sachlich noch wirtschaftlich gerechtfertigte interne Zuweisung von Gewinnen innerhalb von Apple Sales International und Apple Operations Europe billigten. Auf der Grundlage der Steuervorbescheide wurde der größte Teil der von Apple Sales International im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne seinem „Verwaltungssitz“ zugewiesen, das jedoch weder über operative Kapazitäten für die Bewältigung und Verwaltung des Vertriebsgeschäfts noch über andere nennenswerte einschlägige Geschäftstätigkeiten verfügte. Nur die irische Zweigniederlassung von Apple Sales International verfügte über ausreichende Kapazitäten, um Einnahmen aus dem Handelsgeschäft, d. h. aus dem Vertrieb von Apple-Produkten, zu erzielen. Deshalb hätten die von Apple Sales International im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne bei der irischen Zweigniederlassung verbucht und dort besteuert werden sollen.

Der „Verwaltungssitz“ verfügte weder über Mitarbeiter noch über eigene Geschäftsräume. Die einzigen Tätigkeiten, die mit den „Verwaltungssitzen“ in Verbindung gebracht werden können, sind begrenzte Entscheidungen ihrer Direktoren (von denen viele gleichzeitig auf Vollzeitbasis als Führungskräfte für Apple Inc. arbeiteten) über Dividendenausschüttungen, administrative Vereinbarungen und Liquiditätsmanagement. Diese Tätigkeiten generierten Gewinne in Form von Zinsen, die der beihilferechtlichen Beurteilung der Kommission zufolge die einzigen Gewinne sind, die den „Verwaltungssitzen“ zugewiesen werden können.

Ebenso hatte nur die irische Zweigniederlassung von Apple Operations Europe ausreichende Kapazitäten, Einnahmen aus dem Handelsgeschäft, d. h. aus der Produktion bestimmter Computerserien der Apple-Gruppe, zu erzielen. Deshalb hätten die von Apple Operation Europe im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne bei der irischen Zweigniederlassung verbucht und dort besteuert werden sollen.

Auf der Grundlage des Vorstehenden zog die Kommission den Schluss, dass die irischen Behörden mit den Steuervorbescheiden billigten, dass die im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne von Apple Sales International und Apple Operations Europe in künstlicher Weise ihren „Verwaltungssitzen“ zugewiesen wurden, wo sie nicht besteuert wurden. Infolgedessen zahlte Apple aufgrund der Steuervorbescheide erheblich weniger Steuern als andere Unternehmen, was nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig ist.
Mit diesem Beschluss stellt die Kommission weder das allgemeine Steuersystem Irlands noch den in Irland geltenden Körperschaftsteuersatz in Frage.

Die Steuerstruktur von Apple in Europa als solche und die Frage, ob die Gewinne in den Ländern hätten verbucht werden können, in denen die Produkte tatsächlich verkauft wurden, fallen nicht unter die EU-Beihilfevorschriften. Sollten Gewinne in anderen Ländern verbucht werden, so könnte sich dies jedoch auf die Höhe des von Irland zurückzufordernden Betrags auswirken (weitere Einzelheiten siehe unten).



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

10 Kommentare

  1. Nein, man kann Apple keinen Vorwurf machen. Ich hätte genau so entschieden. Man muss aber auch dazu sagen, das die Thematik Körperschaftssteuersatz in Irland nicht erst drei Jahren bekannt ist. Zu keinem Zeitpunkt hat jemand der Politiker etwas dagegen getan, da hat man Irland und die teilnehmenden Unternehmen gewähren lassen.

    Von daher ist das von Frau Vestager und dem Rest aus Brüssel reichlich scheinheilig sich jetzt als die Kämpfer gegen Steuerhinterziehung profilieren zu wollen!

  2. hm, wie war das mit Luxemburg und den ehrenwerten Herrn Juncker? Da war doch auch etwas über besondere Steuervergünstigungen für besondere Unternehmen…

  3. Mich wundert ja, das die übrigen irischen Unternehmen das mitmachen. Die müssen ja viel höhere Steuern zahlen als solche Unternehmen. Denn irgendwoher müssen ja Steuern für den irischen Staatshaushalt herkommen.
    Tz, Milliardengewinne machen und alles praktisch unversteuert. Gute Leistung der zuständigen Mitarbeiter bei Apple. Ein Armutszeugnis für die Länder der EU.

  4. Mich wundert ja auch , warum die ganzen EU Unternehmen auch hier in Deutschland mitmachen, wenn es ein EU-Abkommen ist?
    Wenn tatsächlich in Irland nur 0,005% an Körperschaftssteuer zu zahlen ist, sollen alle Unternehmen dahin ziehen und sich dort anmelden.

    1. @Short-Trader, ist ja ein Sonderdeal zwischen der irischen Regierung und Apple – und ein solches Angebot wird nicht jeder bekommen von Dublin! Interessant, dass eine Vereinbarung einer europäischen Regierung faktisch für ungültig erklärt wird – das schafft nicht eben Rechtssicherheit..aber wie auch immer: die Aktion der EU ist gut, weil sie das Steuer-Verstecken in steuerlichen Sonderzonen wie Irland zumindest erschwert und mit einer Rechtsunsicherheit belegt. Ich versuche auch mal, mit meinen Finanzamt zu vereinbaren, dass ich bei einer Millionen Euro Gewinn nur 50€ zahlen muß an Steuer, die wären sicher begeistert..

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage