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BaFin stellt klar: Ab 1. März jahrelange Rückforderungspflicht für Banker-Boni

Die BaFin hat ihre überarbeitete Version der "Institutsvergütungsverordnung" veröffentlicht. Darin sind teilweise Verschärfungen, teilweise aber auch Erleichterungen für Boni-Zahlungen an Top-Banker...

FMW-Redaktion

Die BaFin hat ihre überarbeitete Version der „Institutsvergütungsverordnung“ veröffentlicht. Darin sind teilweise Verschärfungen, teilweise aber auch Erleichterungen für Boni-Zahlungen an Top-Banker enthalten. Wichtig hierbei: Macht sich ein Banker eines Fehlverhaltens schuldig oder hat er seiner Bank geschadet, ist die Bank ab 1. März dazu verpflichtet Boni zurückzufordern, bis zu 7 Jahre lang. Bei anstehenden Boni müssen die Banken mindestens 40% der Gelder zurückhalten. Je höher in der Hierarchie der Banker steht, desto höher ist auch der Anteil des einbehaltenen Bonus, der verzögert ausgezahlt wird.

Ebenfalls verzögert sich die Ausschüttung des Bonus immer mehr, je höher der Banker angesiedelt ist. Bankvorstände haben laut BaFin ab März mit einer fünfjährigen Verzögerung zu rechnen. Der aggressive und geldgeile Investmentbanker oder Trader, der sofort den Bonus haben will, soll damit die Lust verlieren das schnelle Geld mit hohem Risiko erwirtschaften zu wollen. Diese Regeln gelten für alle Führungskräfte, die mit entsprechenden Geschäften in der Bank zu tun haben, sogenannte Risikoträger – wozu auch Entscheider über große Kreditvolumen gehören.

Wo die EU ursprünglich vorgeschlagen hatte allen Banken ab einer Bilanzsumme von 5 Milliarden Euro dieses Regelwerk aufzuzwingen, hat die BaFin jetzt die Grenze raufgesetzt auf 15 Milliarden Euro. Abfindungen dürften künftig auch bei Verlusten der Bank gezahlt werden. Was wird in der jahrelangen Rückhaltedauer gemacht? Man prüft die Leistungen auf ihre „Nachhaltigkeit“, also ob der Bonus auch wirklich zu Recht vergütet wird.

Interessant ist an dieser Stelle: Es geht hier nur um Geldzahlungen, um Einschränkungen und Rückforderungen von Bonuszahlungen. Wie sieht es eigentlich mit dem Strafrecht aus? Während Schwarzfahrer und GEZ-Verweigerer mit Gefängnis rechnen müssen, können Bankvorstände bei Milliarden-Desastern (HSH und Co) entspannt darauf verweisen, dass sie nicht absichtlich Verluste erwirtschaftet haben, sondern dass es eben den Umständen geschuldet war? Oder dass so ein Verlust eben zum marktwirtschaftlichen Risiko des Bankgeschäfts dazugehört? Oder oder oder? Bei der nächsten Krise gibt es dann vielleicht Boni zurück, aber ins Gefängnis wandert mal wieder niemand?

Hier geht es zum Verordnungstext der BaFin.



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1 Kommentar

  1. Was will man machen, wenn die Gefängnisse schon voll sind mit Schwarzfahrern, GEZ Verweigerern, Falschparkern, Facebook-Hasskommentar-Postern und Bei-Rot-Über-Die-Ampel-Gehern ^^

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