Interessantes aus der Presse

Bankenunion ist Gemeinschaftshaftung durch die Hintertür

Von Reinhard Köpkens

Im heutigen Handelsblatt äußert sich AfD-Sprecher Bernd Lucke kritisch zur europäischen Bankenunion. Lucke verweist darauf, dass in der Eurozone die Bankenschulden (30 Billionen) mehr als dreimal so hoch seien wie die Staatsschulden (9 Billionen). Dass der Widerstand gegen die Bankenunion dennoch gering sei, führt er auf mangelndes Risikobewusstsein in der Bevölkerung zurück.

Nach einem anfänglichen Protest von 170 Volkswirtschaftsprofessoren im Juli 2012 habe sich das Thema Bankenunion in der öffentlichen Wahrnehmung zunächst schnell auf eine gemeinsame Bankenaufsicht verengt. Wer könne schon etwas dagegen haben, dass südeuropäische Banken sich denselben Regeln unterwerfen müssen wie deutsche?

In den letzten Monaten kreiste die Diskussion vor allem um die Rekapitalisierung oder Abwicklung maroder Banken. Da klang es zunächst mal gut, dass Einleger mit Guthaben unter 100.000 Euro völlig verschont bleiben sollen – auch wenn das nicht sehr glaubwürdig ist. Steuermittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn zuvor Aktionäre und unbesicherte Großgläubiger Forderungen in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt haben.

„Und doch gibt es einen Pferdefuß“, schreibt Lucke im Handelsblatt. „Nur ist der scheinbar so klein, dass sich daran kaum Widerstand entzündet. Der Pferdefuß schiebt sich durch eine Tür, die einen Spaltbreit geöffnet wurde, obwohl sie unbedingt geschlossen hätte bleiben müssen. Da die Tür nun einmal auf ist, wird sie im Zeitablauf weiter aufgestoßen werden, bis sie sperrangelweit offen steht für die Vergemeinschaftung der Bankschulden und die Letzthaftung der Steuerzahler.“

Zunächst werden die Banken nationale Auffangfonds ansparen, die für die Abwicklung von nationalen Pleitebanken eingesetzt werden können. Das europaweite Gesamtvolumen liegt bei kargen 55 Milliarden Euro. „Dieser Fonds soll aber nach zehn Jahren ein gemeinschaftlicher Abwicklungsfonds werden“, moniert Lucke, und das sei „die Tür, die man nicht hätte öffnen dürfen“.

Denn wenn die Bankenunion mit einem kleinen, weit in der Zukunft liegenden gemeinschaftlichen Abwicklungsfonds erst einmal in trockenen Tüchern sei, könne man sich „an drei Fingern abzählen“, wie es weitergeht: Bei der nächsten Krise werde es heißen, dass der Fonds zu klein sei. Also werde er aufgestockt. Oder, was noch schlimmer sei, er erhielte eine Kreditline beim ESM oder bei der EZB. Im nächsten Schritt werde die Zehn-Jahres-Frist verkürzt, da die Vergemeinschaftung ja ohnehin früher oder später komme. Dies würde dann vermutlich fatalistisch hingenommen. Und im Krisenmanagement werde man feststellen, dass die Acht-Prozent-Regel zum Schutz des Steuerzahlers zu inflexibel sei, um buchstabengetreu angewendet zu werden.

„Man wird von Ansteckungseffekten reden“, fährt Lucke fort, die „drohen, wenn man die Großgläubiger zu stark zur Kasse bittet.“ Man werde sagen, dass der ESM doch explizit die Befugnis habe, marode Banken zu rekapitalisieren, und man werde beteuern, dass der Steuerzahler sich glücklich schätzen könne, Instrumente wie die Bankenunion zur Verfügung zu haben, damit er das Seine zur Krisenbekämpfung beitragen könne.

Und schon sei – gleichsam durch die Hintertür – die Gemeinschaftshaftung da. Diese Entwicklung sei im Keim bereits jetzt klar erkennbar.



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