Allgemein

Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit per „EU-Initiative“ bleibt eine Illusion – EU-Rechnungshof mit klaren Worten!

Eigentlich könnte oder sollte man auf regionaler, nationaler, europäischer und globaler Ebene die Rechnungsprüfer aus ihren Kellern holen und in die Ministerien setzen, damit sie gleich selbst regieren oder zumindest auf die...

FMW-Redaktion

Eigentlich könnte oder sollte man auf regionaler, nationaler, europäischer und globaler Ebene die Rechnungsprüfer aus ihren Kellern holen und in die Ministerien setzen, damit sie gleich selbst regieren oder zumindest auf die Regierenden direkt Einfluss nehmen können. Zu dieser Idee kann man immer wieder kommen, wenn man auf allen Ebenen in Deutschland wie auch international Berichte von Rechnungshöfen zu diversen Themen liest. Es sind staatliche Einrichtungen, die aber unabhängig prüfen und eher wie eine regierungskritische NGO ganz konkret Missstände und Verschwendungen aufzeigen.

Und sie sind sogar hauptamtlich genau dafür da – um auf Missstände hinzuweisen! Und sie sind anders als so mancher Berufsdemonstrant wenig verdächtig für eine oder gegen eine bestimmte Sache zu hetzen. Sie bewerten ganz nüchtern einen Ist-Zustand und vergleichen ihn mit dem Soll-Zustand. So auch heute mal wieder. Der Europäische Rechnungshof hat in einem Sonderbericht die „Anstrengungen“ der EU-Staaten unter die Lupe genommen, die man in Sachen Jugendarbeitslosigkeit unternommen hat. Wie oft hat man europaweit schon beschwört, dass dieses Thema doch das Allerschlimmste ist. Die Jugend ist doch unsere Zukunft bla bla bla. Alle Jugendlichen müssen umfassend versorgt werden etc…

„Die politischen Entscheidungsträger sollten dafür sorgen, dass mit den Programmen zur Unterstützung junger Menschen keine Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können.

Dieses Zitat stammt wortwörtlich heute vom Europäischen Rechnungshof!

Laut den EU-Prüfern sollten Zitat „im Rahmen der „Jugendgarantie“ die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass allen jungen Menschen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen oder arbeitslos werden, eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird. Zusätzlich schuf der Europäische Rat die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mit einem Haushalt von 6,4 Milliarden Euro, um die Unterstützung für diejenigen Regionen und Personen aufzustocken, deren Lage am schwierigsten ist.

Der Rest der wichtigsten Aussagen zur aktuellen Studie ist durch die EU-Prüfer ebenfalls so klar formuliert, dass man ihn ohne weitere Erläuterung so abdrucken kann. Zitat:

Die Prüfer besuchten Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal und die Slowakei. Diese Mitgliedstaaten erzielten bei der Umsetzung der Jugendgarantie einige Fortschritte, und es waren einige Ergebnisse festzustellen. Keiner dieser Mitgliedstaaten hatte jedoch dafür gesorgt, dass alle jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, innerhalb von vier Monaten die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Angebots erhalten.

„Mitte 2016 waren in der gesamten EU immer noch über 4 Millionen junger Menschen unter 25 Jahren arbeitslos“, erläuterte Iliana Ivanova, das für den Bericht zuständige Mitglied des EuRH. „Die politischen Entscheidungsträger sollten dafür sorgen, dass mit den Programmen zur Unterstützung junger Menschen keine Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können. Die Kommission selbst räumte in ihrem jüngsten Weißbuch zur Zukunft Europas ein, dass die Erwartungen und die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der EU, diese zu erfüllen, auseinanderklaffen.“

Ein wichtiger Einflussfaktor ist nach Einschätzung der Prüfer der Umstand, dass es allein mit den verfügbaren Ressourcen aus dem EU-Haushalt nicht möglich ist, alle betroffenen jungen Menschen zu erreichen. Hinsichtlich der Jugendgarantie stellten die Prüfer fest, dass Strategien mit klaren Etappenzielen und Zielsetzungen fehlten, um alle zu erreichen, die ein Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Bildungsmaßnahme oder einen Ausbildungsplatz benötigten. Die Gesamtkosten und die verfügbaren Finanzmittel wurden von den Mitgliedstaaten nicht bewertet, und die schlechte Qualität der verfügbaren Daten erschwerte die Beurteilung der Ergebnisse. Die Untersuchung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ergab, dass die Bewertung der Zielgruppe dieser Initiative unzureichend war. Außerdem bestand das Risiko, dass die EU-Mittel einfach an die Stelle nationaler Fördermittel traten, ohne einen Mehrwert zu erbringen. Die unzulängliche Datenqualität erschwerte eine Messung der gemeldeten Ergebnisse, welche hinter den Erwartungen zurückblieben. Die Prüfer gelangten zu dem Schluss, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bislang in den besuchten Mitgliedstaaten nur einen begrenzten Beitrag geleistet hatte.

Der EuRH unterbreitet der Kommission und den Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen.

Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission

• die Erwartungen durch die Festlegung realistischer und umsetzbarer Ziele und Vorgaben steuern sollten;
• vor der Einrichtung der Systeme Defizitbewertungen und Marktanalysen durchführen sollten;
• ihre Überwachungs- und Berichterstattungssysteme verbessern sollten.

Die Mitgliedstaaten sollten

• eine vollständige Übersicht über die Kosten der Jugendgarantie erstellen und die Systeme entsprechend den verfügbaren Finanzmitteln gestalten;
• dafür Sorge tragen, dass Angebote für einen Arbeitsplatz, eine Bildungsmaßnahme oder einen Ausbildungsplatz dem Profil der Teilnehmer und der Arbeitsmarktnachfrage entsprechen und daher zu einer dauerhaften Beschäftigung führen.

Die Kommission sollte

• dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten nachweisen, dass ihre mit EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen deren Bedürfnissen in angemessener Weise entsprechen.


Sonderbericht Nr. 5/2017: „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.


European flags at half-mast in front of the Berlaymont building. © European Union , 2017



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

2 Kommentare

  1. Jugendgarantie – klingt wie ein Anti-Aging-Mittel. Ich wusste gar nicht, dass es so was gibt.
    Der hier hoch gelobte EU-Rechnungshof hat einen Schönheitsfehler: Er wird sich wohl kaum selbst in Frage stellen. Wieviele Arbeitsplätze würden wohl von Privaten geschaffen (die Politik hat noch nie einen echten Arbeitsplatz geschaffen), wenn die EU-Bürokratie komplett eingespart würde und die Milliarden beim Bürger blieben? Der EU-Bürokratie-Aufwand in den Betrieben käme als Entlastung noch dazu. Und wenn man ganz besonders viele Arbeitsplätze schaffen möchte, dann kann man die EZB auch noch gleich mit einstampfen.

  2. Einfach mal in Relation setzen. 4 Millionen U25 (nach ILO-Standard wahrscheinlich) auf 6.4 Milliarden €. Vermute mal es ist 1 Jahr Haushalt. Das wären 1600 € pro Person im Jahr. Es kann noch sein das sich die Paritäten von Land zu Land unterscheiden, aber trotz allem ist es eher wie die Gießkanne gegen einen Waldbrand. Zusätzlich dieses Wort „Weiterbildungsmaßnahme“ ist langsam eher ein Unwort.

    Und wenn interessieren schon solche Sachen? Rational und zukunftsfähig handeln war noch nie die politische Willensentscheidung.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage