Meinung

Bundesverfassungsgericht: OMT „ausbrechender Rechtsakt“

Verfassungshüter fordern Einschränkungen und verweisen Entscheidung zum Europäischen Gerichtshof..

Breitseite des Bundesverfassungsgerichts gegen die EZB: das OMT-Programm der Notenbank verstoße gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung und gehe über das Mandat der EZB hinaus. So weit, so klar.

Aber die Herrschaften beim Bundesverfassungsgericht wären keine Juristen, wenn es nicht doch ein Hintertürchen geben würde: Einschränkungen könnten OMT konform mit EU-Recht machen. Aber welche Einschränkungen? Darf die EZB jetzt nur noch Tütensuppen kaufen? Und muß sie die dafür aufgewendete Liquidität wieder dem Geldkreislauf entziehen?

Die Formulierung „ausbrechender Rechtsakt“ ist pure Poesie. Man kann es sich wirklich bildhaft vorstellen, wenn ein Rechtsakt einfach mal aus dem schnöden Alltag ausbrechen möchte..

Entscheiden solle aber letztlich der Europäische Gerichtshof, so die Verfassungsrichter. Das Verfahren über den Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt wird abgetrennt, das Urteil darüber kommt am 18.März.

So oder so: die Aussagen des Verfassungsgericht bedeuten einen Gesichtsverlust für die EZB und schwächen ihre Position als „Retter der letzten Instanz“.



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1 Kommentar

  1. In den europäischen Gerichten sitzen dann griechische, spanische, irländische Richter etc. und bestimmen darüber ob ihre Länder noch mehr Geld vom deutschen Steuerzahler bekommen?

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