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Der VW-Deal mit den USA: Merkwürdigerweise ein Desaster für die Umwelt (Update 17:10 Uhr)

Volkswagen zahlt wie aus bereits veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht, in den USA eine Strafe von 14,7 Milliarden Dollar. Die Summe wird verwendet für den...

FMW-Redaktion

Volkswagen zahlt wie aus bereits veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht, in den USA eine Strafe von 14,7 Milliarden Dollar. Die Summe wird verwendet für den Rückkauf von Autos, Entschädigungen, Strafzahlungen an zwei Umweltbehörden usw.

Jetzt könnte man logischerweise annehmen, dass VW all die zurückgenommenen Autos kurz umrüstet, und als Gebrauchtwagen zurück in den Markt gibt, vielleicht noch mit einem Warnhinweis versehen, dass das vorher mal ein Auto mit Betrugssoftware war, und dass jetzt aber alles in Ordnung ist. Mit einem großen Rabatt dürften sich in den USA dafür jede Menge Käufer finden lassen, was den finanziellen Schmerz bei VW ziemlich stark mildern dürfte. Aber dem ist wohl nicht so. Alle zurückgenommenen Autos, von denen viele noch ziemlich neu sind, werden wohl in den USA in der Schrottpresse landen. Denn anscheinend ist VW immer noch nicht in der Lage die Autos von der Betrugssoftware so zu befreien und den Diesel so umzurüsten, dass man den Umweltauflagen entspricht – zumindest nicht zu vertretbaren Kosten. Die scheinen so hoch zu sein, dass man anscheinend alle verschrotten muss.

Das legen zumindest Informationen der „Welt“ nahe, die aus verlässlichen Quellen auch erfahren hat, dass eine Ausfuhr der Autos raus aus den USA und ein Verkauf in Drittstaaten nicht erlaubt wird. Es sei egal, ob andere Länder weniger scharfe Umweltauflagen hätten. Erfülle der Hersteller die Auflagen in den USA nicht, dürften sie auch nicht exportiert werden – es seien illegale Produkte. Keine Umrüstung = Verschrottung. Nimmt man an, dass mehrere hunderttausend Eigentümer ihre Diesel-Autos bei VW zurückgeben, wäre das eine gigantische Schrotthalde.

Die Logik dieses Exportverbots und Wiederverkaufsverbots ist nachvollziehbar. Aber die Umweltfolgen sind desaströs. Alle Autobesitzer, die ihren VW jetzt zurückgeben können, kaufen sich natürlich neue Autos. Die müssen alle neu gebaut werden mit enormem Energieaufwand und den damit verbundenen negativen Folgen für die Umwelt. Also: Rein umwelttechnisch gesehen ein verdammt schlechter Deal!

Die Aktie von VW bewegt sich nach dieser Nachricht fast gar nicht – sie dümpelt um die 110 Euro herum. Kein Jubel an der Börse. VW hatte zwar bisher 16 Milliarden Euro zurückgelegt für die Kosten der Dieselaffäre, aber mit der Einigung in den USA ist diese Rücklage fast aufgezehrt. Alle anderen Klagen und Strafen außerhalb der USA stehen ja noch aus. Und ob da 1,6 Milliarden Euro Restreserve noch ausreichen, ist mehr als zweifelhaft. Dennoch, in den USA macht VW damit wertvolle Fortschritte – da hatten Horrorszenarien ja schon ganz andere Summen aufgerufen!


Update 17:10 Uhr:

VW hat soeben eine offizielle Erklärung abgegeben. Hier der wichtigste Teil im Original:

Die Volkswagen AG hat heute bekannt gegeben, dass sie mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) und dem Bundesstaat Kalifornien sowie der Federal Trade Commission (FTC) und privaten Klägern, die durch das Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs‘ Steering Committee, PSC) vertreten werden, Vergleichsvereinbarungen geschlossen hat. Damit sollen zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit in Frage kommenden 2,0l-TDI-Dieselfahrzeugen von Volkswagen und Audi in den USA beigelegt werden. Von rund 499.000 2,0l-TDI-Fahrzeugen, die für den Verkauf in den Vereinigten Staaten produziert wurden, sind gegenwärtig rund 460.000 Volkswagen und 15.000 Audi-Fahrzeuge in Gebrauch – sie kommen für Rückkäufe, Leasingrücknahmen oder behördlich genehmigte technische Anpassungen in Frage. Volkswagen wird einen Fonds zur Finanzierung des Programms für 2,0l-TDI-Fahrzeuge in Höhe von maximal 10,033 Milliarden US-Dollar einrichten. Diese Summe basiert auf einer Teilnahmequote von 100 Prozent sowie der Annahme, dass sich 100 Prozent der in Frage kommenden Kunden entweder für einen Rückkauf oder eine vorzeitige Leasingrücknahme entscheiden.

Die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem angestrebten 2,0l-TDI-Vergleichsprogramm bedürfen noch der Genehmigung von Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California, der das bundesweite MDL-Verfahren (Multi-District Litigation) zur Diesel-Thematik leitet.
Volkswagen hat außerdem bekannt gegeben, dass es mit den Attorney Generals von 44 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico übereingekommen ist, bestehende und mögliche künftige Verbraucherschutzklagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik (State Consumer Protection Claims) für einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 603 Millionen US-Dollar beizulegen.

„Wir nehmen unseren selbst gesetzten Auftrag, das Richtige zu tun, sehr ernst und sehen in diesen Vereinbarungen einen wichtigen Schritt nach vorn“, so Matthias Müller, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG. „Wir wissen das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten zu schätzen und sind unseren Kunden sehr dankbar für ihre Geduld auch im weiteren Verlauf dieses Verfahrens. Wir sind uns bewusst, dass wir noch viel tun müssen, um das Vertrauen der Menschen in Amerika zurückzugewinnen. Dabei gilt unser Augenmerk der Lösung der noch offenen Fragen. Wir werden Volkswagen zu einem besseren und stärkeren Unternehmen machen und unser Ziel, einer der weltweit führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität zu werden, konsequent verfolgen.“

Dem Gericht wurden drei Vereinbarungen als Bestandteil des 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms zur Genehmigung vorgelegt: (1) ein sogenannter Consent Decree, eine vom US-Justizministerium (DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) und vom Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General gemeinsam eingereichte Vereinbarung; (2) eine von der Federal Trade Commission (FTC) eingereichte Vergleichsverfügung (Consent Order); und (3) ein angestrebter Vergleich mit dem PSC im Namen eines bundesweiten Kläger-Zusammenschlusses derzeitiger und bestimmter früherer Eigentümer und Leasingnehmer von betroffenen 2,0l-TDI-Fahrzeugen der Marken Volkswagen und Audi mit dem Ziel der Beilegung der Sammelklage. Die Parteien sind davon überzeugt, dass die bei Gericht eingereichten Vereinbarungen eine faire und angemessene Lösung für die betroffenen Kunden von Volkswagen und Audi darstellen. Volkswagen wird weiterhin zügig daran arbeiten, für betroffene Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotor eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.



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2 Kommentare

  1. Vorschlag: Die betroffenen Autos werden nicht zerstört, sondern VW überlässt sie dem deutschen Staat als Kompensation für die erlittenen Steuerausfälle. Die Autos werden dann in einem zweiten Schritt genutzt, um afrikanischen Ausreisewilligen oder bereits Ausgereisten den Verbleib oder die Rückkehr schmackhaft zu machen. Positiver Nebeneffekt: Die Grundlagen für einen neuen Absatzmarkt in Afrika werden gelegt.

  2. Sehr guter Artikel. Vielen Dank.
    (Bin bei großem Audi-Zulieferer, und wir haben genau das diskutiert! Die Usa wollen die großen Autohäuser verkleinern. Und das geht mit Exportverbot usw. eben besser, als mit Umweltschutz! Letzteres ist wie beim Klimawandel nur Schauplatz für die Lügenpresse. In München wird mittlerweile eine strengere Plakette als die Grüne in Erwägung gezogen. Denn der jahrelange Zwang zur Grünen Plakette hatte nun nachgewiesenermaßen keinerlei Reaktion auf die Luft in München. Fördert die Wirtschaft. So nebenbei.

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