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Deutsche Bank: Einheitliche Risikokontrolle erst nach externer Nachfrage?

FMW-Redaktion

Darf man das so richtig verstehen? So stellen wir es mal ganz direkt in den Raum als Frage. Die Deutsche Bank ist nicht irgendwer, sondern die eine totale absolute hundertprozentige Systemrelevanz für die deutsche Volkswirtschaft und das deutsche Finanzsystem. Fällt sie, fällt Deutschland in sich zusammen, von A bis Z. Da dürfte man doch eigentlich vermuten, dass in den Türmen der Zentrale in Frankfurt Legionen von Controllern ständig Risiken prüfen bei der gigantischen Bilanz der Bank, vor allem wenn man auf offene Derivate-Positionen und Rechtsrisiken schaut.

Auch dürfte man eigentlich vermuten, dass unsere Aufsichtsbehörden namens BaFin, Bundesbank und EZB, die in diesem Zusammenhang zuständig sind, gerade bei so einem Giganten ein genaues Auge darauf haben, dass dort alles mit rechten Dingen zugeht? Von einem deutschen Bankenaufseher hieß es schon vor Jahren auf einer Konferenz inoffiziell, dass man kleine Finanzdienstleister intensiv kontrolliere, große aber eher kaum, da man davon ausgehe, dass die ganz Großen eigene Rechtsabteilungen, eigene Revisionsabteilungen etc haben, und man von daher davon ausgehe, dass sie ihren Laden im Griff haben. Außerdem hätten die Aufseher gar nicht die personellen Kapazitäten große Banken wirklich durchzuprüfen.

Natürlich gehen wir davon aus, dass die Deutsche Bank tatsächlich Revision und Controlling hat. Aber was wird dort wirklich gemacht? Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte sich das Recht erstritten über einen Wirtschaftsprüfer (BDO) prüfen zu lassen, wie denn die Risikokontrolle bankintern aussieht. Das Handelsblatt zitiert aktuell Ergebnisse dieser Prüfung vom Stichtag Ende Juni 2016. Dort habe man festgestellt, dass die Deutsche Bank (bitte festhalten) nicht über eine schriftlich dokumentierte und global anwendbare Richtlinie mit Zielvorgaben für die Bearbeitung von Rechtsrisiken verfügte, mit der eine weltweit einheitliche Bearbeitung sichergestellt sei. Laut BDO bilde so eine Richtlinie mit ihren Zielvorgaben einen wesentlichen Kern des internen Kontrollsystems.

Da möchte man doch als externer kleingläubiger Betrachter meinen, dass jede Wald- und Wiesen-Sparkasse schon aufgrund des Kreditwesengesetzes solche einheitlichen Richtlinien haben müsste. Zumindest müsste es sie doch auf dem Papier geben, oder? Aber was regen wir uns darüber auf? Ist das, was BDO hier moniert, der BaFin noch nie aufgefallen? Oder hat noch nie jemand nachgeschaut? Es klingt wie eine buchhalterische oder formale Lappalie, aber herje, es geht ja hierbei nur um ordnungsgemäße Vorgaben für Risikokontrollen beim „zentralen Eckpfeiler“ (was für ein Wortspiel) unseres Finanzsystems.

Aber keine Angst, wir können uns alle wieder beruhigen. Im Verlauf der BDO-Prüfung, genauer im Januar 2017, habe die Deutsche Bank eine global anwendbare Richtlinie mit den angesprochenen bisher fehlenden Zielvorgaben vorgelegt. Das ist doch mal was. Auf Nachfrage schnell das nachreichen beziehungsweise einführen, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte… man stelle sich vor eine große Supermarktkette hat den Verdacht, dass Mitarbeiter und Kunden massiv Waren stehlen. Und dann stellt man fest: Hey, was ist eigentlich mit einer Inventur? Ach Mensch, wir haben noch nie eine Inventur durchgeführt, und wir haben dafür auch gar keine Richtlinie. Vielleicht sollte man mal für alle Filialen eine einheitliche Inventurrichtlinie einführen, die dann auch umgesetzt wird? Das wäre doch mal eine tolle Idee.

Laut BDO sei zum Prüfungsstichtag jedenfalls bei der Deutschen Bank (wer ist das schon…) die Funktionsfähigkeit des mehrstufigen Kontrollsystems nicht uneingeschränkt gewährleistet gewesen. Aber keine Angst. Mit diesen beschriebenen Risiken meint BDO nur die normalen Risiken. Am Umgang mit den großen finanziellen Rechtsrisiken der Deutschen Bank gab es nichts auszusetzen. Für die großen Probleme seien interne Richtlinien erkennbar gewesen – diese Fälle hätten 86% der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten ausgemacht.

Auch habe die Bank inzwischen (!) nachgebessert und eine übergreifende Richtlinie eingeführt, in der man eine Reihe schon existierender Richtlinien zusammengefasst habe. Da kann man ja nun endlich beruhigt sein? Man bedenke, dass so ein externer Wirtschaftsprüfer, der Abläufe prüft, nur das prüfen kann, was die Bank ihm auch zur Prüfung vorlegt. Von daher müssen diese externen Gutachter darauf vertrauen, dass das zu prüfende Unternehmen auch wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellt. Mehr möchten wir dazu nicht sagen. So, jetzt haben wir uns genug aufgeregt…



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