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Die Deutsche Bank bezieht klar Stellung gegen Martin Schulz und sein „Arbeitslosengeld Q“ – hat sie recht?

Wir stellen dies mal ganz bewusst zur Diskussion, und lassen selbst die Antwort offen. Denn die Kritik am neuen "Arbeitslosengeld Q" von Martin Schulz kann man so oder so betrachten. Man kann zu diesem oder...

FMW-Redaktion

Wir stellen dies mal ganz bewusst zur Diskussion, und lassen selbst die Antwort offen. Denn die Kritik am neuen „Arbeitslosengeld Q“ von Martin Schulz kann man so oder so betrachten. Man kann zu diesem oder jenem Resultat kommen, denn für beide Sichtweisen und für beide Resultate gibt es gute Argumente. Was ist passiert? Martin Schulz fordert plakativ die Schließung der „Gerechtigkeitslücke“, die die SPD nun ganz plötzlich vor der Bundestagswahl entdeckt haben will bei den Hartz-Reformen.


Martin Schulz. Foto: Gymnasium Melle/Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Auch hier kann man es so oder so sehen, ob Hartz4 gerecht ist oder nicht. Die Deutsche Bank hat heute eine Art Denkschrift veröffentlicht, in der sie dieses „Arbeitslosengeld Q“ als harschen Rückschritt und einen großen Fehler betrachtet, um es mal sinngemäß zusammenzufassen. Die Kernpunkte des „Arbeitslosengeld Q“ bestehen darin, dass jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung erhalten soll – anders als bisher im Einzelfall bewilligte Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit.

Noch wichtiger: Arbeitslose sollen ihr Arbeitslosengeld 1 (also die Leistung, bevor man Hartz 4-Bezieher wird) länger beziehen können, vor allem wenn sie älter sind. Bei Weiterbildungsmaßnahmen soll die Bezugsdauer dann um die Dauer der Maßnahme zu 100% verlängert werden, was bisher nur zu 50% der Fall war. Hier kritisiert die Deutsche Bank ganz direkt, dass es sich dabei um einen „Fehlanreiz“ für Ältere handelt, um auf eine lange Bezugsdauer von ALG 1 abzuzielen. Zitat:


Mit dem Vorschlag, die Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen insbesondere zugunsten älterer Berechtigter zu 100% und nicht wie bislang nur zu 50% auf die Bezugsdauer des ALG I aufzuschlagen, scheint die SPD eine Gerechtigkeitslücke anzusprechen. Ist es nicht „sozial gerecht“, wenn Ältere deutlich länger Arbeitslosengeld beziehen können – zumal wenn sie sich qualifizieren? Schließlich haben sie auch wohl länger Beiträge entrichtet als Jüngere. Mehr noch: Brauchen wir etwa keine staatliche Qualifizierungsoffensive gerade für Ältere, um deren Kompetenzen den Erfordernissen der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt anpassen zu können?

Man ist geneigt, hier vorschnell mit ja zu antworten. So dürfte die propagierte längere Unterstützung älterer Arbeitssuchender intuitiv viel Zustimmung finden; scheint dies doch einem anerkannten Gerechtigkeitskriterium zu entsprechen: der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung. Aber der Verweis auf das Äquivalenzprinzip geht hier in verschiedener Weise fehl. Zum einen entspricht das vorgeschlagene ALG Q diesem Prinzip nur sehr bedingt. Bereits nach geltendem Recht ist die Dauer der Beitragszahlungen nur ein Teilkriterium für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, mehr noch hängt diese vom Lebensalter ab. Die neuen Vorschläge verschärfen diese Problematik.

Zum anderen wäre es auch aus gesamtgesellschaftlichen Gerechtigkeitsüberlegungen bedenklich, bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung die Dauer des Leistungsbezuges eng an die der Beitragszahlungen zu koppeln. Die Arbeitslosenversicherung kann – zumal als umlagefinanzierte staatliche Pflichtveranstaltung – kein kollektiver „Sparstrumpf“ zugunsten älterer Arbeitssuchender sein. Das würde die Aufgabe – periodenbezogener, zeitlich begrenzter sozialer Absicherung der Zeit der Arbeitssuche – verfehlen, das System überfordern, Anspruchsdenken Tür und Tor öffnen und Moral Hazard fördern, d.h. für langjährige Beitragszahler hohe, falsche Anreize zum Leistungsbezug setzen. Das spricht dafür, die Koppelung an die Beitragsdauer grundsätzlich eher enger zu begrenzen. Das geschah mit den Hartz-Reformen, welche die maximale Bezugsdauer generell auf 12 bzw. 18 Monate für über 55-Jährige festlegten. Wie gut diese und andere Reformen wirkten, zeigt die Entwicklung der Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen. Diese ist seit dem Jahr 2000 um fast 20%-Punkte auf 66% gestiegen.


Auch kritisiert die Deutsche Bank, dass mit dem generellen Rechtsanspruch für jeden Arbeitslosen auf Weiterbildung die Bundesagentur für Arbeit quasi in eine Art Weiterbildungsbehörde verwandelt würde, was letztlich die Kosten für die Beitragszahler erhöhen würde – auch könne die Behörde das gar nicht leisten, weil sie kaum qualifiziert sei die zukünftigen Berufsbilder der freien Wirtschaft richtig zu kennen (wohl wahr) Zitat:


Sind die geplanten Qualifizierungshilfen nicht notwendige Präventions- und Fördermaßnahmen, die es Arbeitslosen erleichtern, wieder in Lohn und Brot zu kommen und auch längerfristig zu bleiben? Für die bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten hat der Gesetzgeber dies offenkundig bejaht und der Bundesagentur für Arbeit dementsprechende Handlungs- und Finanzierungspflichten auferlegt. Aber die heutigen Maßnahmen werden bei Bedarf nach Einzelfallprüfungen bewilligt. Die Agentur schlägt eine Qualifizierung vor, wenn sie Erfolg verspricht. Das sollte zum Sozialversicherungsprinzip passen. Die Solidargemeinschaft der Beitragszahler steht dafür ein, das Arbeitslosigkeitsrisiko von Versicherten zielführend zu vermindern.

Wenn aber die Bundesagentur für Arbeit generell zu einer Qualifizierungs- und Weiterbildungsagentur umgebaut werden soll, geht das über deren Aufgabe als Sozialversicherung weit hinaus. Damit werden Kosten bei den Beitragszahlern, den Arbeitnehmern und den Unternehmen, abgeladen, wo sie nicht hingehören. Dies führt zu tendenziell höheren Sozialbeiträgen, also einem noch größeren Keil zwischen Brutto- und Nettolöhnen zulasten der Beschäftigung und insbesondere auch von Beschäftigten mit niedrigeren Löhnen. Wo bleibt hier die Gerechtigkeit?

Eine staatliche Weiterbildungsagentur müsste dann auch die zukunftsweisenden Qualifikationen und Berufsfelder kennen, um Leistungsberechtige in großer Zahl auf die (vermeintlich) richtige berufliche Schiene setzen zu können. Das kann der Staat nicht leisten. Am ehesten dürften dazu wohl die Unternehmen vor Ort in der Lage sein. Vertreter der Wirtschaft weisen zu Recht auf die Zuständigkeit und Kompetenz der Unternehmen für Aus- und Weiterbildung hin, sollte doch der Fokus darauf liegen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Ungeachtet der Notwendigkeit etwaiger staatlicher Unterstützung im Einzelfall ist schließlich auch darauf zu verweisen, dass der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in erster Linie die Aufgabe eines jeden einzelnen ist. Das ALG Q stellt in verschiedener Hinsicht die Weichen zurück zu einer paternalistischen staatlichen Arbeitsmarktpolitik, die als verfehlt erkannt und im Zuge der Hartz-Reformen folgerichtig korrigiert wurde.


Die Deutsche Bank bezieht (kaum überraschend) klar Stellung für die bestehenden Hartz-Gesetze. So sei es auch am wichtigsten (wie aktuell vorgesehen), dass ein Arbeitsloser umgehend in eine Arbeit vermittelt wird, auch wenn er diese Arbeit vielleicht weniger toll findet, und gerne eine fortführende Weiterbildung machen würde. In Arbeit, so schnell wie möglich, das ist die Parole. Weiterbildung oder Berufsausbildung ist beim Staat in den falschen Händen, so ebenfalls die Botschaft des Textes. Es sind einfach zwei unterschiedliche Sichtweisen auf das selbe Thema. Für beide Seiten kann man gute Argumente präsentieren. Wie sehen Sie das?



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5 Kommentare

  1. Grade die Deutsche Bank, die in jeden Finanzskandal der letzten Jahre verwickelt war, sollte sich in Fragen die fernab jeder kriminellen Handlung sind zurück halten.

    1. aber da sind doch Kriminelle unter sich,…paßt doch

  2. Das einzig Gute dass die SPD die letzten Jahren auf den Weg gebracht hat, will dieser kleine Wichtigtuer jetzt abschaffen, dieser Populist mit extremer Selbstbedinungsmentalität.

  3. verstehe das wer will….das problem von täuschland ist doch die kaum zu organisierende vollbeschäftigung und der folgerichtige, exzessive dauerimport aller facharbeiter in dieses „grenzenlose“weltsozialamt. lol. was soll denn dieses arbeitslosengeschwätz. etwa noch die staatlich verordneten, sachlichen, statistiken zum expolodierenden alterskräftemangel in frage stellen?! sagt die spd jetzt etwa, ihre statistiklakaien sind fälscher? warum dann dieses perverse wahlgedöns. es war doch eh das spd gerechtigkeits, harzige, demokratiebaby…wollen sie es ersäufen mit rot-grüner hilfe. upps. naja. das regenbogenweltdorf- täuschland- kolonie, macht das schon. ähm was war das mit der kinder und altersarmut und der merkelschen alternativlosigkeit? seid bereit….sarrazin hat übel recht. hm, war der nicht auch ein spd kamerad….jut nacht.

  4. . . . „SELBSTVERSTÄNDLICH“ hat Sie „RECHT“, aber NUR um ihren eigenen ARSCH zu „RETTEN“ ! ! ! . . . Meine E-MAIL-ADRESSE: > https://www.facebook.com/robert.haas.501309 . . .

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