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Die krumme Nummer mit der Restschuldversicherung bei Krediten: Banken erhalten bis zu 70% der Versicherungsprämie als Provision

Jetzt war das Thema Restschuldversicherung an der Reihe. Das Ergebnis ist erschütternd, so möchten wir es mal mit klaren Worten benennen...

FMW-Redaktion

Sie haben sicher schon mal von dem leidigen Thema gehört, oder sind sogar selbst betroffen? Sie benötigen einen Kredit. Sie gehen zu Ihrer Hausbank. Dort stellt man Ihnen den Kredit in Aussicht, weist aber sofort „freundlich“ darauf hin, dass eine zusätzliche Absicherung des Kredits doch Sinn mache. Was, wenn Sie arbeitslos werden? Dann springt die Versicherung ein. Viele Kreditnehmer unterschreiben so eine Restschuldversicherung zusätzlich zum Kreditvertrag.

Oft bedeutet das enorme Zusatzkosten für die Kreditnehmer. Schon seit Jahren kritisieren Verbraucherschützer immer wieder die (vermeintliche) Praxis von Banken, dass suggeriert werde, der Kredit sei an die Voraussetzung gebunden, dass diese zusätzliche „Absicherung“ des Kredits nötig sei. Wohl aus Angst den Kredit nicht zu erhalten, unterschreiben viele Kreditnehmer diesen Zusatzvertrag. Aber wie viele aus Angst, wie viele aus Unwissenheit, und wie viele Kunden einfach nur so unterschreiben… wie will man dazu eine Studie mit belegbaren Zahlen durchführen? Das ist unmöglich.

Aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte sich der Sache angenommen. Erstaunlich, wie verbraucherfreundlich die BaFin seit einigen Monaten agiert und auch aktiv einzelne Finanzsektoren durchleuchtet. Es ist ja fast unglaublich! Jetzt war das Thema Restschuldversicherung an der Reihe. Das Ergebnis ist erschütternd, so möchten wir es mal mit klaren Worten benennen. Hier die Bafin auszugsweise im Zitat:

Die Untersuchung der Aufsicht ergab auch, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch sind. Zwölf Kreditinstitute gaben an, 50 Prozent der Versicherungsprämie zu erhalten. Bei zwölf weiteren Banken lag der Provisionshöchstsatz unter 50 Prozent, bei sieben Instituten über 50 Prozent. In wenigen Einzelfällen betrugen die Provisionen mehr als 70 Prozent.

Bis zu 70% der von den Kreditnehmern bezahlten „Absicherungskosten“ bleiben also nicht bei der Versicherung, sondern fließen als Vermittlerprovision zurück an die Bank. Kann man es also so formulieren: Die Restschuldversicherung bei Krediten ist eher eine Provisionserzeugungsmaschine für Banken. Darf man das so sagen? Weiter schreibt die BaFin zu ihren Untersuchungsergebnissen:

So gaben etwa zwei Drittel der befragten Banken an, tendenziell mehr Verbraucherdarlehensverträge ohne Restschuldversicherung zu vergeben als mit der Absicherung. Ein Drittel der Institute vertreibt die Mehrzahl ihrer Verbraucherdarlehensverträge allerdings konstant mit Restschuldversicherung. Beim Verbraucher kann dann der Eindruck entstehen, dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft ist.

Und noch etwas Erstaunliches hat die BaFin festgestellt. Die Kreditkunden sind oft gar nicht die Versicherungsnehmer bei der Restschuldversicherung. Zitat:

In vielen Fällen ist nämlich nicht der Kunde selbst Versicherungsnehmer, sondern die Bank, die ihm gleichzeitig auch die Versicherung vermittelt. Dies führt mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen dazu, dass dem Kunden gegenüber Informations- und Beratungspflichten nicht gelten sowie Widerrufs- und Kündigungsrechte nicht greifen. Im Ergebnis bedeutet das, dass Verbraucher nur auf freiwilliger Basis Informationen erhalten und Verträge kündigen oder widerrufen können.

Könnte mit einzelnen Punkten der vorher erwähnten Praxis von Banken und Versicherungen bald Schluss sein? Laut BaFin wird gerade im Zuge der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie „IDD“ diskutiert, in wie fern man die Resultate dieser Untersuchung mit einfließen lassen kann in die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht im Februar 2018. Ist die BaFin bei Kreditkunden genau so verbraucherfreundlich wie bei dem Verbot der CFD-Nachschusspflicht vor Kurzem? Oder hat die Banken-Lobby mehr Einfluss als die im Vergleich verschwindend kleine CFD-Lobby? Aber nein, Lobbyisten nehmen keinen wirklichen Einfluss auf Entscheidungen von Politik und Behörden, das versteht sich von selbst…

Die komplette Analyse der BaFin zum Thema Restschuldversicherung können Sie hier einsehen.


Das BaFin-Gebäude in Frankfurt am Main. Foto. Kai Hartmann Photography / © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de



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1 Kommentar

  1. Sehr schade, dass der Artikel so einseitig über die Ergebnisse der Marktuntersuchung berichtet. Es lohnt sich durchaus, die ganzen 35 Seiten des Ergebnisberichtes zur Marktuntersuchung zu lesen.

    Auf Seite 35 f. heißt es z.B.: „Die Gesamtzahl der Beschwerden, die von den Versicherungsunternehmen in Sachen Restschuldversicherung für die Jahre 2014 und 2015 gemeldet wurden, erscheint in Anbetracht der Größe des Marktes für Restschuldversicherungen und der permanenten öffentlichen Kritik an diesem Produkt überraschend gering. Auch die von der BaFin erfassten Beschwerdezahlen bei Versicherungen für die Jahre 2015 und 2016 lassen erkennen, dass die Restschuldversicherung zumindest keinen offensichtlichen Beschwerdeschwerpunkt darstellt und entsprechen insoweit den von den Versicherungsunternehmen übermittelten Daten.“

    Die Kritik an dieser Art der Versicherung scheint ja in Teilen berechtigt. Sämtliche positiven Aspekte unter den Tisch fallen zu lassen, wird dem Thema jedoch nicht gerecht.

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