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EU-Einlagensicherung: Die Bundesbank zeigt erneut klare Kante

FMW-Redaktion

Die Deutsche Bundesbank zeigt wieder einmal klare Kante gegen die europäischen Institutionen! Diesmal geht es nicht um die Geldschwemme der EZB, sondern die geplante europäische Einlagensicherung. Von deutschen Banken angesparte Rücklagen zur Absicherung von Kundeneinlagen bei Bankenpleiten würden dann in einem großen EU-Topf fließen, mit dem evtl. auch die Kundeneinlagen von bankrotten italienischen oder spanischen Banken gerettet würden. Laut EU-Kommission soll die zentrale Einlagensicherung ab 2017 starten und stufenweise von den nationalen auf den EU-Topf umgestellt werden bis zum Jahr 2024.

Laut ihrer heutigen Aussage kommt die europäische Einlagensicherung für die Bundesbank einfach zu früh. Die wichtigsten Voraussetzungen seien noch nicht erfüllt. Schon am 25. November hatte Bundesbank-Chef Jens Weidmann hierzu öffentlich klar Stellung bezogen. Heute nochmal offiziell von der Bundesbank veröffentlicht! Zitat:

„Vor Schaffung einer gemeinschaftlichen Einlagensicherung sind vielmehr weitere Integrationsschritte in Europa notwendig. Eine entscheidende Voraussetzung sei, dass die Banken ihre Risiken reduzieren. Dazu könnte die Abschaffung der bankaufsichtlichen Privilegierung von Forderungen gegenüber Staaten wesentlich beitragen. Dies würde dazu führen, dass die wirtschaftliche Lage der Banken weniger abhängig wäre von der des Heimatlandes. Ansonsten könnten bei einem Ausfall eines Landes die jeweiligen Banken in Mitleidenschaft gezogen und die wirtschaftlichen Folgen über die europäische Einlagensicherung vergemeinschaftet werden. Letztendlich bestünde die Gefahr, dass die Einlagensicherung über diesen Ansteckungsweg indirekt für Staatsschulden anderer Länder einstehen müsste.“

Auch hier sieht die Bundesbank die Chance einer Vergemeinschaftung von Schulden durch die Hintertür als gegeben an:

„Die Regeln zur Insolvenz von Unternehmen oder Privatpersonen sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Diese nationalen Gesetze hätten direkte Auswirkungen auf die Risikolage der Banken und auf die Lasten, die sie bei einer Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer tragen müssten. So könnten die Folgen von Insolvenzregeln, die Unternehmen oder Privatpersonen auf Kosten der kreditgebenden Banken entlasten, über die europäische Einlagensicherung vergemeinschaftet werden. Beispiele für eine entsprechende Begünstigung wären etwa Hindernisse für Kreditgeber, Zwangsvollstreckungen rasch durchzuführen. Das für wirtschaftliches Handeln notwendige Zusammenfallen der Haftung und Kontrolle wäre aufgrund der unterschiedlichen Integrationsgeschwindigkeiten nicht mehr gegeben.“

Hier nochmal der Original-Text der EU-Kommission vom 24. November zur stufenweisen Einführung der Einlagensicherung:


Stufe 1: Rückversicherung

Für die ersten drei Jahre bis 2020 sieht der Vorschlag der Kommission eine Rückversicherung vor.

Diese soll folgendermaßen funktionieren:

– In der Rückversicherungsphase könnten die nationalen Einlagensicherungssysteme EDIS nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor alle eigenen Mittel ausgeschöpft haben und – wie auch in allen späteren Phasen – die Einlagensicherungsrichtlinie erfüllen.

– EDIS würde über das nationale System hinaus zusätzliche Mittel bereitstellen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe.

Durch Sicherheitsklauseln würde gewährleistet, dass die nationalen Systeme nur in begründeten Fällen auf EDIS zugreifen können und die Gefahr des „Moral Hazard“ eingedämmt wird. Insbesondere würden EDIS-Mittel nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der betreffende Mitgliedstaat die relevanten Bestimmungen der Einlagensicherungsrichtlinie vollständig umgesetzt hat. Jede Verwendung von EDIS-Mitteln würde genau überwacht werden. Hat ein nationales Einlagensicherungssystem zu Unrecht EDIS-Mittel erhalten, müssen diese in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Durch diese in einem ersten Schritt eingeführte Rückversicherung würde die Verbindung zwischen Banken und Staaten gelöst. Um den nationalen Einlagensicherungssystemen jedoch vollen Versicherungsschutz zu bieten und sicherzustellen, dass Privatkundeneinlagen überall in der Bankenunion gleichermaßen geschützt sind, muss noch mehr getan werden. Deshalb ist ein zweiter Schritt erforderlich.

Stufe 2: Mitversicherung

Nach drei Jahren als Rückversicherung würde das EDIS von 2020 an zunehmend vergemeinschaftet („Mitversicherung“), allerdings immer noch mit angemessenen Einschränkungen und Absicherungen gegen Missbrauch.

Der Hauptunterschied bestünde in dieser Phase darin, dass ein nationales Einlagensicherungssystem nicht mehr verpflichtet wäre, zunächst die eigenen Mittel auszuschöpfen, bevor es auf EDIS-Mittel zurückgreift. Das EDIS würde ab dem Zeitpunkt, zu dem Bankeinleger entschädigt werden müssten, einen Teil der Kosten übernehmen. Damit würde über das EDIS eine stärkere Risikoteilung zwischen den nationalen Systemen eingeführt. Der vom EDIS übernommene Anteil wird zunächst auf relativ niedrigem Niveau angesetzt (20 %) und dann über einen Zeitraum von vier Jahren schrittweise erhöht.

Stufe 3: Vollversicherung

Indem der Risikoanteil, den das EDIS übernimmt, allmählich auf 100 % erhöht wird, wird das EDIS den nationalen Einlagensicherungssystemen ab 2024 vollen Versicherungsschutz bieten. In dem genannten Jahr werden auch der Einheitliche Abwicklungsmechanismus und die Anforderungen der Einlagensicherungsrichtlinie vollständig greifen.

Europäischer Einlagensicherungsfonds

Gleich zu Anfang würde ein Europäischer Einlagensicherungsfonds eingerichtet. Dieser wird direkt durch Beiträge der Banken finanziert, die den Risiken entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung des Europäischen Einlagensicherungsfonds würde dem bestehenden Ausschuss für die einheitliche Abwicklung übertragen.


Dem Entwurf der EU-Kommission müssen eh noch EU-Parlament und danach die Mitgliedsstaaten zustimmen, aber so etwas kann ja immer schneller gehen als man denkt. Und die EU-Staaten rund ums Mittelmeer dürften so einer EU-Einlagensicherung wohl umgehend zustimmen, da ihre Banken bisher eher wenig oder gar nichts angespart haben, und von daher der eindeutige Profiteur der vollen deutschen Rücklagen wären, im Fall der Fälle!



Quelle: Deutsche Bundesbank / EU-Kommission



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