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EU genehmigt Kauf von Syngenta durch Chinesen unter Auflagen – die Luft für Bayer wird dünner

Nur einen Tag, nachdem die USA die 43 Milliarden Dollar teure Übernahme der Schweizer Syngenta durch den chinesischen Giganten ChemChina genehmigt hatten, gibt heute Brüssel seine Zusage. Ganz aktuell schreibt die...

FMW-Redaktion

Nur einen Tag, nachdem die USA die 43 Milliarden Dollar teure Übernahme der Schweizer Syngenta durch den chinesischen Giganten ChemChina genehmigt hatten, gibt heute Brüssel seine Zusage. Ganz aktuell schreibt die EU-Kommission dazu, dass die Genehmigung unter der Auflage erfolgte, dass ChemChina wesentliche Teile seines europäischen Pflanzenschutzmittel- und Wachstumsreglergeschäfts veräußert.

So schreibt die EU-Kommission heute auszugsweise Zitat:

„Diese Übernahme ist einer von mehreren geplanten Zusammenschlüssen im Bereich Agrochemie. Die Kommission prüft jeden Fall für sich anhand der konkreten Umstände. Im Einklang mit ihrer Beschlusspraxis prüft die Kommission parallele Zusammenschlüsse in der Reihenfolge ihrer Anmeldung (nach dem „Windhundverfahren“). Bei der Beurteilung des Zusammenschlusses von ChemChina und Syngenta wurde der von der Kommission am 27. März 2017 genehmigte Zusammenschluss von Dow und DuPont berücksichtigt.“

Jetzt hat man unter Auflagen (Details weiter unten im Text) diesen Kauf genehmigt. Die Fusion von Dow und DuPont hatte man gerade erst letzte Woche genehmigt, ebenfalls unter Auflagen, weil man dort Wettbewerbseinschränkungen sah. Und die dritte große Übernahme in der Branche ist nun noch Bayer/Monsanto. Man hat wohl letztlich Pech, dass man zeitlich als letzter der drei Konzerne mit seiner Übernahme ankommt. Was muss Bayer denn erst alles aus Monsanto loseisen, um die EU-Genehmigung zu erhalten? Zu viele Teile, als dass der Kauf noch Sinn macht? So weit wollen wir nicht gehen, aber tendenziell ist Bayer aufgrund der zeitlichen Reihenfolge benachteiligt. Pech gehabt, kann man da nur sagen?

Die Aktie von Syngenta ist im Langfristchart gut im Aufwärtstrend begriffen, besonders seit dem Übernahmeangebot der Chinesen. Ganz rechts oben im Chart ist der heutige zusätzliche Sprung zu erkennen, der durch die gestrige Zusage der Amerikaner ausgelöst wurde. Nun ist der Börsenkurs noch gut 12 Franken vom Kaufpreis entfernt. Damit kann man das Kapitel Syngenta so gut wie abschließen. Jetzt ist Bayer mit Monsanto an der Reihe. Wie wir die EU weiter oben im Text zitiert hatten: Man prüft jede Übernahme auch im Kontext voriger Genehmigungen. Bayer wird es wohl extra schwer haben!


Der Syngenta-Kurs seit Anfang 2015.

Auszugsweise hier der aktuelle Genehmigungstext der EU-Kommission, der auch sehr aufschlussreich ist in Hinsicht auf den Umfang der Auflagen, die wohl noch auf Bayer beim Kauf von Monsanto zukommen:


„Für die Landwirte und letztlich auch die Verbraucher in Europa ist es wichtig, dass der wirksame Wettbewerb auf den Märkten für Pflanzenschutzmittel auch nach der Übernahme von Syngenta durch ChemChina gewahrt wird. ChemChina hat umfangreiche Abhilfemaßnahmen angeboten, mit denen unsere Wettbewerbsbedenken ganz ausgeräumt werden. Daher konnten wir den Zusammenschluss genehmigen,“ erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Der heutige Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung der Übernahme erlassen. Das Zielunternehmen Syngenta ist der Weltmarktführer für Pflanzenschutzmittel. ChemChina ist derzeit über seine in Israel ansässige hundertprozentige Tochtergesellschaft ADAMA auf den europäischen Märkten für Pflanzenschutzmittel tätig. Während Syngenta Pflanzenschutzmittel aus selbst entwickelten Wirkstoffen herstellt, produziert ADAMA nur generische Pflanzenschutzmittel aus Wirkstoffen, die von Dritten entwickelt wurden, mittlerweile aber patentfrei sind. Das Unternehmen ist der weltweit größte Hersteller von generischen Pflanzenschutzmitteln.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission

Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form auf einer Reihe bestehender Märkte für Pflanzenschutzmittel zu einer Verringerung des Wettbewerbs geführt hätte. Zudem befürchtete sie einen Rückgang des Wettbewerbs im Bereich Pflanzenwachstumsregler. Da ChemChina nicht in der Entwicklung neuer und innovativer Pflanzenschutzmittel mit Syngenta im Wettbewerb steht, stellte die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Kommission vor allem auf den Wettbewerb bei bereits im Handel befindlichen Pflanzenschutzmitteln ab.

Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die in der Landwirtschaft zum Schutz gegen Schädlingsbefall eingesetzt werden. Sie lassen sich grob unterteilen in Fungizide (gegen Krankheiten), Herbizide (gegen Unkraut), Insektizide (gegen Schadinsekten) und Saatgutbehandlungsmittel (beim Saatgut ansetzende Bekämpfung von Schadinsekten und Krankheiten).

Pflanzenwachstumsregler werden in der Landwirtschaft verwendet, um das Wachstum und die Entwicklung der Anbaukulturen zu bremsen oder anzuregen.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die beteiligten Unternehmen bei mehreren Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Wachstumsreglern gemeinsam hohe Marktanteile erreicht hätten und dass auf diesen Märkten nur wenige Wettbewerber verblieben wären. ADAMA ist mit seinen Generika auf vielen dieser Märkte ein enger und wichtiger Wettbewerber von Syngenta. Daher hätte die Übernahme in einer Reihe von Mitgliedstaaten den wirksamen Wettbewerb auf den folgenden Märkten erheblich behindert:
Pflanzenschutzmittel:

o Fungizide für Getreide, Obst, Raps und Gemüse,
o Herbizide für Getreide, Mais, Sonnenblumen und Gemüse,
o Insektizide für Getreide, Mais, Obst, Raps und Gemüse,
o Saatgutbehandlungsmittel für Getreide und Zuckerrüben sowie Wachstumsregler für Getreide.

Die Verpflichtungen

ChemChina hat eine Reihe von Verpflichtungen angeboten, die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausräumen. Das Unternehmen hat insbesondere zugesagt, Folgendes zu veräußern:

einen wesentlichen Teil des Geschäfts von ADAMA mit bereits auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Fungiziden für Getreide, Obst und Raps, Herbiziden für Getreide, Mais, Sonnenblumen und Gemüse, Insektiziden für Getreide, Mais, Obst, Raps und Gemüse sowie Saatgutbehandlungsmitteln für Getreide und Zuckerrüben,

einige Pflanzenschutzmittel von Syngenta, insbesondere Fungizide für Gemüse und Herbizide für Getreide, Gemüse und Sonnenblumen,

29 in der Entwicklung befindliche Pflanzenschutzgenerika von ADAMA (zudem wird ChemChina Dritten Zugang zu den diesbezüglichen Studien und Feldversuchsergebnissen gewähren),

einen wesentlichen Teil des Geschäfts von ADAMA mit Wachstumsreglern für Getreide sowie

alle relevanten immateriellen Vermögenswerte, auf denen die veräußerten Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregler basieren (ChemChina wird auch das in diesen Bereichen tätige Personal zur Verfügung stellen).



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2 Kommentare

  1. Bayer und Monsanto werden auf jeden Fall Auflagen erfüllen müssen das ist sicher. Interessant wird nur, was genau man an Geschäftsteilen abgeben muss. Wenn es jedoch ganz dumm ausgeht, macht für Bayer die Monsanto Übernahme keinen Sinn mehr, aber da muss man einfach mal abwarten.

    1. Hallo Marcus, genau das sagt der Artikel aus :-)

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