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EU-Kommission mit Überblick zu Ungleichgewichten in der EU

Welche "makroökonomischen Ungleichgewichte" herrschen laut EU-Kommission derzeit vor? Hier eine Übersicht, die im Rahmen des sogenannten "Europäischen Semester 2017" zusammen mit anderen...

FMW-Redaktion

Wir kennen das Thema inzwischen zur Genüge. Deutschland erwirtschaftet einen Außenhandelsüberschuss nach dem anderen. Das gefällt weder Donald Trump noch der EU-Kommission. Doch wie sieht es mit den anderen EU-Mitglieder aus? Welche „makroökonomischen Ungleichgewichte“ herrschen laut EU-Kommission derzeit vor? Hier eine Übersicht, die im Rahmen des sogenannten „Europäischen Semester 2017“ zusammen mit anderen Erklärungen veröffentlicht wurde.


Foto: © European Union

Zitat EU-Kommission:


Welche Länder hat die Kommission einer eingehenden Überprüfung unterzogen? Welche Länder weisen Ungleichgewichte auf?

Im Warnmechanismus-Bericht 2017 hat die Kommission festgestellt, dass bei folgenden 13 Mitgliedstaaten eine eingehende Überprüfung angebracht ist: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden. Alle 13 Länder wiesen 2016 Ungleichgewichte bzw. übermäßige Ungleichgewichte auf.
Im Falle Griechenlands erfolgen die Überwachung der Ungleichgewichte und das Monitoring der Korrekturmaßnahmen weiterhin im Kontext des makroökonomischen Anpassungsprogramms.

Die wichtigsten Ergebnisse der diesjährigen eingehenden Überprüfungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Finnland weist offenbar keine wirtschaftlichen Ungleichgewichte im Sinne der Verfahrensvorschriften auf.

Deutschland, Irland, Spanien, die Niederlande, Slowenien und Schweden weisen offenbar wirtschaftliche Ungleichgewichte auf.

Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal und Zypern weisen offenbar übermäßige wirtschaftliche Ungleichgewichte auf.

Im Vergleich zu 2016 ist die Zahl der Mitgliedstaaten, in denen Ungleichgewichte festgestellt wurden, also zurückgegangen.

Irland und Slowenien weisen nach wie vor Ungleichgewichte auf. Eine Reihe positiver wirtschaftlicher Entwicklungen und durchgeführter Reformen deuten auf ihre allmähliche Korrektur hin. Die nachhaltige Korrektur ihrer Ungleichgewichte liegt in Reichweite, sofern weitere Anstrengungen unternommen werden. Die Kommission wird deshalb die wirtschaftlichen Entwicklungen in beiden Ländern und die künftigen Selbstverpflichtungen, insbesondere die nationalen Reformprogramme (NRP), beobachten, um die nächste eingehende Überprüfung vorzubereiten.

Deutschland weist Ungleichgewichte auf, die sich in einem großen Leistungsbilanzüberschuss widerspiegeln. Die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen deuten nicht auf eine Korrektur dieser Ungleichgewichte hin, wenngleich gewisse Fortschritte bei der Umsetzung der letztjährigen länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht erzielt wurden. Die Kommission wird deshalb die wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und die künftigen Selbstverpflichtungen, insbesondere das nationale Reformprogramm und ein möglicherweise von der nächsten Bundesregierung vorgelegtes neues nationales Reformprogramm, beobachten, um die nächste eingehende Überprüfung vorzubereiten.

Frankreich weist weiterhin übermäßige Ungleichgewichte auf, aber eine Reihe wirtschaftlicher Entwicklungen und durchgeführter Reformen deuten auf ihre allmähliche Korrektur hin. Für eine nachhaltige Korrektur dieser Ungleichgewichte sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Die Kommission wird deshalb die wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankreich und die künftigen Selbstverpflichtungen, insbesondere das nationale Reformprogramm und ein möglicherweise von der nächsten Regierung vorgelegtes neues nationales Reformprogramm, beobachten, um die nächste eingehende Überprüfung vorzubereiten. Auf der Grundlage dieser Überprüfung könnte die Kommission es in Betracht ziehen, die Einstufung von „übermäßige Ungleichgewichte“ in „Ungleichgewichte“ zu ändern.

Bei drei weiteren Ländern mit übermäßigen Ungleichgewichten – Zypern, Italien und Portugal – wird die Kommission angesichts der anhaltenden strukturellen Schwächen, die bei der eingehenden Überprüfung festgestellt wurden, ihre Bewertung im Mai im Lichte der in den nationalen Reformprogrammen dieser Länder zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen überprüfen.

Italien

Italien bekommt von der EU-Kommission besondere Beachtung geschenkt. Man will eventuell ein Verfahren gegen Italien eröffnen, wenn Rom nicht bis April erklärt, wie man sein Haushaltsdefizit verringern möchte. Die Maßnahmen sollten 0,2% des italienischen Bruttoinlandsprodukts umfassen, so die EU-Kommission. Solche Drohungen gingen letztes Jahr schon gegen Portugal und Spanien ins Leere, wo letztendlich eine Strafe verkündet wurde, die genau bei 0 Euro festgelegt wurde. Wie lustig… in Italien ist die Lage noch deutlich kritischer als auf der iberischen Halbinsel, vor allem im Bankensektor und der Konjunktur, die dank nicht vorhandener Finanzierungsmöglichkeiten und fehlender Reformen nicht anspringen will. Möglicherweise kommt es in 2017 in Italien zu Neuwahlen. So ein Druck aus Brüssel wäre Wasser auf die Mühlen der Opposition, genau wie letztes Jahr in Spanien und Portugal. Also gibt es wohl auch für Italien eine Strafe in Höhe von 0 Euro, um den „Volkszorn“ gegen die „böse EU“ nicht noch weiter anzuheizen? Technisch klingt die Mittelung der EU-Kommission in Sachen Italien so:


Die Kommission hat heute einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu Italien angenommen, in dem sie die Einhaltung des Schuldenstandskriteriums des Stabilitäts- und Wachstumspakts und das Ausmaß der zu seiner Erreichung notwendigen haushaltspolitischen Anstrengungen überprüft hat. Dem Bericht zufolge sollte das Schuldenstandskriterium nach der Definition im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 als derzeit nicht erfüllt angesehen werden, sofern nicht die zusätzlichen strukturellen Maßnahmen im Umfang von mindestens 0,2 % des BIP, zu denen sich die Regierung verpflichtet hat, wie zugesagt bis spätestens April 2017 glaubhaft durchgeführt werden, um einer weitgehenden Erfüllung der Anforderungen nach der präventiven Komponente 2017 (und somit 2016) näherzukommen. Über die Einleitung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit wird erst auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission getroffen, wobei die Ist-Daten für 2016 und die Umsetzung der haushaltspolitischen Zusagen der italienischen Behörden vom Februar 2017 berücksichtigt werden.



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