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EU verkündet: Spanien + Portugal erfüllen Haushaltsziele nicht – Sanktionen nächste Woche?

Die EU-Kommission hat heute ihre Einschätzung zur Haushaltslage in Spanien und Portugal bekanntgegeben. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass Portugal sein übermäßiges Defizit nicht bis...

FMW-Redaktion

Die EU-Kommission hat heute ihre Einschätzung zur Haushaltslage in Spanien und Portugal bekanntgegeben. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass Portugal sein übermäßiges Defizit nicht bis Ende 2015 korrigiert habe, und dass Spanien sein übermäßiges Defizit voraussichtlich nicht fristgerecht bis Ende 2016 korrigieren wird. Diese Fristen hatte die EU 2013 festgelegt. Zitat EU-Kommission:

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Spanien und Portugal haben seit Beginn der Krise viel geleistet und durch wichtige haushaltspolitische Anpassungen und umfassende Reformen Wettbewerbsfähigkeit zurückerlangt. In letzter Zeit sind die beiden Länder jedoch von ihrem Kurs zur Korrektur ihres übermäßigen Defizits abgedriftet und haben ihre Haushaltsziele nicht erreicht. Wir sind bereit, gemeinsam mit den spanischen und portugiesischen Behörden die beste Vorgehensweise auszuarbeiten. Für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in beiden Ländern ist der Abbau des hohen Defizits und Schuldenstands eine Grundvoraussetzung.”

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici fügte hinzu: „Ich gehe davon aus, dass die EU-Finanzminister unsere Bewertung bald bestätigen werden. Die Kommission hat stets im Sinne der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gehandelt und wird dies auch weiterhin tun. Es sind komplexe, aber wohldurchdachte Bestimmungen, die von der Kommission und vom Rat wohldurchdacht angewandt werden müssen. Wir werden mit Spanien und Portugal zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Verständnis für die zu treffenden politischen Verpflichtungen zu erzielen.“

Das Gesamtdefizit Spaniens hatte im Jahr 2009 mit 11 % des BIP seinen Höchststand erreicht und ging 2012 auf 10,4 % und 2015 weiter auf 5,1 % zurück, wobei das empfohlene Ziel für 2015 bei 4,2 % des BIP lag. Die kumulativen strukturellen Konsolidierungsanstrengungen im Zeitraum 2013-2015 werden auf 0,6 % des BIP geschätzt und liegen damit deutlich unter den vom Rat empfohlenen 2,7 % des BIP. Die Staatsverschuldung war mit 99,3 % des BIP im Jahr 2014 und 99,2 % im Jahr 2015 relativ stabil.

Das Gesamtdefizit Portugals ging von 11,2 % im Jahr 2010 auf 4,4 % im Jahr 2015 zurück, wobei das empfohlene Ziel für 2015 bei 2,5 % des BIP lag. Die kumulativen strukturellen Konsolidierungsanstrengungen im Zeitraum 2013-2015 werden auf 1,1 % des BIP geschätzt und liegen damit deutlich unter den vom Rat empfohlenen 2,5 % des BIP. Nach einem Höchststand von 130,2 % des BIP im Jahr 2014 war die Staatsverschuldung mit 129,0 % im Jahr 2015 weiterhin hoch.

Die EU-Kommission weist in ihrer Mitteilung mehrmals darauf hin, wie sehr sich beide Länder angestrengt hätten, und wie viel sie schon erreicht hätten. Das soll wohl positiv beschwichtigen. Und jetzt wird es aber interessant. So schreibt die Kommission auch:

Wenn der Rat Beschlüsse gemäß Artikel 126 Absatz 8 erlässt, ist die Kommission rechtlich verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen einen Vorschlag für eine Geldbuße vorzulegen. Ferner muss sie eine Aussetzung eines Teils der Mittelzusagen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vorschlagen. Der Höchstbetrag dieser Geldbuße und die Aussetzung eines Teils der Zahlungsverpflichtungen sind in den einschlägigen Rechtsakten festgelegt und können in begründeten Fällen verringert werden. Insbesondere für die Geldbuße kann die Kommission dem Rat empfehlen, den Betrag zu reduzieren oder ganz zu streichen. Dies ist entweder aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder auf begründeten Antrag des betreffenden Mitgliedstaats möglich, der innerhalb von 10 Tagen nach dem Erlass des Ratsbeschlusses nach Artikel 126 Absatz 8 bei der Kommission eingehen muss.

Das Kollegium hat daher Empfehlungen für Beschlüsse des Rates nach Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) angenommen, mit denen festgestellt wird, dass Spanien und Portugal in den Jahren 2014 und 2015 keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben.

Es obliegt jetzt also den Mitgliedsstaaten nächste Woche gemeinsam zu beschließen, ob eine Geldstrafe verhängt wird, oder ob so außergewöhnliche Umstände vorliegen, dass man in diesen beiden Fällen beide Augen zudrücken kann. Beide Staaten haben dann noch mal 10 Tage Zeit zu erläutern, warum sie ihre Haushalte nicht so hinbekommen haben wie besprochen.



Quelle: EU-Kommission



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1 Kommentar

  1. Dieser sowohl als auch-Bericht ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten!Wieso wundern sich die EU-Oberen,dass die Völker diese hanebüchenen Gesetzesauslegungen nicht mehr dulden wollen?

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