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Ex-Deutsche Bank-Chef Breuer zahlt (aus der Güte seines Herzens?) 3 Jahresgrundgehälter für Kirch-Desaster

FMW-Redaktion

Ex-Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer zahlt 3,2 Millionen Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber, was dem dreifachen seines damaligen Jahresgrundgehalts entsprochen hatte – so geht es aus Unterlagen zur Hauptversammlung der Deutschen Bank hervor. Grund hierfür waren seine Äußerungen in einem TV-Interview aus dem Jahr 2002, wo er öffentlich die Kreditwürdigkeit seines eigenen Kunden, nämlich Leo Kirch, in Frage stellte.

Danach war die Kirch-Gruppe quasi dem Tode geweiht – denn wenn die Deutsche Bank die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens öffentlich in Frage stellt, wer gibt dieser Firma dann noch Kredit? Es folgten jahrelange Prozesse, und die Deutsche Bank musste letztlich 900 Millionen Euro Schadenersatz zahlen, und das nur für eine kurze Äußerung im TV. Aber das ist nicht nur mal eben so eine Äußerung. Immerhin geht es um das Bankgeheimnis bzw. Datenschutz zwischen Bank und Kunden. Man stelle sich vor man spaziert über den Wochenmarkt, und der Banker des Vertrauens unterhält sich mit wildfremden Leuten über die Gehälter oder Schulden von anderen Menschen, die da auch rumlaufen.

Ein starkes Stück, dass sich Rolf Breuer damals leistete. Neben seiner 3,2 Millionen Euro-Zahlung überweist Breuers Managerhaftpflichtversicherung 90 Millionen Euro an die Deutsche Bank. Verbleiben immer noch mehr als 800 Millionen Euro Schaden für die Deutsche Bank. Aber egal, das ging ja längst unter bei all den sonstigen Problemen der Bank. Warum aber vergleicht sich die Deutsche Bank mit ihrem Ex-Chef auf so ein Tinkgeld im Vergleich zur Schadensumme? Eigentlich müsste die Bank ihm doch den Restschaden, der nach Abzug der Versicherungszahlung verbleibt, in Rechnung stellen, also 810 Millionen Euro, oder? Warum man das nicht macht? Gute Frage. Vielleicht eine Art Höflichkeit oder Verbundenheit unter Ex-Kollegen?

Die Aktionäre der Deutschen Bank müssen dieser Einigung mit Breuer auf der HV noch zustimmen. Es wäre interessant, wenn es hier endlich mal „den Aufstand des Aktionärsvolkes“ geben würde, aber man darf davon ausgehen, dass die Einigung glatt durchgewunken wird. Wenn nicht, müsste/könnte die Bank dann nicht im Sinne ihrer Eigentümer die Restsumme einfordern statt nur 3,2 Millionen Euro?

Interessant ist vielleicht noch, dass die Deutsche Bank erwähnt, dass Breuer diese 3,2 Millionen Euro auf rein freiwilliger Basis zahlt. Offiziell heißt das so: Rolf Breuer „zahle ohne Präjudiz oder Anerkennung einer Rechtspflicht.“ Breuer selbst glaube seine Pflichten durch dieses TV-Interview nicht verletzt zu haben. Wir meinen: Wenn ein Banker, zumal noch Vorstand, öffentlich über die finanzielle Situation seiner Kunden plaudert, was ist das sonst außer Pflichtverletzung, Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Bankgeheimnis? Jeder einfache Schaltermitarbeiter der Bank wäre wohl fristlos gefeuert worden.



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