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„Finanzproduktvermittler“ statt „Vergleichsportale“

Finanzvergleichportale vor allem für Girokonten und Kredite gelten bei sehr vielen Menschen als schnelle und einfache Möglichkeit um herauszufinden, wo man für seine persönlichen Bedürfnisse den besten...

FMW-Redaktion

Finanzvergleichportale vor allem für Girokonten und Kredite gelten bei sehr vielen Menschen als schnelle und einfache Möglichkeit um herauszufinden, wo man für seine persönlichen Bedürfnisse den besten Kredit erhält. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass so manches Vergleichsportal nicht die günstigsten Anbieter zeigt. Vielmehr geht es darum den Anbieter als bestes Suchergebnis darzustellen, der dem „Vergleichsportal“ die höchste Provision zahlt. Denn wer beispielsweise einen Kredit sucht, kann in der Regel direkt auf diesen Portalen auf die jeweiligen Anbieter klicken und dann umgehend den Kreditantrag stellen.

Dabei hat die Bank aber über den Klick registriert, dass der neue Kreditkunde von diesem ganz bestimmten Vergleichsportal „geliefert“ wurde, und zahlt dem Portalbetreiber eine Vermittlungsprovision. Daher bezeichnet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute auch die Vergleichsportale für Finanzprodukte als „Finanzproduktvermittler“ statt „Vergleichsportale“. So schreibt die vzbv heute auch, dass die Anbieter, die keinen Vertrag mit dem Portal hätten, oft gar nicht in den Suchergebnissen vorkommen würden. Zitat vzbv hierzu:

Laut einer vom vzbv beauftragten repräsentativen forsa-Umfrage zur Nutzung von Online-Vergleichsportalen, glauben 48 Prozent aller Nutzer, dass Angebote nach aufsteigendem Preis angezeigt werden – also das günstigste zuerst. „Wenn Vergleichsportale Angebote von solchen Unternehmen herausfiltern, die keine Vertragspartner der Plattform sind, sollten sie sich nicht länger als objektiv präsentieren dürfen. Sie sollten deutlich als das erkennbar sein, was sie tatsächlich sind: Finanzproduktvermittler“, so Mohn. „Andernfalls täuschen sie Verbraucher, die aufgrund der Aufmachung des Portals davon ausgehen, das günstigste Produkt angezeigt zu bekommen.“ Hinzu kommt, dass bei keinem der untersuchten Produkte auf den Vergleichsportalen nachvollzogen werden konnte, ob der Marktvergleich vollständig ist. Auch die Finanzierung der untersuchten Portale, das Zustandekommen der Rankings und die Aktualität der Daten waren laut Studie nicht transparent dargelegt.

Laut Studie vermitteln fünf untersuchte Portale den Eindruck sie würden Verbraucherinteressen bedienen. Bei drei von fünf untersuchten Portalen seien jedoch Produkte, deren Abschluss nicht über das jeweilige Portal erfolgen kann, in der Voreinstellung herausgefiltert worden. So könne es passieren, dass gerade das für Verbraucher beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfällt. Und ja, so meinen wir, das kann durchaus passieren. Daher hat die vzbv folgende Forderung an die Politik. Zitat:

Deshalb müssen sich Verbraucher bei der Produktauswahl darauf verlassen können, von einem Vergleichsportal, das verspricht „objektiv“ zu sein, keine interessengeleiteten Informationen oder Empfehlungen zu erhalten. Der vzbv fordert daher gesetzlich definierte Kriterien. Vergleichsportalbetreiber müssten die darin beschriebenen Anforderungen erfüllen, um ihre Dienstleistungen als objektiv und unabhängig darstellen zu dürfen. Diese Kriterien umfassen ein Verbot der Finanzierung durch Provisionen oder Affiliate Marketing. Könnten sie dies nicht, müssten sie sich deutlich und an prominenter Stelle als Finanzproduktvermittler zu erkennen geben.



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