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Griechenland: Ab Januar umfassende Meldepflicht auch für Cash, Schmuck, Schließfächer

FMW-Redaktion

Griechenland führt ab 1. Januar 2016 eine Meldepflicht für Vermögensgegenstände ein, laut eines gemeinsamen Beschlusses von Justiz- und Finanzminsterium. Neben der Steuererklärung sollen die Bürger zukünftig ebenfalls im neuen Online-Steuersystem auch eine Kategorie zum „Deklarieren von Vermögenswerten“ vorfinden, wo z.B. alle Bargeldbestände ab 15.000 gemeldet werden müssen. Das trifft auch auf Schmuck im Wert von über 30.000 Euro zu. Das macht durchaus Sinn, weil ja sonst viele Bürger einfach von ihrem Bargeld Vermögenswerte wie Schmuck kaufen könnten um eine Kontrolle von Bargeld zu umgehen. Auch müssen Bürger anmelden, wenn sie Bankschließfächer haben, auch bei welcher Bank genau.

In einem ersten Schritt soll diese Regel gelten für Politiker, Journalisten und Staatsbedienstete, was als Probelauf für alle Griechen zu verstehen ist. Hierüber berichtet aktuell KeepTalkingGreece. Neben der Anmeldung von Immobilien, Autos und Aktien kommen Schmuck und Bargeld somit noch hinzu. Funktioniert das Online-Steuersystem wirklich, macht man einen riesiegen Sprung nach vorne und bekommt einen umfassenden Überblick, womit zukünftige Steuervermeidungs-Orgien verhindert werden können.

Das wäre natürlich nur möglich, wenn die Griechen auch umfassend ihre Daten dort eintragen. Dazu bedarf es des tatsächlichen Willens der griechischen Regierung und des Behördenapparats, auch bei Bürgern nachzuhaken und zu kontrollieren, sonst wird es nur ein Online-Papiertiger. Wer in den letzten Jahren verfolgt hat, in welchem Maße auch kleinere Bankguthaben über die Grenze z.B. nach Bulgarien abwanderten, der muss letztlich auch die Kontobewegungen seiner Bürger nachvollziehen und kontrollieren, ob die Menschen nicht ihr Geld reihenweise außer Landes bringen. Dann brauchen sie im Steuersystem gar nichts eintragen, weil ihre Guthaben einfach in Bulgarien liegen und nicht bei einer griechischen Bank.

Ein umfassendes Steuer- und Vermögenserfassungssystem nützt nichts, wenn der Staat nicht ernsthaft nachfasst und Geldflüsse kontrolliert. Da schließt sich automatisch immer die Frage nach dem totalen Überwachungsstaat an, der bis ins kleinste Detail in die Privatsphäre der Bürger eingreift. Wenn aber die Steuerausfälle ein Ausmaß annehmen, die den Staat kollabieren lassen (wie in Griechenland geschehen), sind das wohl notwendige Maßnahmen.

Alles hängt letztlich an der Regierung Tsipras. Sie setzt diese Maßnahmen erst einmal offiziell um als Zeichen für die Euro-Partner, dass man es mit den Reformen auch wirklich ernst meint. Ob dann in der Realität knallhart kontrolliert wird, kann man dann in 2016 daran sehen, ob die Steuereinnahmen spürbar steigen oder nicht.

Eine interessante Anmerkung noch: Wird es zu obskuren Szenen kommen, wenn Steuerbeamte mit Bürgern darüber streiten, dass die ihre Goldarmbänder oder sonstigen Schmuck nicht angegeben haben? Gehen dann Bewertungen los, dass der Schmuck 29.999 Euro wert ist, und der Steuerbeamte muss dann belegen, dass er 30.000 Euro wert ist? Das kann unter Umständen noch zu bizarren Auswüchsen führen.



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3 Kommentare

  1. Einfach nur lächerlich… Der gutgläubige deutsche Befehlsemfänger würde natürlich seinen Besitz angeben. Die Realität sieht doch völlig anders aus in Südeuropa. Die Südeuropäer können nur eigenständige mit einer Währung überleben, die sie selbst abwerten können.

  2. Niemand muss auch nur irgend etwas angeben, denn das geht die gar nichts an – lediglich sinnbefreit-obrigkeitshörige Trottel würden das tun (und haben entsprechende Konsequenzen dann auch voll verdient).

    rechtlich: dies entspräche einer Enteignung und hierfür ist das vollständig unzulässig! Deswegen, da damit eine Schuld beglichen werden soll, welche wiederum letztendlich auf der Schaffung eines „Nichts“ (Fiatgeldschöpfung) basiert. Da einem „Nichts“ aber rechtlich kein Schaden zugeordnet werden kann, ist die Schuld auch „Nichts“, somit nichtig. Es wird einem somit lediglich ein „Angebot zur Entlastung des persönlichen Finanzbedarfs“ gemacht, welches erst durch die eigene Unterschrift darauf dann seine Gültigkeit erlangt, vorher nicht – genau diese wollen die haben, dann sitzt man in der Falle (wenn man so – ohne Verlaub – doof war).

    Dies kann eigenständig nachgeprüft werden: man suche nach Franz Hörmann und entsprechenden Gerichtsprozessen, die schon gewonnen wurden (wegen Kredit und letztendlichem Betrug seitens Banken). Man lasse sich bitte nicht verarxxxen.

    1. als Ergänzung: man muss hierin auch eine Trennung zwischen einer Währung („Geld“) als Werttransfermittel und Physik (physische Gegenstände) machen – das eine hat mit dem anderen noch lange nichts gemein, erst wenn dies vertraglich vereinbart wird, wird dazwischen eine Brücke geschlagen. Genau dies gilt es immer zu verhindern. Das eigene Recht muss man natürlich dennoch vertreten (verargumentieren, durchsetzen) können – ja, dazu gehört etwas Übung.

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