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HypoVereinsbank verklagt Ex-Vorstände auf 180 Millionen Euro – Änderung in deutscher „Bankenkultur“?

Bislang galt vor allem in Deutschland eine Grundregel: Hat die Bank etwas Kriminelles oder einfach nur etwas Falsches gemacht, muss sie zahlen. Die Führungskräfte in der Bank selbst kamen bisher davon. Ob es bisher immer an...

FMW-Redaktion

Bislang galt vor allem in Deutschland eine Grundregel: Hat die Bank etwas Kriminelles oder einfach nur etwas Falsches gemacht, muss sie zahlen. Die Führungskräfte in der Bank selbst kamen bisher davon. Ob es bisher immer an desinteressierten Staatsanwälten lag oder an Banken, die ihre Mitarbeiter decken, ist ja letztlich egal. Aber anscheinend gibt es nun ein Umdenken. So hat das Handelsblatt erfahren, dass die HypoVereinsbank, die an den deutschen Fiskus 210 Millionen Euro zurückzahlen musste wegen der CumEx-Geschäfte, hierfür jetzt drei Ex-Vorstände in Haftung nehmen wird. Man verklagt sie auf Schadenersatz in Höhe von 180 Millionen Euro.

Bei den CumEx-Geschäften ging es darum als Bank das Finanzamt zu täuschen. Die einmalig gezahlte Steuer auf eine Dividende lies man sich mehrmals erstatten. Die nun thematisierte Summe bezieht sich auf den Zeitraum von 2005-2008. Die Ex-Vorstände Rolf Friedhofen, Andreas Wölfer und Roland Seilheimer sollen ihre Pflichten als Vorstände verletzt haben, weil sie diese Geschäfte nicht unterbunden hätten. Ob die Bank mit ihrer Forderung vor Gericht durchkommt oder nicht: Damit dürften viele andere Banken, gegen die in der selben Sache derzeit Ermittlungen laufen, arg unter Zugzwang kommen. Wenn bei ihnen erst einmal offiziell feststeht, welche Summe sie an das Finanzamt erstatten müssen, werden die Aktionäre Forderungen stellen.

Diese werden lauten: Hey, wir bestehen darauf, dass ihr genau wie die HypoVereinsbank von den zuständigen Vorständen diese Gelder zurückholt – Privathaftung aufgrund von Pflichtverletzung wäre angesagt. Aber oftmals gibt es für sowas eine Manager-Haftpflichtversicherung. Mal sehen ob das alles so durchgeht. Es wäre auf jeden Fall eine Zäsur in der deutschen Bankenszene. Auch interessant ist, warum sich noch kein Staatsanwalt für solche Betrügereien in Millionen- und Milliardenhöhe aus strafrechtlicher Sicht interessiert. Wenn eine Bank auf diese Art und Weise betrügt, ist das nach Auffassung deutscher Gerichte ein Betrug durch die Bank, die ja als Institution nicht strafrechtlich behandelt werden kann? Oder kann ein Bankvorstand aufgrund einer Pflichtverletzung auch belangt werden, mit Geldzahlung und/oder strafrechtlichen Konsequenzen? Wenn diese Klagen durch sind, wissen wir es genauer!

Springen die Manager-Haftpflichtversicherungen in diesem Fall ein, müsste es schon eine zusätzliche strafrechtliche Belangung der Vorstände geben, damit bei anderen Bankmanagern ein Sinneswandel einsetzt nach dem Motto „Mist, das könnte auch mir passieren“. Man sieht es bei Fällen wie der HSH Nordbank oder der Deutschen Bank: Fast egal was passiert, immer waren es entweder „die Umstände“ oder „einzelne Mitarbeiter weiter unten in der Hierarchie“, die für Probleme verantwortlich waren. Solange die deutsche Justiz sich in ihrer Grundhaltung nicht ändert, wird es wohl weitere Bankenskandale vom Himmel regnen! Aber das Urteil im Fall HypoVereinsbank könnte ein kleiner Startschuss für eine Änderung der „Bankenkultur“ sein.



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3 Kommentare

  1. Höchste Zeit, dass Manager in die Pflicht genommen werden.

    1. So ist es! Ich hoffe auch, dass bestehende Managerhaftpflichtversicherungen dann auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern, um den Herren Managern die Privatschatulle zu belasten.

  2. naja, anderswo hätten diese 180 mio dollar abfindungen bekommen.

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