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Kim Dotcom (Kimble oder auch Kim Schmitz) darf an die USA ausgeliefert werden

FMW-Redaktion

Kim Dotcom, ehemals Kim Schmitz oder auch Kimble, wird an die USA ausgeliefert, so hat es jetzt ein Gericht in Neuseeland entschieden. Dort wirft man ihm massive Urheberrechtsverstöße vor, weshalb ihm eine 20jährige Haftstrafe droht. Seit Jahren wehrte er sich gegen die Auslieferung an die USA, und wollte unbedingt in Neuseeland bleiben, wo er schon seit Jahren lebt.

Kim Schmitz
Kim Dotcom, ehemals Kim Schmitz in den 90ern. Foto: Andreas Bohnenstengel / Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Mit der Plattform Megaupload soll Dotcom angeblich einen Schaden von 500 Mio Dollar bei der US-Film- und Musikindustrie angerichtet haben. Er wird ausgeliefert, weil die von der US-Justiz vorgelegten Beweise überwältigend seien, so das Gericht in Neuseeland. Man sei seitens der USA mit einer gigantischen Menge an Beweismaterial überzogen worden. Das meiste davon hätte man gar nicht prüfen können, und war auch gar nicht relevant, so das Gericht in seinem Schriftsatz, aber die Daten, die relevant waren, hätten eben überzeugt, dass eine Auslieferung an die USA durchgeführt werden kann. Das Gericht hatte nicht über die Schuld von Kim Dotcom zu befinden, sondern nur darüber, ob die Beweislage vorgelegt durch die US-Justiz so stichhaltig ist, dass eine Auslieferung von Neuseeland an die USA gerechtfertigt ist. Laut FBI geht es hier um die größte Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte. Es soll sich auch um Betrug und Geldwäsche handeln.

So sieht Kim Dotcom selbst die bevorstehende Auslieferung an die USA:

Dotcom ist von der Staatsbürgerschaft her Finne und Deutscher, geboren in Kiel, aber lebt seit Jahren in Neuseeland. Er kann noch Berufung gegen das Auslieferungsurteil einlegen, aber die Chance auf Erfolg ist wohl eher gering. Die Justiz in Neuseeland dürfte wohl froh sein, dass man ihn endlich los ist – Beschuldigter nicht mehr da, da hat man selbst kein Problem mehr. In der Internet-Szene und auch bei Anwälten ist hoch umstritten, ob Kim Dotcom selbst bzw. seine Firma überhaupt schuld an Urheberrechtsverletzungen ist, da er lediglich die Plattform zur Verfügung gestellt haben soll. Man könnte Plattformen wie Youtube theoretisch den selben Vorwurf machen, auch wenn man hier aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht – und Google hat wohl eine andere Lobby in den USA als ein Kim Dotcom… deswegen glauben viele, dass gerade an Kim Dotcom auch wg. seinem (unseriösen?) Auftreten ein weltweit eindrucksvolles Exempel statuiert werden soll, als Warnung gerichtet an Personen, Firmen und Plattformen, die illegal geschützte Inhalte weiterverbreiten, nach dem Motto: Schaut her, der geht 20 Jahre ins Gefängnis, also lasst es sein!

Das Original-Auslieferungs-Urteil des neuseeländischen Gerichts über 271 Seiten können Sie hier einsehen. (in der Mitte die PDF-Datei öffnen)



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