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Lesetipp: N-TV Moderator Brichta verklagt Finanzamt auf Annahme von Bargeld!

Der Moderator der bei N-TV laufenden Telebörse, Raimund Brichta, will seine Steuern bar beim Finanzamt entrichten. Dieses aber will kein Bargeld annehmen - und hält sich dabei nicht an Gesetze, sagt Brichta..

FMW-Redaktion

Der Moderator der bei N-TV laufenden Telebörse, Raimund Brichta, will seine Steuern bar beim Finanzamt entrichten. Dieses aber will kein Bargeld annehmen – und hält sich dabei nicht an Gesetze, sagt Brichta. Daher klagt er nun – sein Anwalt ist übrigens Carlos Alexander Gebauer, mit dem wir, wie wir finden, ein bemerkenswertes Interview führen konnten mit dem Titel „Rettet Europa vor der EU“. Und der sich Rückendeckung von der Bundesbank eingeholt hat, die auf seine Anfrage hin antwortete, „niemand (kann) die Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen zur Erfüllung einer Verbindlichkeit ablehnen, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.“


„Seit über einem Jahr biete ich meinem Finanzamt Euroscheine an wie Sauerbier, aber die Beamten verschmähen meine Banknoten. Das verstehe ich nicht. Schließlich würde ich das Geld nicht palettenweise vor der Finanzkasse abladen, sondern käme bloß mit ein paar sorgfältig vorsortierten Scheinen, die sehr rasch nachzuzählen wären.

Aber nun sind der Worte darüber genug gewechselt. Ich gehe vor Gericht, um zu erreichen, dass sich mein Finanzamt wenigstens an die Abgabenordnung hält. Denn laut AO – das ist eine Art Steuergrundgesetz – sollen Finanzämter eine Bank oder Sparkasse dazu ermächtigen, Bargeld für sie anzunehmen, wenn sie das selbst nicht mehr tun. Bis jetzt ist es mir aber nur in einem Ausnahmefall gelungen, Bares fürs Finanzamt bei der örtlichen Sparkasse loszuwerden. Andere Versuche scheiterten, und das soll sich mit Hilfe des Gerichts jetzt ändern.“

Lesen Sie den vollständigen Text Brichtas zu seinem Versuch, seine Steuern bar zu bezahlen, bitte hier weiter..



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3 Kommentare

  1. Das kann er lassen, da die Institution „Finanzamt“ über das Vertragsrecht selbst festlegt, auf welche Zahlungsmodalitäten selbige besteht. Das Formular der Steuererklärung ist nichts anderes als ein Vertragspapier, die Zahlung der Steuer eine darauffolgende Bedingung die sich daraus ergibt. Die entsprechende Klage wird am status quo nichts ändern – gar nichts.

  2. Eine Frage abseits der Bargelddiskusion:

    Wiso wartet Herr Brichta nicht ein wenig. Das Problem wird sich vermutlich von selbst erledigen. Soweit mir bekannt ist dürfen Vollstreckungsbeamte des Finanzamtes auch seine Banknoten (gegen eine Quittung) annehmen.

    Vermutlich entstehen aber Zuschläge für die verspätete Zahlung da er ja hätte zahlen können…

  3. Gute Aktion von H. Brichta. Vorkämpfer ist aber m.W. Norbert Haering, der seinen noch andauernden Kampf unter dem Stichwort „Bargeld-Widerstand“ sehr gut begründet und dokumentiert hat, http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen
    Es geht im vor allem um den Erhalt des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. Dieser Kampf ist wichtig!

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