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Österreich verweigert Stützung einer Pleitebank: richtig so!

Von Claudio Kummerfeld

Was am Wochenende die Fachwelt schockierte, hat durchaus langfristige und ernsthafte Auswirkungen für die europäische Bankenbranche. Österreich verweigert die Stützung einer Pleitebank – das ist richtig!

Österreich Finanzminister Jörg Schelling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreichs Finanzminister Jörg Schelling
Foto: Österreichisches Finanzministerium

Hypo Alpe Adria

Das österreichische Bundesland Kärnten hatten für die Anleihen der quasi schon lange bankrotten Bank „Hypo Alpe Adria“ gehaftet, konnte aber keine 11 Milliarden Euro zahlen als kleine, im Verhältnis zu deutschen Bundesländern winzige Kommune. Dann war, so ist es bisher der normale Weg gewesen, der Staat Österreich als nächst höhere „Instanz“ an der Reihe, das zu tun, was in solchen Fällen immer getan wird – die Bank geht pleite, der Steuerzahler haftet. Gemäß dem Motto „Gewinne privatisieren, Verluste verstaatlichen„. Aber warum? Warum ist das ein Naturgesetz? Österreich hat sich jetzt verweigert und zahlt nicht. Die Bank geht den Bach runter, die Anleiheinhaber (zu großen Teilen deutsche Banken) haben die Verluste zu tragen. Deswegen ging auch die „Düsseldorfer Hypothekenbank“ als Folge dieser Pleite den Bach runter.

Interessieren Sie sich für das Thema „Hypo Alpe Adria“ und die möglichen Auswirkungen auf das globale Finanzsystem? Hierzu ein Gastkommentar auf vom Buchautor Ernst Wolff vom 09.03.2015.

Wenn Sie sich zum Thema „Hypo Alpe Adria“ bzw. „Heta“ genauer informieren wollen, hier eine Infoseite der österreichischen Finanzaufsicht.

Der österreichische Finanzminister verkündet hierzu, Zitat:

Die Republik Österreich wird der HETA Asset Resolution AG, der vormaligen Hypo Alpe Adria Bank International (HETA), kein frisches Steuergeld mehr zur Verfügung stellen. Stattdessen kommt auf die HETA das neue europäische Bankenabwicklungsregime zur Anwendung. Auslöser für diese Entscheidung sind Informationen über die ersten Ergebnisse des Asset Reviews, über die der Vorstand der HETA die Republik Österreich und die Finanzmarktaufsicht informiert hat. Demnach leitet der Vorstand der HETA einen weiteren, zusätzlichen Finanzierungsbedarf von – je nach Szenario – 4 bis zu 7,6 Milliarden Euro ab. Aufgrund dieser dramatisch geänderten Einschätzung der Vermögenslage hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesregierung entschieden, der HETA kein weiteres Steuergeld mehr zukommen zu lassen.

Abschließend schreibt er:

Die nun vorliegende Entscheidung bedeutet keine Insolvenz der HETA und kein sofortiges Schlagendwerden der Landeshaftung. Der Bund wird keine weiteren Verpflichtungen zu Nachschüssen an die HETA eingehen. Dadurch sind weitere massive Mehrbelastungen durch die Abwicklung der HETA zulasten der Steuerzahler ausgeschlossen.

Lesen Sie hier das komplette Statement des österreichischen Finanzministers.

Warum soll Österreich haften?

Hedgefonds kaufen, so munkelt man, bereits die Schrottanleihen der „Heta“ auf, um sofort danach den österreichischen Staat verklagen zu können, weil der sich aus seiner Verantwortung stehle. Da kann man nur sagen: das wird ein spannendes Gerichtsverfahren! Auch die „Fachwelt“, deutsche Politiker, Banken, Journalisten, Anwälte, alle regen sich fürchterlich auf, dass der Staat Österreich nicht für die Haftung des Bundeslandes Kärnten einspringt. Warum? Warum muss der Staat das tun? Warum ist das ein Naturgesetz? Seit der Lehman-Krise reden doch alle darüber, dass „wir alle“ doch endlich damit aufhören wollen, dass der Steuerzahler für Bankenpleiten haftet. Jetzt hat der österreichische Staat dies endlich in die Tat umgesetzt, in dem er die Anleihekäufer, die für das Ausfallrisiko ja auch mit einer Risikoprämie (Zinsen) belohnt werden, in die Verantwortung nimmt.

Es ist ganz einfach

Es ist eigentlich ganz einfach – so wie im „richtigen Leben“ auch, sollten sich alle Institutionen, die viel Geld zu investieren haben wie Staaten, Pensionsfonds etc, ein eigenes Bild machen und eine eigene Risikobewertung von Anleihen vornehmen, und sich nicht auf Ratingagenturen oder Garantien Dritter verlassen. Selbst Risiken zu bewerten, ist die ureigenste Pflicht einer Bank oder eines Pensionsfonds, der Milliarden für Rentner verwaltet.



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