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Rundfunkbeitrag: Laut Hessischem Rundfunk gefährdet Barzahlung die demokratische Grundordnung

Der Rundfunkbeitrag ist ein ewiges Streitthema, und wurde auch schon von uns oft kritisch besprochen (hier das aktuellste Beispiel). Der Wirtschaftsexperte und hoch angesehene Autor Norbert Häring ist so eine Art Vorreiter in Sachen Bargeld. Er klagt sich derzeit durch alle Instanzen gegen den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk, der in seinem Fall aufgrund seines Wohnorts vom Hessischen Rundfunk (HR) repräsentiert wird.

Häring besteht nämlich darauf seinen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro in bar zu zahlen. Dabei beruft er sich nach wie vor auf das Bundesbank-Gesetz, in dem klipp und klar geschrieben steht, dass Bargeld (Euro-Banknoten) das uneingeschränkte Zahlungsmittel in Deutschland sind! Häring befindet sich aktuell in der 3. Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auf seine Revision hin hatte ihm jüngst nach seinen eigenen Aussagen der HR geantwortet, dass eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags dazu führen würde, dass die demokratische Grundordnung gefährdet sei (ganzen Artikel von Norbert Häring hier lesen). In Fach-Chinesisch klingt das natürlich etwas komplizierter. So schreibt der HR Zitat:

„Dass der Gesetzgeber mit §14 Abs.1 S.2 Bundesbankgesetz auch solche Regeln verhindern wollte, die der Verwaltungsvereinfachung von Massenverfahren insbesondere im Zusammenhang mit der Einziehung von Rundfunkbeiträgen dienen, muss auch und gerade im Hinblick auf die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeiträge für die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verneint werden.“

Das bedeutet: Der HR wie auch alle anderen ARD-Anstalten haben Panik davor, dass zehntausende oder hunderttausende Rundfunkbeitrags-Zahler mit Schubkarren voller 1 Cent-Münzen bei den Landesrundfunkanstalten erscheinen, um diese mit Unmengen von Münzen bürokratisch lahmzulegen. Das steckt nach unserer Einschätzung wirklich hinter der deutlichen Ablehnung der Barzahlung durch die Öffentlich Rechtlichen. Sie sprechen davon, dass es um die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen ginge bei der Verhinderung von Barzahlungen.

Häring ist es auch wichtig zu erwähnen, dass der HR in seiner Antwort gar nicht auf das Wort „Uneingeschränkt“ eingeht, welches im Bundsbankgesetz steht bei der Erwähnung von Bargeld als uneingeschränkt gültigem Zahlungsmittel in Deutschland. Auch ist der HR und offenbar auch die deutsche Gerichtsbarkeit bislang der Meinung, dass der Gesetzgeber das Bundesbank-Gesetz anders formuliert hätte, wenn er die Barzahlung von Rundfunkbeiträgen hätte erlauben wollen.

Öffentliche Institutionen interpretieren Gesetze also einfach in ihrem Sinne um, weil sie ihnen nicht in den Kram passen. Dabei wollen doch gerade ARD und ZDF für Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit einstehen, und das doch gerade in den heutigen Zeiten von Populismus etc. Wo bleibt da die Gesetzestreue der Öffentlich Rechtlichen gegenüber denjenigen, die den ganzen Laden bezahlen? Sorry, war nur ne Frage unsererseits…

Rundfunkbeitrag - Streit um Barzahlung - Manfred Krupp HR
Manfred Krupp ist Intendant des HR. Foto: Hessischer Rundfunk (CC BY-SA 4.0)



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9 Kommentare

  1. Tja..so sind sie eben..die Eliten…sie dürfen das….

  2. Hier geht es um astronomische Gehälter, um nichts anderes. Die öffentlich rechtlichen sind von Politikern gesteuert, deshalb können die die Gesetze so auslegen, wie es denen gerade am besten passt ! ABSCHAFFEN !

  3. So lange wir mitmachen, machen die was sie wollen…. es liegt doch an uns…

  4. Die Selbstbedienung muss ein Ende haben, Millionen zahlen nur aus Angst oder Bequemlichkeit. „Die rechtsstaatliche Ordnung“ ist durch Korruption und Lüge nur noch eine leere Hülle. Es geschieht dem deutschen Michel schon recht, wenn er immer wieder eine Gurkentruppe wählt. Wenn doch nur Mitmenschen einen Arsch in der Hose hätten, ich zahle nicht und lebe noch!

  5. @Charly, langsam kann ich das pauschalisierende Gesülze vom sog. deutschen Michel nicht mehr hören! Wer bitte soll das denn sein?
    Es geschieht dem deutschen Michel schon recht, wenn er immer wieder eine Gurkentruppe wählt. Vergessen Sie bitte nicht, dass fast 50% der „Michels“ eben genau nicht die Gurkentruppe gewählt haben. Und vermutlich wären es noch mehr gewesen, hätte nicht die SPD die Wahllüge verbreitet, dass es mit ihnen auf keinen Fall mehr eine GroKo geben werde.

    Was die Verweigerung der Bezahlung der Rundfunkbeiträge angeht, mag dies sicherlich gut fürs Revoluzzer-Ego sein. Zumindest für diejenigen, die es sich finanziell leisten können und die den ganzen langen Tag nichts anderes zu tun und auch keine anderen Sorgen und Probleme haben. Aber was soll es am Ende bringen? Eine Menge Zusatzkosten, viel verschwendete Zeit und Nerven.

    Ich erhielt bereits vor längerer Zeit ein Schreiben, dass künftig keinerlei Beitragsbescheide mehr ausgestellt würden. Ich müsse mich ab sofort selbst darum kümmern, dass die quartalsmäßig fälligen Gebühren rechtzeitig bezahlt werden. Schließlich könnte ich ja eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen, dann müsse ich mich nicht selbst darum kümmern.
    Natürlich habe ich keine Ermächtigung erteilt und ohne Beitragsbescheid auch prompt die Gebühren vergessen. Und schon flatterte ein Beitragsfestsetzungsbescheid der zuständigen Landesrundfunkanstalt ins Haus. Dieser Bescheid ist tatsächlich gleichzeitig der Titel. Da die geschuldeten Rundfunkbeiträge kraft Gesetzes anfallen und ich sie ohne vorherige Rechnungsstellung (bzw. Beitragsbescheid) automatisch zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (in der Mitte eines Dreimonatszeitraums) zahlen muss, ist der Erlass eines solchen Bescheids nach Ablauf einer gewissen Frist ohne weiteres zulässig.
    Dazu kommen Säumniszuschläge, danach Mahngebühren und schließlich der Gerichtsvollzieher und dessen Gebühren. Wem das noch nicht reicht, der kann auch noch bis vor Gericht ziehen und Anwalts- und Gerichtskosten berappen.
    Zum Erfolg führt das sicher nicht!
    Oder sehen Sie das anders? Wenn ja, würde ich mich freuen, wenn Sie von Ihrer erfolgreichen Strategie detailliert berichten würden.

    1. @Lars, da kann ich leider nur zustimmen. Auch hoffnungsvoll klingende Urteile wie das vom LG Tübingen relativieren sich sehr schnell:
      Das Gericht weist am Ende nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Entscheidung ausschließlich um die Vollstreckung des Beitragseinzugs geht und nicht um die Beitragspflicht an sich. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, das betont auch das Gericht: In „einzelnen Positionen“ weiche man von der „vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab“. Noch ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Dass es gegebenenfalls vorm BGH Bestand haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich. (https://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-vor-dem-Aus-article18751386.html)
      Der BGH hat die Verantwortung inzwischen wie erwartet praktisch abgelehnt und zurück ans LG Tübingen verwiesen, von dort wurde es nun dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Das kann nun wie immer Ewigkeiten dauern.
      Bis dahin sieht es für die Hälfte der deutschen Bevölkerung, die am Existenzminimum oder in dessen unmittelbarer Nähe ums Überleben kämpft, weiterhin schlecht aus. Wer über genug Einkommen, Zeit und Nerven für einen aussichtslosen Rechtsstreit oder teuere Zwangsmaßnahmen verfügt, kann weiterhin auf Revoluzzer machen. Tut es aber meistens nicht, weil es ihm/ihr einfach egal ist. Für den Rest sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schlicht unbezahlbar oder zumindest wirtschaftlich betrachtet Schwachsinn.

  6. Was ich gemacht habe? Ein Vertragsangebot an den Bediensteten der Gemeinde und seine Mitarbeiter. Falls sie wieder mit einer Pfändung wegen einem erfundenen Vertrag mit der GEZ kommen, tritt dieser Vertrag konkludent in Kraft, Gerichtsstand Bern in der Schweiz. Diesen Vertrag wollten die dann doch nocht eingehen. Das wars…..Ruhe seit Jahren.
    Einen originalen Titel haben die auch nicht, und Selbsttitulierung ist verboten, ist Nazirecht und das immer wieder genannte Urteil höchstrichterlich aufgehoben, so mein Kenntnisstand.

    1. An
      Charly Whiskey…siehe unteren Text vo Ihnen…dazu hätte ich gerne mehr Information _wie Sie das Schreiben verfasst haben.Besten Dank

      25. September 2018 20:49 at 20:49

      Was ich gemacht habe? Ein Vertragsangebot an den Bediensteten der Gemeinde und seine Mitarbeiter. Falls sie wieder mit einer Pfändung wegen einem erfundenen Vertrag mit der GEZ kommen, tritt dieser Vertrag konkludent in Kraft, Gerichtsstand Bern in der Schweiz. Diesen Vertrag wollten die dann doch nocht eingehen. Das wars…..Ruhe seit Jahren.
      Einen originalen Titel haben die auch nicht, und Selbsttitulierung ist verboten, ist Nazirecht und das immer wieder genannte Urteil höchstrichterlich aufgehoben, so mein Kenntnisstand.

  7. Pingback: Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden – Rss News

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