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Schiedsgericht: Chinesen wollten 1 Milliarde Euro von Belgien haben

Von Claudio Kummerfeld

Ein chinesischer Versicherungskonzern klagte vor einem Schiedsgericht auf 1 Milliarde Euro Schadenersatz gegen Belgien wg. der Verstaatlichung der Fortis-Gruppe. Jetzt das Urteil. Alles in Ordnung, will man meinen – bis man sieht, warum es noch mal gut ging.

Schiedsgericht ICSID bei der Weltbank in Washington DC
Hier wurde „verhandelt“: Schiedsgericht ICSID bei der Weltbank in Washington D.C.
Foto: Shiny Things – Flickr / Wikipedia (CC BY 2.0)

Enteigung?

Die belgisch-niederländische Fortis-Gruppe (85.000 Mitarbeiter) war ein gigantischer Finanzkonzern, der sich wie so viele andere brutal übernommen hatte und im Zuge der Krise 2008 den Bach runterging, um es mal so zusammenzufassen. Der chinesische Versicherungsriese „Ping An“ war zu dem Zeitpunkt einer der größten Aktionäre. Nun kam es dazu, dass zum Zeitpunkt, als Fortis drohte pleite zu gehen, die Regierungen von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg eine Verstaatlichung (wie bei der Hypo Real Estate) vornahmen – in erster Linie, damit später nicht die staatlichen Einlagensicherungsfonds einspringen mussten (was eh nicht funktioniert hätte).

Klage vor Schiedsgericht

„Ping An“ reichte 2012 klage ein vor dem Schiedsgericht „Inernational Centre for Settlment of Investment Disputes“ (ICSID), und forderte 1 Milliarde Euro Schadenersatz. Begründung: Durch die Verstaatlichung sei man als Aktionär enteignet worden. Unsere Anmerkung: Nur für sich betrachtet, ohne das Gesamtbild im Auge zu haben, ist der Vorwurf nachvollziehbar. Sie haben Eigentum und der Staat kommt einfach und nimmt es einfach weg. Das Schiedsgericht hat die Klage abgewiesen. Da das Urteil geheim ist (wie transparent), verlassen wir uns an dieser Stelle auf die Information der Anwaltskanzlei, die Belgien vertreten hat.

Nur durch Glück & Zufall gewonnen

Das dreiköpfige aus Privatanwälten bestehende Schiedsgerichts-„Tribunal“ lehnte die Klage aufgrund „fehlender Zuständigkeit“ ab. Warum? Weil Ping An aufgrund des neuen Investitionsschutzabkommens zwischen China und Belgien aus dem Jahr 2009 geklagt hatte, welches das ursprüngliche Abkommen aus dem Jahr 1986 ersetzt hatte. Die Fortis-Geschichte lief aber 2008 ab. Da sich der zu verhandelnde Fall folglich vor Eintreten des neuen jetzt gütigen Abkommens abspielte, sei man nicht zuständig. Komisch, denn normalerweise ist es ja so, dass Nachfolgeverträge auf den vorigen Verträgen aufbauen. In diesem Fall kann man als belgischer Steuerzahler sagen „Glück gehabt bei der kuriosen Vertragsauslegung von Anwälten, die Richter spielen“. Wie die Klage ausgegangen wäre, wenn die Anwälte sich selbst für zuständig erklärt hätten, wird man nie erfahren. Hierzu das Original-Statement der belgischen Anwaltskanzlei „Foley Hoag„:

„Ping An, however, had submitted the claim on the basis of the new investment protection treaty between Belgium and China, which entered into force in 2009. This Treaty replaced the old one of 1986. The tribunal (Lord Collins of Mapesbury, President, Professor Philippe Sands QC, Mr David A.R. Williams QC) held that it lacked jurisdiction to rule on a dispute that arose before the entry into force of the new Treaty, that was based on an alleged breach of the old 1986 Treaty, about which Ping An had notified Belgium before the entry into force of the new Treaty.“

Die Ironie an der Geschichte ist…

Hätte Belgien (wie bei der deutschen Hypo Real Estate) Fortis nicht verstaatlicht, wäre die Bank wohl sofort pleite gewesen und wäre abgewickelt worden. Der chinesische Aktionär hätte dann definitiv 100% seiner Investition verloren. Hier zeigt sich eine Parallele zur Hypo Real Estate in Deutschland. Aktionäre hatten vor einem ordentlichen deutschen Gericht geklagt (auch wg. Enteignung) und bekamen einen umfassenden fairen Prozess. Also erneut die Frage wie so oft in unseren vorigen Artikeln: wozu überhaupt ein Extra-Schiedsgericht, wenn das ordentliche unabhängige Gericht diese Aufgabe eh schon erfüllt?

Schiedsgerichte: passiert schon nix

Es muss nur 1 Mal schiefgehen mit einer Klage von z.B. 10 Milliarden statt „nur“ 1 Milliarde, und schon gerät ein kleines Land wie Belgien an den Rand des Ruins, wenn drei Anwälte sich als selbst ernannte Schiedsrichter zusammentun und „Richter spielen“. Jetzt könnte man sagen „das chinesische Beispiel ist doch der Beweis, dass Schiedsgerichte genau so fair arbeiten wie normale Gerichte“. Falsch… in diesem Fall sah das Schiedsgericht lediglich „keine Klagegrundlage“ nach dem aktuell geltenden bilateralen Vertrag zwischen China und Belgien. Außerdem: Bei einem ordentlichen öffentlichen Gericht müssen sich Berufsrichter nach staatlichen Gesetzen richten, und müssen für jede Straftat auch einen festen § in einem Gesetz finden, um jemanden verurteilen zu können. In einem Schiedsgerichtsverfahren haben die privaten Anwälte ein zugrunde liegendes Handelsabkommen, das aber nicht an genaue Gesetze geknüpft ist. Sie haben einen fast unbegrenzten Ermessensspielraum, und können eigentlich nach Gut dünken entscheiden, was sie selbst für richtig halten. Dagegen protestieren können die beiden Klageparteien nicht.

Es war nun das erste Mal, dass ein chinesischer Investor auf eines der außerstaatlichen privaten Schiedsgerichte zurückgegriffen hat, um ein europäisches Land zu verklagen. Irgendwann ist immer das erste Mal. Mal sehen, was beim nächsten Mal passiert, wenn es um Miliardensummen geht.



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5 Kommentare

  1. Frage: Warum schließt China überhaupt Investitionsschutzabkommen ab, wenn dieses das Papier auf das es geschrieben ist nicht wert ist.

    Alle Investitionen aus Belgien abziehen, logische Schlussfolgerung…

    1. @ TOPAS

      Moment mal, vor der Klammer stand in diesem Fall, dass die Fortis-Gruppe insolvent war – wie seinerzeit auch die HRE. Wie man es auch immer dreht und wendet: die Chinesen hätten ihren Einsatz in jedem Falle verloren.

  2. Tja, daß winzige Belgien hält die dritthöchste Menge an US-Staatsschuldverschreibungen! Noch Fragen?

    1. Keine weiteren Fragen, eucher Ehren.

  3. Ihr kapiert überhaupt nicht um was es in diesem privaten Schiedsgerichtsurteil gegangen ist. Das war und ist die Vorlage für künftige Streitereien zwischen der privat Wirtschaft und Ländern, wenn das TTIP Freihandelsabkommen beschlossen wird.
    Da werden nämlich auch alle Streitereien vor einem Schiedsgericht mit 3 privaten Anwälten entschieden.

    Aber das wollen die Dumpfbacken nicht wahrhaben.

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