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Sozialhilfe für EU-Bürger in Deutschland: Gericht sieht Problem beim Staat

FMW-Redaktion

Nach Urteilen deutscher Gerichte, dass EU-Bürger in Deutschland (ohne vorher eingezahlt zu haben) jetzt doch Anspruch auf Sozialleistungen haben, liegt jetzt die Begründung des Urteils vom Bundessozialgericht vor. Wichtig hierbei ist: Es geht nicht um einen Anspruch auf Hartz 4. Diesen Anspruch hatten EU-Richter schon zurückgewiesen.

Deutsche Gerichte hatten jüngst bestätigt, dass EU-Bürger in Deutschland aber (!) Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die existiert nämlich auch noch. Hartz 4 ist ja eine Leistung für Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten. Menschen, die das noch nicht mal theoretisch können, steht Sozialhilfe zu, und komischerweise sollen nach deutscher Rechtsprechnung EU-Bürger, die nach Deutschland kommen um Arbeit zu finden, auch darauf einen Anspruch haben.

Deutsche Kommunen wie auch Bundesarbeitsministerin Nahles dürften wenig glücklich sein. Vor allem die Kommunen dürften sich freuen bald mehr zahlen zu dürfen, da die Sozialhilfe komplett aus ihrer Tasche zu begleichen ist, anders als bei Hartz 4. Das Bundessozialgericht sieht eindeutig das Problem beim deutschen Staat selbst. Um es in Klartext zu übersetzen: Wenn der deutsche Staat nicht wolle, dass ihm EU-Bürger (ohne vorher eingezahlt zu haben) auf der Tasche liegen, sollten deutsche Ausländerbehörden nach 3 Monaten Aufenthalt einen Nachweis der EU-Bürger verlangen, dass sie Aussicht auf eine Arbeitsstelle haben. Dies würde zu selten gemacht. Dadurch entstehe ein „verfestigter Aufenthalt“ und den Betroffenen seien Leistungen zu zahlen. Also nur durch Anwesenheit bzw. Versäumnis der Behörden entsteht ein Leistungsanspruch? Das Gericht erwähnt auch die Ausländerbehörden könnten arbeitslose EU-Bürger rechtzeitig vor der Erreichung von 6 Monaten Aufenthalt des Landes verweisen, wenn diese nicht in den Anspruch rutschen sollten. Liest sich nett auf dem Papier, aber ist das in der Praxis personaltechnisch von Polizei und Ausländerbehörden umsetzbar?

Tja, wer muss sich da ändern bzw. bewegen? Soll die Bundesregierung die Gesetze ändern, damit neu nach Deutschland gekommene und arbeitslose EU-Bürger neben Hartz 4 auch nicht mehr an Sozialhilfe kommen? Oder sollten die Kommunen und ihre Ausländerbehörden wie vom Gericht gefordert nach geltendem Recht zügig und stringent die Menschen wieder des Landes verweisen, wenn sie nicht umgehend eine Arbeit finden? Denn sonst erlangen sie anscheinend nur durch ihre Anwesenheit eine Art verfestigten Aufenthaltsstatus.



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