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Trotz Zahlungskontengesetz: Verbraucherzentrale mahnt Banken wegen Basiskonten ab

Das war zu erwarten. Der Gesetzgeber hatte mit dem Zahlungskontengesetz zwar eine Regelung eingeführt, wonach nun wirklich jeder Mensch in Deutschland bei jeder Bank einen "fairen" Zugang zum...

FMW-Redaktion

Das war zu erwarten. Der Gesetzgeber hatte mit dem Zahlungskontengesetz zwar eine Regelung eingeführt, wonach nun wirklich jeder Mensch in Deutschland bei jeder Bank einen „fairen“ Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr erhalten sollte (Girokonto, Onlinebanking etc). Doch ohhh Wunder, nicht alle Banken halten sich an den vom Gesetzgeber geforderten angemessenen Umgang mit Kunden, die man eigentlich nicht haben will. Hierbei geht es in erster Linie um Obdachlose und Flüchtlinge – also Personen, denen man aufgrund fehlenden Einkommens keine lohnenden Zusatzprodukte verkaufen kann. Also versuchen offensichtlich manche Banken die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren, und erheben unangemessene Gebühren. So schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute:

„Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar. Die Kritik des vzbv bezieht sich zum einen auf Fälle, in denen Basiskontoinhaber mehr bezahlen müssen als Inhaber vergleichbarer Konten. Für den Vergleich der Konten hat der vzbv nicht nur den Grundpreis herangezogen, sondern auch die Einzelpostenpreise (also Preise für einzelne Transaktionen wie etwa Überweisungen). Ein anderer Kritikpunkt betrifft den Fall, dass Basiskontoinhaber, die ihr Konto online führen möchten, denselben hohen Grundpreis bezahlen müssen wie Basiskontoinhaber, die die Filialberatung nutzen wollen. Hierdurch werde entgegen der gesetzlichen Vorgabe bei der Bemessung des Kontopreises das Nutzerverhalten nicht hinreichend berücksichtigt. Die Abmahnungen richten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Sämtliche Institute wurden aufgefordert, zur Vermeidung einer Klage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.“

Die Deutsche Bank und ihre Tochter Postbank sind zwei von sechs abgemahnten Banken. Toll, die Deutsche punktet derzeit wirklich an allen Fronten! Wenn man sowieso schon Filialen in großem Umfang abbaut, muss man auch dafür sorgen unliebsame Neukunden abzuschrecken, oder? Die Kritik der Verbraucherschützer richtet sich gegen ein Prinzip der Ungleichbehandlung. So müssen Inhaber von Basiskonten, bei denen es keine Überziehungsmöglichkeit oder Kreditkarten gibt, genau so viel oder oft mehr Kontoführungsgebühren bezahlen als die Inhaber „normaler“ Konten. Bei der Deutschen Bank zahlt der Basiskonto-Kunde 8,99 Euro. Beleghafte Überweisungen kosten 1,50 Euro. Dadurch steigen monatliche Kosten schnell an. Extra-Leistungen sind nicht enthalten. Das „DB Bestkonto“ mit allen Zusatzleistungen kostet 9,99 Euro pro Monat. Auch wenn es etwas teurer ist, kann man hier von einer ungesunden Relation ausgehen.

Aber irgendwann stellt sich bei zukünftig noch weiteren Abmahnungen die Frage: Wo bleibt die Vertragsfreiheit in der „freien Wirtschaft“, wo ein Privatunternehmen über seine Preise selbst entscheiden kann? Will der Gesetzgeber oder die Verbraucherzentrale für sämtliche Banken für sämtliche Kontomodelle Gebührenordnungen vorgeben? Oder will man mit den Banken um jeden Cent feilschen? Natürlich ist es andererseits auch verständlich, dass eine gewisse Relation gewahrt werden muss, die auch der Gesetzgeber so fordert.



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2 Kommentare

  1. Da bin ich auf den Verfahrensausgang mal gespannt – so man noch was von zu hören bekommt.

    Die Banken werden zwar gezwungen für jedermann ein Konto zu eröffnen. Aber andersherum wird niemand gezwungen, dort ein Konto zu eröffnen, wo es am teuersten ist.

    Übrigens – ist zwar schon lange her – da wäre ich mir selbst nicht „fein“ genug gewesen, ein Konto bei der Deutschen Bank zu eröffnen. Sparkasse und Volksbank, das wars.

    Warum dann ausgerechnet die in Rede stehende Personengruppe überhaupt dort hin will, erschließt sich mir nicht. Aber einige von Ihnen erwarten ohnehin ständig, besonders vorzüglich behandelt zu werden, da kann ich mit meinen schlichten Ansprüchen gar nicht mitreden.

  2. Die Banken tragen ein gehöriges Maß an Mitschuld. Sie Bankenverbände haben sich in Vergangenheit überschlagen, wenn es darum ging, staatliche Gängelung und Bevormundung umzusetzen. Die Aktionäre und Kunden durften das dann bezahlen. Jetzt, wo manchen das Wasser bis zum Hals steht, kann man sich dieses Anschleimen an die Politik offenbar nicht mehr leisten. Gut so. Ich hoffe, die ziehen das bis zum BVerfG durch.

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