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TTIP-Schiedsgerichte: Der Esel, angemalt wie ein Pferd, bleibt ein Esel

Von Claudio Kummerfeld

„Der Esel, angemalt wie ein Pferd, bleibt ein Esel“. Diese Redewendung trifft auf das Thema „TTIP-Schiedsgerichte“ sehr gut zu. Malmström, Lange und Schulz versuchen sie optisch so hinzubiegen, als würde man sowas ähnliches wie ordentliche Gerichte bekommen. Hierzu Argumente, Beispiele, Fakten, Gedanken…

Weltbank-Zentrale in Washington DC evtl Schiedsgerichtsort bei TTIP
Weltbankzentrale in Washington D.C. Heimat des Schiedsgerichts ICSID und vielleicht auch zukünftig für TTIP-Klagen zuständig.
Foto: Shiny Things – Flickr / Wikipedia (CC BY 2.0)

Trinkwasser oder Gold?

Wir berichteten bereits über den Streitfall „El Salvador vs. Pacific Rim“. Der Minenbetreiber aus Kanada wollte in dem bettelarmen mittelamerikanischen Land Gold fördern, verseuchte aber für einen Großteil der Einwohner von El Salvador den wichtigsten Fluss des Landes u.a. mit Zyanid. Die Regierung verbot der Firma daraufhin die weitere Ausbeutung der Goldminde und so zog sie vor das Schiedsgericht ICSID bei der Weltbank um 300 Mio Dollar Schadenersatz einzuklagen. Nachdem das ICSID festgestellt hatte, dass „Pacific Rim“ bzw. ihr Rechtsnachfolger „Oceana“ nicht klagen kann, weil Kanada nicht Mitglied im richtigen Freihandelsabkommen war, gründete man einfach eine Tochtergesellschaft in den USA – und auf einmal konnte die Klage fortgesetzt werden, da die USA Mitglied im Freihandelsabkommen „DR-CAFTA“ sind, das für den Handel mit Mittelamerika geschaffen wurde. Und so geht die Klage bis heute weiter. Angeblich soll dieses Jahr eine Entscheidung fallen, aber wie gesagt „angeblich“, denn das Schiedsgericht tagt geheim. Frage: wie kann ein Schiedsgericht (auch in Zukunft) bei so einem Fall entscheiden, wenn es dafür keine präzisen Gesetzestexte als Grundlage hat? Denn genau diese Gesetzestexte gibt es weder in Freihandelsverträgen noch beim Schiedsgericht selber. Dort gibt es nur eine Art Geschäftsordnung, wie das Schiedsverfahren an sich abzulaufen hat.

TTIP und das EU-Parlament

Am Mittwoch kam es (endlich mal?) zu einem richtigen Tumult zum Thema TTIP im EU-Parlament (wir berichteten). Bernd Lange, Mitglied im EU-Parlament und Vorsitzender des EU-Handelsausschusses bekräftigte mehrfach er sei „zu 100% gegen Schiedsgerichte bei TTIP“. Daher wolle er eine „starke Resolution des EU-Parlaments“ erreichen, die dann an die EU-Kommission überreicht wird, damit diese mit breiter Brust den Amerikanern gegenübertreten könne, wenn es um Schiedsgerichte bei TTIP geht. Daher warb er schon vorher massiv dafür, dass eine möglichst große Mehrheit im EU-Parlament für eine abgewandelte Form von Schiedsgerichten stimmt. Für uns erschließt sich seine Login grundsätzlich nicht. Wenn er zu 100% dagegen ist, warum will er dann dafür stimmen, sei es auch nur in abgeänderter Form? Denn (siehe Titel des Artikels) das Schiedsgericht bleibt auch mit Richter-ähnlichen Schiedsrichtern ein Schiedsgericht. Nationale Gesetze spielen dort keine Rolle.

Bernd Lange sagt er ist gegen TTIP-Schiedsgerichte
Bernd Lange, Vorsitzender im EU-Handelsausschuss.
Foto: EU-Parlament

Für TTIP den Esel anmalen wie ein Pferd

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström möchte für TTIP den Esel als Pferd anmalen und ihn dann auch als Pferd verkaufen. Das Problem dabei: Der Esel bleibt trotzdem ein Esel. Frau Malmström hat mehrfach betont sie möchte für TTIP die vorgesehenen Schiedsgerichte so vereinbaren, dass die Schiedsrichter möglichst nahe an normale Richter herankommen. Die Schiedsrichter (sind Anwälte) sollen z.B. nicht mehr neben ihrer Schlichtertätigkeit auch einzelne Parteien beraten oder vertreten dürfen. Auch sollen sie ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben, und „irgendwie so eine Art Richter sein“… dazu möchte Frau Malmström Berufungsmöglichkeiten einführen wie bei ordentlichen Gerichten. Aber auch diese Berufungsinstanz wäre beim Schiedsgericht angesiedelt. Am Fakt „Schiedsgericht“ ändert sich nichts.

Heuchelei der Gegner?

In den letzten Tagen kamen in öffentlich rechtlichen Medien Berichte auf (z.B. „Panorama“ / nein, ich spreche nicht von der Lügenpresse), die die Gegner von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA in die Heuchler-Ecke stellen. Hier wurde zurecht darauf verwiesen, dass gerade Deutschland mit jeder Menge Staaten Freihandelsabkommen hat, wo auch Schiedsgerichtsklauseln enthalten sind – und hiergegen hätte bislang noch keiner demonstriert, weil diese Abkommen bisher noch nie zum Nachteil von Deutschland waren. Dazu möchten wir sagen: JA, man muss Stellung beziehen und sich entscheiden. Wir finden Schiedsgerichte bei Freihandelsabkommen schaffen generell eine Paralleljustiz – sei es jetzt bei EU und USA für TTIP oder EU und Kanada bei CETA – oder sei es z.B. beim bereits bestehenden Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen. Hier hatten wir anhand des Beispiels des Frankfurter Flughafenbetreibers „Fraport“ gezeigt, dass deutsche Unternehmen unserer Meinung nach Schiedsgerichte bereits als Paralleljustiz nutzen nach dem Motto „verlier ich hier, klag ich da eben noch ein zweites Mal woanders“. Wir meinen Schiedsgerichte bei Freihandelsabkommen sind generell falsch, auch die bereits Bestehenden. Würden wir sie bei TTIP kritisieren und die bereits Vorhandenen nicht, das wäre Heuchelei – und die TTIP-Gegner, die hier eine Unterscheidung zwischen TTIP und bestehenden Abkommen machen, sind Heuchler, keine Frage, denn nur weil die Philippinen in Asien liegen, sind sie deswegen ja kein rechtsfreier Raum – dort herrscht Demokratie mit unabhängigen Gerichten, Punkt aus!

Schlichtung bleibt Schlichtung

Das Kernproblem bei einen Schlichtungsverfahren durch ein Schiedsgericht: Egal wie sehr man es an ein normales Gerichtsverfahren anpasst, es ist und bleibt eine Schlichtung. Das bedeutet konkret die i.d.R. beteiligten 3 Schlichter wälzen für ihren Schiedsspruch (Urteil) nicht in § oder Vorschriften, sondern entscheiden letztlich nach Gut Dünken. Als Basis für ihr „Urteil“ dient zwar ein zu Grunde liegendes Freihandelsabkommen, aber darin werden ja nicht spezifische „Gesetze“ definiert, die vorgeben wie bei Problemen zu verfahren ist. Oder sollen Millionen von möglichen Szenarien in Freihandelsabkommen niedergeschrieben werden? Es ist kaum vorstellbar, dass man als Gesetz oder Regel überhaupt in irgendeinem Freihandelsabkommen vorab regeln kann, wie z.B. verfahren wird, wenn eine Goldmine die Trinkwasserversorgung eines Landes verseucht! Genau für die Klärung solcher spezifischer Rechtsfragen gibt es in jedem Land Gesetze! Aber genau die kommen ja in Schiedsgerichtsverfahren nicht zur Anwendung. Und da haben wir das Kernproblem, was auch bei TTIP aufkommen wird – der Esel bleibt weiterhin ein Esel, auch wenn er wie ein Pferd angemalt wird.




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6 Kommentare

  1. willkommen im „admiralty law“ – und gute Nacht

  2. guter artikel, ist mal verlinkt auf fox23.de :)

  3. Jeder Gesetzestext ist (bestenfalls) so gut wie die Gesetzgeber es zulassen – oder können. Meist ist er lückenhaft, oft verfassungswidrig und fast immer passt er nicht zu den anstehenden Streitigkeiten. Und schließlich schließen schiedsgerichtliche Urteile keineswegs aus, daß Schadenersatz und Vergütungen bis hin zu Bußen gezahlt werden müssen.

    Das ist für jeden Juristen eine Binse – und daher werden ja auch Schiedsgerichte in solchen Abkommen vereinbart, die den ansonsten oft jahrzehntelangen Rechtsweg bis zum Verfassungsgericht und retour vermeiden helfen.
    Im Zivilrecht ist das vernünftig – im Strafrecht kann man darüber vielleicht streiten, wenn es um Einschluß- oder Todesstrafe ginge.

    Aber natürlich liegen alles Schiedsgerichten Recht und Gesetz zugrunde – bis hin zu den nationalen der beteiligten Länder. Schiedsgerichte können schlichten, aber auch urteilen – alles ist möglich, sofern es zuvor vereinbart wurde. Und: Potentielle Schiedsrichter sind alle Volljuristen, keineswegs nur Anwälte.

    Unverständnis breitet sich immer wieder dort aus, wo es an Kenntnissen und juristischem Verständnis – dazu einem antrainierten Judiz – fehlt.

    Deswegen ist auch die Diskussion – vor allem in der EU – so niveaulos und unerträglich. Dort reden ideologisierte Parteipolitiker, meist Nichtjuristen – oder halbe allenfalls – vom TTIP wie die Blinden von der Farbe. Verlorene Zeit und viel Geld in den Wind.

  4. Wir haben in Deutschland, in ganz Europa eine völlig ausreichende ordentliche Gerichtsbarkeit mit mehreren Instanzen. Da braucht es keine Schiedsgerichte. Solche Schiedsgerichte haben aus meiner Sicht den Charakter von „Sondergerichten“, die das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.

  5. Die USA befinden sich im Dauer-Krieg mit dem Rest der Welt. Wer das Patentwesen kennt, weiss ,das die USA alles, was Konkurrenz ist, per Juristerei bekämpfen. Wenn nun TTIP auch noch kommt, dann kann demnächst die Dönerbude um die Ecke in New York verklagt werden. Erstinstanzlich dann ein Schöffengericht aus hochintelligenten Durchschnittsamerikanern – alles erlebt !!
    Da sitzen dann die McD Stammkunden, dumm wie ein Butterbrot, und braten dem ALIEN Unternehmen aus fernen Landen erst einmal etwas drüber. Ich befürchte nur, das das Abkommen so geründet wird, wie die private (!) Federal Reserve in den USA. Da gab es auch erst Zwergenaufstände, dann wurde die Gesetzvorlage geändert (aber nicht fallen gelassen) und als es dann durch war, wurden alle Änderungen einfach Stück für Stück zurückgenommen. Nachzulesen u.A. in „Die Kreatur von Jekyll Island“…. und das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Fakt….

  6. Wollen Sie meinen Kommentar vom 12.06. 17.07 Uhr nicht freischalten?
    Schon die Hosen voll?
    So schlimm ist er doch gar nicht.
    Da kann ich noch ganz anders.

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