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TTIP-Schiedsgerichte: EU-Handelsausschuss sagt JA, aber…

Von Claudio Kummerfeld

Der EU-Handelsausschuss hat mit 28 zu 13 Stimmen zugestimmt, dass Schiedsgerichte in TTIP integriert werden als Möglichkeit für Unternehmen im jeweils anderen Wirtschaftsraum den Staat zu verklagen. Die große Koalition aus Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen in Brüssel unter der Handelskommissarin Cecilia Malmström weichen nicht davon ab, dass Schiedsgerichte zwingend zu TTIP gehören. Aber noch ist nicht aller Tage Abend…

Hier der Beschlusstext des EU-Handelsausschusses:

„to ensure the applicability of international agreements, to bring an end to the unequal treatment of European investors in the US on account of existing agreements of Member States; to ensure that foreign investors are treated in a non-discriminatory fashion and have a fair opportunity to seek and achieve redress of grievances while benefiting from no greater substantive rights than domestic investors:
• to use the concept paper recently presented by Commissioner Malmström to INTA Committee on May 7 as a basis for negotiations on an effective investment protection clause, as it provides very welcome proposals for reform and improvement
• to propose a permanent solution for resolving disputes between investors and states which is subject to democratic principles and scrutiny , where potential cases are treated in a transparent manner by publicly appointed, independent professional judges in public hearings and which includes an appellate mechanism, where consistency of judicial decisions is ensured and the jurisdiction of courts of the EU and of the Member States is respected
• in the medium term, a public International Investment Court could be the most appropriate means to address investment disputes.“

EU-Handelsausschuss nicht entscheidend

Der EU-Handelsausschuss hat keine Befugnisse Gesetze zu erlassen o.ä. Er hat lediglich mit diesem Beschluss die Position des Ausschusses zu diesem TTIP-Teilbereich klar definiert, und reicht diesen als Empfehlung an das EU-Parlament weiter. Wahrscheinlich am 10. Juni stimmt man dort ab, ob man der Vorlage des Ausschusses folgt – alle Parlamentarier sollen das bestätigen, was ein kleiner Kreis von Personen bereits fertig formuliert hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das EU-Parlament die Schiedsgerichte für TTIP auch mit JA durchwinken, und wohl auch mit ähnlich klaren Mehrheitsverhältnissen. Denn: viele Abgeordnete und viele Länder der EU haben derzeit andere Sorgen bzw. Hauptaugenmerke als TTIP – viele gucken eher auf die Arbeitslosenquoten und Schuldensituationen in ihren Heimatländern – da wirkt TTIP mit den Schiedsgerichten eher wie eine „langweilige“ Randnotiz. Traurig es so schreiben zu müssen, aber versetzt man sich in EU-Abgeordnete aus Italien, Griechenland oder Portugal hinein, werden sie es wohl so sehen. Die Ausschuss-Mitglieder tragen ihre „Empfehlungen“ in die Fraktionen, damit alle auch wissen, wie sie abstimmen sollen, und zack, durchgewunken.

Lesen Sie hierzu auch ein interessantes Statement von Sven Giegold, EU-Abgeordneter der Grünen.

Abgeordnete wollen Änderungen für TTIP

Die Abgeordneten des EU-Handelsausschusses bestehen in ihrem Beschluss darauf, dass bei Schiedsgerichten unter TTIP die Anpassungen vorgenommen werden, die Kommissarin Malmström gefordert hat. Das wären vor allem die Installierung von dauerhaften hauptamtlichen „Schiedsrichtern“ und die Möglichkeit der Berufung. Jetzt ist nur die Frage: sobald das EU-Parlament dem Vorschlag des Handelsausschusses zustimmt, ist Kommissarin Malmström dann zwingend daran gebunden dies mit den Amerikanern zu vereinbaren? Wohl kaum, denn „Verhandlung ist Verhandlung“. Es wird wohl so ausgehen: Nach ellenlangen zähen Verhandlungen, vielleicht in ein oder zwei Jahren, steht ein kompletter TTIP-Vertragstext fest, über den das EU-Parlament und die Mitgliedsländer 1 X abstimmen dürfen, JA oder NEIN… friss oder stirb. Und die Version für Schiedsgerichte, die dort präsentiert wird, muss man dann eben mit schlucken, oder komplett auf TTIP verzichten; das ist wohl die wahrscheinlichste Variante derzeit.

Wir meinen: Kosmetik kann ein Problem nicht lösen, sondern nur verdecken. Kommen (kosmetisch aufgehübschte) Schiedsgerichte unter TTIP, entscheidet immer noch ein „Schiedsrichter“ außerhalb jeglicher gültiger Gesetze, ob ein Staat Millionen bzw. Milliarden an ein klagendes Unternehmen zahlen muss. So etwas gehört vor ein ordentliches Gericht, dass nach Recht und Gesetz urteilt!



Quellen:
EU-Parlament
sven-giegold.de



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