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VW darf bei Zulieferern Waren beschlagnahmen – Originaltext vom Gericht + unser Kommentar

Bei VW steht derzeit teilweise die Produktion still, weil man sich mit zwei Zulieferern zerstritten hat. Und jetzt? Wie geht es weiter? Es gibt noch immer keine Einigung des Streits. Daher hat VW jetzt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Braunschweig...

FMW-Redaktion

Bei VW steht derzeit teilweise die Produktion still, weil man sich mit zwei Zulieferern zerstritten hat. Und jetzt? Wie geht es weiter? Es gibt noch immer keine Einigung des Streits. Daher hat VW jetzt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Braunschweig erwirkt, die es erlaubt auf die benötigten Teile direkt in den Werkshallen der Zulieferer zuzugreifen. Also könnte VW, wenn man denn wollte, mit Gerichtsvollzieher und Polizei die Waren abräumen. Unglaublich: Wir sehen keine Begründung durch das Gericht, nur die Verkündung der Einstweiligen Verfügung! Eine mündliche Verhandlung findet erst am 31. August statt, dennoch ist die heutige Verfügung sofort wirksam – nochmal, ohne Begründung, das ist doch mal was!

Abgesehen davon darf man sagen: Wie kann es sein, dass sich ein Weltkonzern wie VW bei einzelnen Teilen derart von einem einzigen Zulieferer abhängig macht, so dass der bei Nicht-Lieferung quasi den ganzen VW-Konzern lahmlegt? Unglaublich. Grundsätzlich gilt: Je mehr Outsourcing, desto abhängiger ist man externen Faktoren, die man selbst nicht beeinflussen kann. Das ist eben der Nachteil, wenn man ganz schlanke und moderne Strukturen haben will, und sich mit viel Outsourcing auch möglichst vielen direkten Personalkosten entledigt. Der Vorteil: Streiken die Arbeiten, streiken sie bei einem outgesourcten eigenständigen Betriebe und nicht bei VW. Nachteil: Siehe die aktuelle Situation!

Hier der Originaltext vom Landgericht Braunschweig:


Bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Braunschweig sind zwei einstweilige Verfügungsverfahren gegen VW-Zulieferer anhängig:

1.
In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. VOLKSWAGEN R GmbH (Verfügungsklägerinnen) gegen Car Trim GmbH (Verfügungsbeklagte) um die Lieferung von Sitzbezügen (Aktenzeichen: 21 O 1590/16) hat die Kammer auf die mündliche Verhandlung vom 09.08.2016 am 12.08.2016 ein Urteil verkündet, das die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, an die beiden Verfügungsklägerinnen im Zeitraum vom 05.08.2016 bis zum 05.05.2017 einzeln bezeichnete Sitzbezugteile auf Abruf zu liefern. Gegen dieses Urteil kann die Verfügungsbeklagte Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig binnen einen Monats nach Zustellung einlegen, was bislang noch nicht erfolgt ist. Gleichwohl ist das Urteil bereits jetzt vollstreckbar. Die Verfügungsklägerinnen haben deshalb am 17.08.2016 bei der Kammer den Antrag gestellt, der Verfügungsbeklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, zu vollziehen am Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten, anzudrohen. Dieser Antrag ist am 18.08.2016 zur Stellungnahme binnen 3 Tagen nach Empfang durch die Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten abgesandt worden. Nach Eingang der Stellungnahme wird die Kammer über den Antrag entscheiden.

2.
In dem Rechtstreit 1. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 2. Skoda Auto a.s. (Antragstellerinnen) gegen ES Automobilguss GmbH (Antragsgegnerin) um die Lieferung von Ausgleichsgetriebeteilen (Aktenzeichen 21 O 1590/16) hat die Kammer am 12.08.2016 eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege erlassen, die die Antragsgegnerin verpflichtet, die betreffenden Getriebeteile an die beiden Antragstellerinnen im Zeitraum vom 08.08.2016 bis zum 08.02.2018 auf Abruf zu liefern. Gegen diese einstweilige Verfügung hat die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt mit der Folge, dass darüber mündlich zu verhandeln ist. Die mündliche Verhandlung ist auf Mittwoch, den 31.08.2016, um 9:30 Uhr, Saal 125 des Landgerichts Braunschweig (Münzstraße 17) anberaumt und öffentlich. Auch diese Entscheidung ist bereits jetzt vollstreckbar. Die Antragsteller haben deshalb am 18.08.2016 entsprechende Anträge bei der Kammer auf Androhung von Ordnungsmitteln und Ermächtigung zur Ersatzvornahme gestellt.



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3 Kommentare

  1. Tja,irgendwoher müssen Winterkorns&Konsorten Millionen wohl herkommen!

  2. Wäre man nur halb so ruppig mit den Amis umgegangen, könnte man jetzt die Geschädigten gleich behandeln und bräuchte keine Angst vor der Pleite zu haben.
    Wer will denn künftig noch Zulieferer für VW werden? Nur von Amiland aus.

  3. 1.) Kenne einen VW-Zulieferer. Die drücken die Preise wie verrückt. Ich freu mich und bin stolz auf Prevent, daß die das endlich mal durchziehen!!!! Den anderen Lieferanten geht es nämlich genauso. Man hat mit VW-Einkäufern zu tun,
    a) die Verständnis für den Lieferant haben, daß der auch mit Lohn nachhause gehen möchte. Das sind die Guten. Aber dennoch bekommen sie sehr starken Druck von oben, wenn möglich zu 100% alle Kosten abzublocken. Auch unter Drohung jur. Schritte. Lieferant muß gemäß HGB im Idealzustand liefern, alle Kosten sind mit Erstauftrag abgegolten. Steht im Lastenheft, ist inkludiert im Auftrag oder Blablablab. Diese Einkäufer würden also gerne eine Win-Win-Situtation schaffen, dürfen aber oft nicht.
    b) Und dann gibts die anderen mit VW-Bettwäsche und VW-Socken, auch der Duschvorhang hat das VW-Emblem. Die immer versuchen, dich über den Tisch zu ziehen. Mit allen Tricks, auch wenn sie wissen, du hast recht. Wie bei Tigern, wenn du fällst (d.h. einen Fehler machst), fallen sie über dich her. Ätsch…
    c) Problem bei beiden: Den Lieferanten vergeht die Lust, überhaupt noch für VW zu arbeiten. (BMW ist keinen Deut besser. Mercedes weiß ich nicht so genau. Man hört schlechtes…) Und, was wohl noch schwerer wiegt, die Lieferanten, versuchen aus Notwehr, VW auch über den Tisch zu ziehen. Wenn die also was übersehen, hurra, gehört Lieferant. Und weil dieser Kampf so stark und aggressiv ist, kann der Lieferant fast nur noch dort Geld verdienen, wo VW etwas übersieht. Denn die können sich nicht vorstellen, daß der Lieferant auch Marge machen muß. Es interessiert sie nicht. In so einer besch… Situation freut man sich natürlich riesig, daß einer sich traut und VW die Stirn bietet!! Damit rechnen sie nämlich nicht!!! Sie denken, „Ohne uns können die nicht überleben.“ Hahaha.

    2.) Andererseits muß man sagen, daß der Skandal lächerlich ist. VW ist der größte Konzern der Welt, weil er Super-Autos baut. Ein paar Milligramm mehr im Abgas ist lächerlich. Jeder versucht doch, Steuern zu hinterziehen, mal 20 km schneller zu fahren als erlaubt usw. Das ist nichts besonderes.

    3.) Das Höchste sind die US-Pharisäer, die so tun, als leiden sie unter der VW-Umweltverschmutzung! Diese Heuchler, sie haben nie das Kyoto-Protokoll unterschrieben, vergiften nicht nur die Luft mit ihren SUVs und Fliegern, sondern auch das Grundwasser beim Fracking für mehrere Generationen, wegen ein paar Dollars mehr.
    Umweltschutz in Alaska, Zerstörung unberührter Natur, die sich wegen der Kälte da oben nie mehr regeneriert? Geht denen am Po vorbei.

    Bei diesen Pharisäern muß man erstmal beweisen, ob ein Gift schädlich ist, d.h. es muß erstmal beweisbarer Schaden entstanden sein, bevor z.B. Verbraucher dagegen vorgehen dürfen. Der Giftmischer muß nicht, wie noch bei uns (zumindest vor TTIP), erstmal beweisen, daß seine Chemikalie unschädlich ist für Mensch und Natur. Das wär ja eigentlich sozial!!! Aber da sind die 1% Reichen dagegen, und die 80% der Masse ist es egal. Und die 19% Alternativen sind zu schwach, etwas zu ändern.

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