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Warum die AfD wohl ab sofort bis zu 2 Mio Euro pro Jahr verlieren wird

FMW-Redaktion

Der Bundestag hat gestern die Regeln für die Parteienfinanzierung reformiert. Bisher war es so, dass der Staat den Parteien Zuschüsse zahlt gekoppelt an von ihnen erzielte Einnahmen/Umsätze (!), die sie aus eigener unternehmerischer Tätigkeit erzielen. Dies wird mit der jetzt verabschiedeten Änderung umgestellt – rückwirkend für 2015 sollen die Parteien nur noch Zuschüsse auf die erzielten Gewinne, und nicht mehr auf die Umsätze erhalten.

Die AfD betrieb bisher einen aktiven Goldhandel über ihren Internet-Goldshop. Hierfür erhielt man bisher auf den erzielten Umsatz staatliche Fördergelder. Die dürften nun massiv schrumpfen, wie die AfD selbst schreibt. Bis zu 2 Mio Euro pro Jahr könnten der Partei damit wegbrechen. Mitten in der offiziellen Mitteilung des Bundestag zu ihren gestrigen Beschlüssen rund um das Thema Parteienfinanzierung steht ein unscheinbarer Satz, der die AfD wohl in der Tat eine jährliche Millionensumme kosten dürfte (fett markiert):

Parteiengesetz geändert: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 17. Dezember den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes (18/6879) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/7093) angenommen. Bei einem sechs Jahre dauernden Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht der Parteien verlieren diese ihre Rechtsstellung als Partei. Der Bundestagspräsident kann zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht ein Zwangsgeld festsetzen. Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit werden für die Berechnung der relativen Obergrenze nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt. Mitgliedsbeiträge werden bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern einbezogen. Gegenüber Parteien üblicherweise unentgeltliche Leistungen werden auch bei Nichtmitgliedern nicht als Parteieinnahmen berücksichtigt. Die Beiträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen werden entsprechend der Preisentwicklung erhöht. Die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangenen Mittel werden in den Bundeshaushalt vereinnahmt. Die Grünen scheiterten mit einem Entschließungsantrag (18/7094), die Veröffentlichungsgrenzen für Zuwendungen deutlich herabzusetzen und die verspätete Meldung von Spenden von mehr als 25.000 Euro zu sanktionieren. Gegen das Votum der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/301) ab, Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zu verbieten und Parteispenden natürlicher Personen zu begrenzen.

Satirisch durch den Kakao gezogen hatte den AfD-Goldhandel in der Vergangenheit „Die Partei“ von Satiriker Martin Sonneborn mit der Aktion „Wir verkaufen Geld“, z.B. „wir verkaufen gerade sehr erfolgreich 50 Euro-Scheine für 70 Euro“.



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