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Was ist ANFA? EZB-Erklär-Text komplett auf Deutsch + unsere Einschätzung

FMW-Redaktion

Die EZB hat heute einen Erklär-Text veröffentlicht um wohl Dampf vom Kessel zu nehmen. Gerade in den letzten Tagen war bei Medien, Ökonomen und auch bei der Bundesbank (siehe voriger Artikel) die Forderung nach Hintergrundinfos aufgekommen bzw. nach mehr Transparenz. Was ist ANFA genau?

Finanzieren sich z.B. Euro-Mitgliedsstaaten illegal über ihre eigene nationale Notenbank, vorbei an der EZB? Laut dem offiziellen Text der EZB ist das ausgeschlossen, weil man das kontrolliere. Bei ANFA geht es im Grunde genommen laut EZB nur darum, dass zwischen der EZB und den nationalen Notenbanken ein Höchstrahmen festgelegt wird, in dem die nationalen Notenbanken komplett in Eigenregie Wertpapierbestände kaufen und halten dürfen. Entscheidend sei auch laut EZB, dass es sich hierbei nur um Wertpapieranlagen handeln darf, die nichts mit der Geldpolitik der EZB zu tun haben, denn Geldpolitik sei eindeutig laut den Statuten der EZB Aufgabe der Zentrale in Frankfurt. So weit so gut.

Nun stellt sich aber die Frage, was die nationalen Notenbanken denn so genau an „eigenen“ Wertpapierbeständen halten, und wie man „außerhalb der Geldpolitik“ definiert. Für die EZB sind alle Wertpapierbestände, die die nationalen Notenbank in Eigenregie halten, anscheinend in Zusammenhang mit „nationalen Aufgaben“ der Notenbanken zu setzen. Ein eleganter Schachzug, denn die EZB betont in ihrem Erklär-Text ja, dass NUR die Geldpolitik damals von den einzelnen Notenbanken an die EZB übertragen wurde, als das Euro-System eingeführt wurde. Alles andere verblieb bei den nationalen Notenbanken im Rahmen ihrer Souveränität.

Die EZB sieht ihre Verantwortung in dem, was national getrieben wird, nur darin 1) die Maximalsumme zu begrenzen und 2) sicherzustellen, dass dort keine geldpolitischen Maßnahmen getroffen werden. Bei sonstigen Bedenken würde der EZB-Rat prüfen… liest sich ziemlich weichgespült. Letztlich kann man aus diesem Erklär-Text, der ja nur allgemeine Erläuterungen und keine Fakten oder Zahlen liefert, schlussfolgern: Die nationalen Notenbanken haben durch die EZB ein bestimmtes Extra-Budget, innerhalb dessen sie sich weitestgehend in Eigenregie austoben können. Wenn z.B. die italienische Notenbank italienische Staatsanleihen aufkauft, muss sie das einfach nur als „nationale Aufgabe“ deklarieren?


Hier der komplette Originaltext der EZB:

Die englische Abkürzung ANFA steht für „Agreement on Net Financial Assets“. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen zwischen den 19 nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums und der EZB, die zusammen das Eurosystem bilden. Diese Vereinbarung enthält Regeln und eine Obergrenze für Wertpapierbestände, die mit den nationalen Aufgaben der NZBen in Zusammenhang stehen. Die nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Aktiva der nationalen Zentralbanken können beispielsweise mit den Pensionsfonds der NZBen für deren Mitarbeiter, den Währungsreserven der NZBen, der Gegenposition zu Grundkapital und Rücklagen oder anderen spezifischen Passiva in Zusammenhang stehen, oder sie können zu allgemeinen Anlagezwecken gehalten werden.

Wie ist ANFA entstanden?

Bei Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen die Regierungen, nur die Aufgaben und Funktionen der Zentralbanken auf die Gemeinschaftsebene zu übertragen, die zur Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik im gesamten Euroraum erforderlich sind. Gleichzeitig beschlossen sie, dass die NZBen als unabhängige Institutionen weiterhin bestimmte nationale Aufgaben ausführen können, die die einheitliche Geldpolitik nicht beeinträchtigen. Dies steht im Einklang mit dem wichtigen europarechtlichen Subsidiaritätsprinzip, nach dem Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden sollen.

Dieser Beschluss ist in Artikel 14.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank verankert.

„Die nationalen Zentralbanken können andere als die in dieser Satzung bezeichneten Aufgaben wahrnehmen, es sei denn, der EZB-Rat stellt mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen fest, dass diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Aufgaben des ESZB vereinbar sind. Derartige Aufgaben werden von den nationalen Zentralbanken in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung wahrgenommen und gelten nicht als Aufgaben des ESZB.“

Mit anderen Worten: NZBen sind finanziell unabhängige Institutionen, die neben der vorrangigen Aufgabe des Eurosystems, Preisstabilität zu gewährleisten, auch nationale Aufgaben wahrnehmen. Das Ziel von ANFA besteht genau darin, die Beträge zu begrenzen, die von den NZBen alljährlich zur Ausführung ihrer nationalen Aufgaben, einschließlich ihrer Anlagegeschäfte, ohne Beeinträchtigung der Geldpolitik verwendet werden können.

Ist im Rahmen von ANFA eine unkontrollierte Geldschöpfung möglich?

Nein, die Bilanzsumme des Eurosystems unterliegt voll und ganz der Kontrolle des EZB-Rates. Der Höchstbetrag an Netto-Finanzanlagen im Eurosystem wird vorab vom EZB-Rat festgelegt. Außerhalb des Rahmenwerks des Eurosystems wird von NZBen kein „Geld gedruckt“. In jedem Fall stellt der EZB-Rat sicher, dass alle Geschäfte des Eurosystems gemäß den Bestimmungen der Satzung durchgeführt werden und dass insbesondere das in Artikel 123 und Artikel 124 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegte Verbot der monetären Finanzierung eingehalten wird.

Warum ist das nicht öffentlicht?

Einige NZBen, wie die belgische und die finnische Notenbank, veröffentlichen detailliertere Informationen über ihre nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios. Alle NZBen stellen auf ihren Websites Bilanzdaten zur Verfügung, über die sich der Gesamtumfang dieser Portfolios verfolgen lässt. Das Eurosystem hat zudem eine Leitlinie veröffentlicht, in der festgelegt ist, wie NZBen Inlandsgeschäfte mit Aktiva und Passiva im Einklang mit den im nationalen und europäischen Recht enthaltenen Zielen durchzuführen haben.

ANFA selbst ist ein internes technisches Dokument, das keine Angaben zu Portfolios enthält. In dieser Vereinbarung wird der Mechanismus beschrieben, mit dem sichergestellt wird, dass die Netto-Finanzanlagen in Summe nicht einen Wert überschreiten, der die Geldpolitik beeinträchtigen würde.

Warum entscheidet nicht die EZB über diese Anlagen?

Der EZB-Rat bestimmt den Höchstbetrag der Netto-Finanzanlagen entsprechend seiner geldpolitischen Beschlüsse und der Entwicklung spezifischer Passiva in der Bilanz des Eurosystems, wie etwa dem Banknotenumlauf und den Mindestreserven, also den Pflichteinlagen der Kreditinstitute bei den Zentralbanken.

Die Entscheidungen bezüglich der nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios sind dezentralisiert. Allerdings gibt es wichtige Sicherungen: Erstens durchlaufen die Anlageentscheidungen der NZBen die jeweiligen inländischen Risikomanagement- und Prüfverfahren, zweitens werden Bedenken hinsichtlich monetärer Finanzierung vom EZB-Rat geprüft und drittens stehen der EZB Informationen zu den Portfolios zur Verfügung.

Während also der EZB-Rat die vollständige Kontrolle über das Gesamtvolumen der Bilanz des Eurosystems behält, kann die EZB bei diesen Geschäften, denen nationale Aufgaben zugrunde liegen, nur dann intervenieren, wenn die getätigten Geschäfte nicht mit den Zielen und Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken vereinbar sind.

Könnte der EZB-Rat Geschäften des Eurosystems, die nicht mit der Geldpolitik in Zusammenhang stehen, insgesamt Einhalt gebieten?

Der EZB-Rat legt den Rahmen für alle Anlagen der NZBen fest, um sicherzustellen, dass diese Geschäfte nicht die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems beeinträchtigen und dass sie nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung verstoßen. Eine Beschränkung der Anlagegeschäfte von NZBen über diese beiden Punkte hinaus müsste gesetzlich geregelt werden.




Quelle: EZB



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1 Kommentar

  1. @ FMW: Die Folgefrage lautet dann natürlich, wie weit genau dürfen denn nun die jeweiligen Notenbanken noch „nebenfinanzieren“ (inflationieren)?

    Ohnehin sind Grenzen nur sinnvoll, wenn man diese auch einhält – das galt bisher für die gesamte EU nicht einmal ansatzweise. Das riecht dermaßen verdorben, daß einem richtig schlecht werden kann.

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