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Was wurde eigentlich aus dem Thema Fracking in Deutschland?

Was gilt denn jetzt nun in Deutschland? Was ist der aktuelle Stand der Dinge beim Fracking? Denn gebohrt wurde ja eh schon mit Fracking-Türmen, wie man sie aus den USA kennt. Die Verwirrung scheint komplett...

FMW-Redaktion

Was gilt denn jetzt nun in Deutschland? Was ist der aktuelle Stand der Dinge beim Fracking? Denn gebohrt wurde ja eh schon mit Fracking-Türmen, wie man sie aus den USA kennt. Die Verwirrung scheint komplett zu sein. Hier die aktuelle Überischt.


Arbeiten an einer Fracking-Anlage in den USA. Foto: Joshua Doubek/Wikipedia (CC BY-SA 3.0)

Beim Fracking (in den USA Shale genannt) werden Rohre in den Boden gejagt. In tieferen Gesteinsschichten kommen sie dann waagerecht in Gesteinsschichten, wo Öl und Gas zwischem Steinen schlummert. Durch Wasser und Chemikalien, die mit hohem Druck durch die Rohre gepumpt werden, wird diese Gesteinsschicht aufgebrochen, und frei gewordenes Öl und Gas wird durch das Rohr an die Oberfläche geholt. Nun ein wichtiger Unterschied.

Konventionelles Fracking

Das sogenannte konventionelle Fracking war bisher schon in Deutschland angewendet worden, und ist es auch weiterhin. Dabei geht es um Bohrungen unterhalb von 3.000 Metern Tiefe. Sie sind unter angeblich „strengen wasserrechtlichen Auflagen“ auch nach wie vor erlaubt. Nach dem Motto „tief genug ist ausreichend Prävention gegen chemische Wasser- und Naturverseuchung an der Oberfläche“?

Unkonventionelles Fracking

Was seit Jahren groß in der Diskussion ist, ist das sogenannte unkonventionelle Fracking. Hierbei geht es um Bohrungen in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern Tiefe. Diese Technologie wurde bisher wie gesagt in Deutschland nicht angewendet. Die Fracking-Industrie hätte wohl gerne drauf los-gefrackt. Jetzt am letzten Wochenende (Stichtag 11. Februar) ist das neue Fracking-Gesetz in Kraft getreten. Hierin wird dieses Fracking oberhalb von 3.000 Metern eigentlich (!) verboten. Aber wie immer bei Mutti Merkel gibt es Kompromisse, Kompromisse, Kompromisse. Man will ja immer beide Seiten glücklich machen? Hierzu zitieren wir am besten in ihrem aktuellsten Statement das Bundesumweltministerium, dessen Text in verständlichem Deutsch gehalten ist, und danach nehmen wir mal als „Gegenrede“ die Reaktion der Grünen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann, ob es nun ein wirkliches Verbot ist oder nicht.

Das Ministerium:


Am 11. Februar treten gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er Jahren in anderen Gesteinsarten vorgenommen werden, können zukünftig nur noch nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit realisiert werden.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Fracking wird in Deutschland keine wichtige Rolle spielen. Wir haben es geschafft, weitreichende Verbote im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Der Schutz unseres Trinkwassers und unserer Naturlandschaft steht nun klar über den wirtschaftlichen Interessen.“

Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind ab dem 11. Februar 2017 – mit dem Inkrafttreten des Gesetzes – in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Es gilt dann ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Frackings im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen muss auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Die Erprobungsmaßnahmen müssen zudem von einer unabhängigen Expertenkommission ohne eigene Entscheidungskompetenz wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben.

Für konventionelle Frackingvorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, gilt: Sie dürfen künftig nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen, von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebiete vorgenommen werden. Verboten wird zudem der Einsatz wassergefährdender Stoffe beim Fracking. Außerdem müssen Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Eingesetzte Substanzen müssen ebenso öffentlich einsehbar sein. Die Bundesländer können darüber hinaus noch weitere eigene Verbotsmaßnahmen vornehmen.


Die Grünen:


Die Mehrheit der Menschen in Deutschland will kein Fracking. Trotzdem hat die Bundesregierung ihr Fracking-Erlaubnis-Paket durchgesetzt. Am Samstag tritt es endgültig in Kraft. Dann kann die Industrie Anträge stellen, um noch den letzten Rest Gas aus den deutschen Erdgasfeldern zu pressen. Auch für Probebohrungen mit Fracking im Schiefergestein hat die Bundesregierung den Weg frei gemacht.

Um die Klimakatastrophe zu verhindern, müssen mindestens zwei Drittel der fossilen Rohstoffe in der Erde bleiben. Erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen sind das Gebot der Stunde – nicht Fehlinvestitionen in risikoreiche Technologien von gestern. Fracking für Erdöl und Erdgas verlängert nur das fossile Zeitalter. Wir haben letztes Jahr ein echtes Fracking-Verbotsgesetz zur Abstimmung gestellt, doch die große Mehrheit der Abgeordneten von Union und SPD hat es verhindert.

Die Bundesregierung muss die Gefahren für Mensch und Umwelt durch die Erdgasförderung endlich ernst nehmen. Statt Millionen für die Begleitforschung von Fracking-Bohrungen im Schiefergestein bereitzustellen, sollte die Bundesregierung lieber die Aufklärung der erhöhten Krebsraten in Fracking-Landkreisen wie dem niedersächsischen Rotenburg unterstützen und ihrer Vorsorgepflicht für Umwelt- und Gesundheitsschutz nachkommen.




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