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Versorgungsanstalt mit angeschlossenem Sendebetrieb 10-Milliarden-Illusion ÖRR: GEZ-Gebühr ist Rettungspaket für Pensionsfonds

Illusion der Reformierbarkeit des ÖRR

10-Milliarden-Illusion ÖRR: GEZ-Gebühr ist Rettungspaket für Pensionsfonds
Foto: hevinshaji121 - Freepik.com

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) steht erneut im Kreuzfeuer der Kritik, seitdem bekannt wurde, dass am 15. Februar 2026 das heute journal KI-generierte Fakes von US-Behörden als dokumentarische Realität verkaufte und sich anschließend auf technische Überspielungsfehler herausredete. Ein eklatanter Verstoß gegen die nach den eigenen Compliance-Richtlinien des Senders zwingend vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht für KI-generierten Inhalt.

Die 10-Milliarden-Illusion ÖRR: GEZ-Gebühr ist ein Rettungspaket für Pensionsfonds

Für Kritiker ist das kaum überraschend, gilt der ÖRR doch längst als Institution, die es mit der Realitätsabbildung nicht immer so genau nimmt. Doch die hier gezeigte Dreistigkeit – eine künstliche Realität als dokumentarische Wahrheit zu verkaufen, um ein gewünschtes Narrativ zu stärken – markiert eine neue Qualität des moralischen Verfalls.

Nun echauffieren sich die Medien zu Recht über die Zustände in den Sendeanstalten. Doch mehr als ein Ventil für die ohnmächtige Wut der Beitragszahler sind diese Empörungsrituale nicht. Kaum ein Artikel wagt es, hinter die Kulissen der Programmgestaltung zu schauen und das finanzielle Fundament des Rundfunkstaatsvertrages zu studieren.

Die bittere Wahrheit ist: Die Bürger der BRD werden von Verträgen regiert, die vor der Geburt der meisten Steuerzahler in Kraft getreten sind und die praktisch niemand gelesen hat. Dass die Abschaffung der GEZ-Gebühr – immerhin ein Volumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich – für jeden Bürger ein Segen wäre und für einen sofortigen realwirtschaftlichen Konsumschub sorgen würde, steht außer Frage.

Doch wo setzt man den Hebel an, um diesen wie ein letztes Relikt eines mittelalterlichen Feudalsystems wirkenden bürokratischen Goliath zu kippen oder zumindest in eine der heutigen Zeit angemessene Form zu bringen? Dieser Artikel ignoriert die Programmkritik und seziert stattdessen das Fundament: Die erdrückenden Pensionslasten, die den Löwenanteil der Gebührenerhöhungen verschlingen, und die juristischen Austrittsmöglichkeiten der Bundesländer aus diesem „ewigen“ Vertrag.

Die Entwicklung der GEZ-Gebühr im ÖRR zwischen 2000 und 2026

Zwischen den Jahren 2000 und 2013 stieg die GEZ-Gebühr von 16,50 € auf 17,89 € und sie war „geräteabhängig“. Kaum vorstellbar, aber wer weder Radio noch Fernseher hatte, zahlte nicht. Ab 2013 wurde dies durch den pauschalen Wohnungsbeitrag ersetzt – eine Maßnahme, die die Einnahmenbasis massiv verbreiterte, da nun auch „Nicht-Nutzer“ zur Kasse gebeten wurden. Gleichzeitig wurde damit der technologische Fortschritt als disruptives Element ausgeschaltet – ein finanzieller Geniestreich, der die Einnahmen nur so sprudeln ließ. Rechtlich abgesichert wurde diese kühne Manöver durch die Beweislastumkehr. Nicht die GEZ muss nachweisen, dass der Bürger ein Gerät besitzt, sondern der Bürger muss nachweisen, dass er keine Wohnung hat oder die Gebühr bereits von einem anderen Bürger bezahlt ist. Die Einwohnermeldeämter lieferten durch den Meldedatenabgleich die Datensätze für eine „Totalerfassung“, die „Dunkelziffer“ der Nicht-Zahler wurde über Nacht auf nahe Null reduziert. Auch die Unternehmen wurden rigoros erfasst. Deutsche Bürokratie kann auch effizient sein.

Mit dem Wechsel 2013 transformierte sich der Rundfunkbeitrag endgültig von einer Gebühr (Entgelt für eine in Anspruch genommene Leistung) zu einer Zwecksteuer (Abgabe ohne konkrete Gegenleistung, gebunden an einen Tatbestand). Für den ÖRR war dies der „Golden Shot“: Die Einnahmen flossen so reichlich, dass die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) 2015 sogar eine Senkung anordnen musste, um die Rücklagen nicht ins Unermessliche wachsen zu lassen. In Zahlen: Die Einnahmen stiegen von ca. 5,9 Milliarden Euro im Jahre 2000 auf über 9 Milliarden heute. Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 €, eine weitere Erhöhung auf 18,94 € wird empfohlen.

Das Prinzip der Bedarfsdeckung: Planwirtschaftliche Inseln im marktwirtschaftlichen Ozean

Um die stetige Expansion der GEZ-Gebühr zu begreifen, muss man den Bereich der Realwirtschaft verlassen. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) operiert nämlich nach dem Prinzip der sogenannten „Bedarfsdeckung“. Die Anstalten definieren zunächst ihren finanziellen Bedarf, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, und lassen diesen von der KEF prüfen. Zwar finden hier Korrekturen statt, doch die systemische Logik bleibt invers zur Marktwirtschaft: Nicht die Einnahmen begrenzen die Ausgaben, sondern die angemeldeten Ausgaben diktieren die Einnahmen.

Diese Konstruktion setzt fatale ökonomische Fehlanreize. Es existiert kein intrinsischer Anreiz zur Sparsamkeit. Im Gegenteil: Ein Intendant, der Budgets nicht ausschöpft oder gar reduziert, riskiert, in der nächsten Planungsperiode mit gekürzten Mitteln dazustehen. Es ist ein selbstreferenzielles System, das strukturell auf Wachstum programmiert ist, unabhängig von der qualitativen Akzeptanz beim Zahler.

Die Versorgungsanstalt mit angeschlossenem Sendebetrieb

Doch die wahren Kostentreiber verbergen sich nicht in den Produktionsbudgets für das Abendprogramm, sondern tief im Maschinenraum der Bilanzen. Der Elefant im Raum, der in öffentlichen Debatten oft hinter der Fassade des „Programmauftrags“ versteckt wird, ist die betriebliche Altersvorsorge.

Historisch betrachtet gewährten die Anstalten ihren festangestellten Mitarbeitern Versorgungszusagen, die in ihrer Großzügigkeit eher an ministeriale Pensionen erinnern als an marktübliche Betriebsrenten. Diese „Versorgungsansprüche“ sind oft prozentual an das letzte Gehalt gekoppelt und werden additiv zur gesetzlichen Rente gewährt. Über Jahrzehnte hat sich hier ein massiver Block an Verbindlichkeiten aufgebaut – sogenannte „Legacy Costs“, die in der freien Wirtschaft längst radikale Restrukturierungsprogramme ausgelöst hätten.

Man könnte zynisch, aber durchaus faktenbasiert formulieren: Der ÖRR ist im Kern eine Pensionskasse, die sich aus historischen Gründen noch einen Sendebetrieb leistet.
Der Rundfunkbeitrag als Zinsfalle und der Generationenvertrag zu Lasten Dritter
Die Brisanz dieser Verpflichtungen wurde durch die jahrelange Niedrigzinsphase der Zentralbanken dramatisch verschärft. Da Pensionsrückstellungen buchhalterisch extrem sensibel auf den Rechnungszins reagieren, explodierten die barwertigen Verpflichtungen in den Bilanzen der Anstalten. Die entstandenen Deckungslücken mussten und müssen geschlossen werden. Seit der Zinswende 2022 hat sich das Blatt gewendet – zumindest auf dem Papier. Der 24. KEF-Bericht vom Februar 2024 stellt fest, dass der Anteil des Aufwands für die Altersversorgung am Gesamtaufwand gesunken ist. Der Anteil sinkt von über acht auf 6,4 Prozent für die Periode 2025–2028. Dies liegt nicht daran, dass die Pensionäre weniger Geld bekommen, sondern ausschließlich daran, dass der Rechnungszins gestiegen ist. Durch die höheren Zinsen sinkt der Barwert der Verpflichtungen in der Bilanz. Aber: Die Volatilität der Pensionslasten ist ein systemisches Risiko, das der Beitragszahler trägt.

Zu allem Überfluss zahlen die Anstalten nicht nur Ruhegehälter, sondern beteiligen sich wie bei Beamten an den Krankheitskosten der Pensionäre. Da die Gesundheitskosten stärker steigen als die Inflation, braut sich hier eine neue Kostenlawine zusammen. Die Rückstellungen für Beihilfen sind ein massiver Block in den Bilanzen, der oft übersehen wird.

Hier offenbart sich der Rundfunkbeitrag in seiner wahren Funktion: Er dient zu einem signifikanten Teil nicht der Finanzierung journalistischer Innovation, sondern als verdeckte Nachschusspflicht zur Sanierung dieser Pensionslasten. Die jüngere Generation der Beitragszahler, die selbst oft mit einer prekären Rentenperspektive konfrontiert ist, alimentiert hier zwangsweise die vertraglich fixierten Ruhestands-Privilegien einer vergangenen goldenen Medien-Epoche. Es handelt sich ökonomisch betrachtet um einen „Generationenvertrag zu Lasten Dritter“. Würde man den ÖRR einer klassischen Due-Diligence-Prüfung unterziehen, wäre das Urteil eindeutig: Das operative Geschäft (die Produktion von Inhalten) wird zunehmend von der Verwaltung der Vergangenheit (Bedienung von Altlasten) kannibalisiert. Der Beitragszahler investiert nicht in die Zukunft der Medienlandschaft, sondern finanziert die Abwicklung historischer Verbindlichkeiten. Das ist bitter, aber wahr.

Art. 20 Abs. 2 GG lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – doch beim Rundfunkstaatsvertrag verkommt dieser Anspruch zur Makulatur. Der Bürger hat hier faktisch keinerlei Macht. Er kann weder wie in einer freien Marktwirtschaft durch Kauf oder Nicht-Kauf abstimmen, noch besitzt er die Möglichkeit, den Vertrag politisch direkt abzuwählen. Genau hier offenbart sich das tiefe feudale Element der Konstruktion: Es ist eine Herrschaftsstruktur, die den Bürger nicht als Souverän, sondern als tributpflichtigen Untertan behandelt – bis hin zur Gefängnisstrafe, wenn er die Zahlung verweigert.

Der juristische Notausgang: Gefangen im „Ewigen Vertrag“?

Angesichts dieser finanziellen und strukturellen Schieflage stellt sich die Frage: Ist der Medienstaatsvertrag ein „Gefängnis ohne Schlüssel“? Die landläufige Meinung suggeriert, dass die Bundesländer auf Gedeih und Verderb an das System gekettet sind. Das ist juristisch falsch, aber politisch kompliziert.

Die „Wirtschaftlichkeits-Bombe“ der Pensionslasten

Ein erster juristischer Hebel, um diesen „Generationenvertrag zu Lasten Dritter“ anzugreifen, ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Wenn man nachweisen kann (siehe Pensions-Analyse), dass die Anstalten strukturell unwirtschaftlich arbeiten (weil sie z.B. Pensionsrückstellungen aufbauen, die marktunüblich sind), könnte ein Bundesland die Zustimmung verweigern – nicht aus politischen, sondern aus rechnerischen Gründen. Das BVerfG erlaubt Abweichungen bei „Rechnungsfehlern“ oder falscher Wirtschaftlichkeit. Das wurde bisher kaum genutzt, ist aber eine offene Flanke, die von engagierten Juristen durchaus in den politischen Fokus gerückt werden könnte.

Die nukleare Option: § 116 des Medienstaatsvertrags – Kündigung

Der Staatsvertrag sieht sehr wohl eine Kündigungsmöglichkeit vor, aktuell geregelt in § 116 des Medienstaatsvertrags. Jedes Bundesland hat das souveräne Recht, den Vertrag zum Jahresende zu kündigen. Doch diese „nukleare Option“ gleicht einem politischen Selbstmordkommando, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine hohe Hürde errichtet hat: die Bestands- und Entwicklungsgarantie.

Karlsruhe argumentiert, dass der ÖRR für die Meinungsbildung in der Demokratie unverzichtbar sei. Ein Austritt eines Landes ohne sofortiges, gleichwertiges Ersatzmodell würde verfassungsrechtliches Chaos auslösen. Das System ist also so konstruiert, dass der „Exit“ zwar auf dem Papier existiert, in der Praxis aber durch die verfassungsrechtliche „Vollversorgungspflicht“ blockiert wird.

Der Fall Sachsen-Anhalt: Warum der Widerstand gegen den Preis scheitern muss
Wie fest das System verriegelt ist, zeigte sich 2021, als Sachsen-Anhalt die Zustimmung zur Gebührenerhöhung verweigerte. Das Bundesverfassungsgericht kassierte dieses Veto mit einer Begründung: Die Politik darf nicht über den Preis entscheiden, wenn der Bedarf festgestellt wurde. Solange der gesetzliche Auftrag (Vollprogramm, Unterhaltung, Sport, Orchester) besteht, besteht auch der Zahlungsanspruch. Wer ein 5-Gänge-Menü bestellt, kann sich nach dem Essen nicht weigern, die Rechnung zu zahlen, nur weil er einen oder sogar alle Gänge ausgelassen hat.

Der wahre Hebel: Die Bestellung ändern

Hier liegt der einzige strategische Ausweg, den die Politik bislang kategorisch meidet. Man kann das System nicht über die Finanzierung aushungern, das verbietet Karlsruhe, man muss den Auftrag beschneiden. Nur wenn die Ministerpräsidenten den Mut aufbringen, den Staatsvertrag inhaltlich radikal zu redimensionieren – also: Information und Bildung: Ja – teure Unterhaltung und Sportrechte: Nein –, sinkt der Finanzbedarf der Anstalten. Und nur wenn der Bedarf sinkt, darf auch der Rundfunkbeitrag sinken.

Solange die Politik jedoch den Mut für diese „Auftrags-Reduktion“ nicht aufbringt, bleibt der Bürger in der absurden Situation gefangen, sich über die steigenden Kosten eines Apparates echauffieren zu können, dessen luxuriösen Umfang er gesetzlich garantiert.

Fazit: Die Illusion der Reformierbarkeit des ÖRR

Der aktuelle Skandal um KI-generierte Bilder im ZDF ist nur ein Symptom, nicht die Ursache der Krise. Er zeigt, wie sehr sich die Anstalten von ihrem eigentlichen Markenkern – der authentischen Abbildung der Realität – entfernt haben, um im Wettbewerb um Aufmerksamkeit mitzuhalten. Doch während private Medien für solche Fehler vom Markt abgestraft werden, ist der ÖRR durch seine Finanzierungsstruktur gegen wirtschaftliche Konsequenzen immunisiert.

Hier wirkt ein System, das sich durch den Grundsatz der Bedarfsdeckung selbst inflationiert und durch immense Pensionslasten wie ein Mühlstein am Hals der Beitragszahler hängt. Es ist keine „Demokratieabgabe“, sondern in weiten Teilen eine Sanierungsabgabe für verfehlte Personalpolitik und einen aus der Zeit gefallenen, aufgeblähten Apparat.

Wer den Rundfunkbeitrag reformieren will, darf nicht über 50 Cent Erhöhung der GEZ-Gebühr streiten. Er muss an das Fundament: an den gesetzlichen Auftrag und die Pensionssysteme. Alles andere ist nur Kosmetik an einer Ruine.



Thomas Hartz
Über den RedakteurThomas Hartz
Politik, Finanzmärkte, Geopolitik und greifbare Anlagestrategien
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45 Kommentare

  1. Wenn ich den Spaniern hier erzähle, dass man in Deutschland Rundfunkgebühren zahlen muss, auch wenn man gar kein Gerät hat, sehen sie mich ungläubig an.
    Wenn ich dann noch erzähle, dass für Hunde auch Steuern bezahlt werden müssen, ist meine Glaubwürdigkeit schon sehr ramponiert.
    Zu erzählen, dass auch Mülltonnen der Bürger überprüft werden, erspare ich mir dann meistens.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Hundesteuer könnte mal wieder erhöht werden.

      1. Absolut! Und endlich auch mal eine Velo-Steuer!

      2. @Jens, laut Insiderberichten soll Gold unbesteuert bleiben, dafür aber Hauskatzen, vierbeinige…

    2. @Helmut
      Und wer hat kein Gerät, das in der Lage ist, den ÖRR zu empfangen? Dazu zählen TV, Radio, Computer, Tablets, Smartphones … gerade diejenigen Kritiker, die am lautesten schreien, sind am besten über jede ARD- und ZDF-Sendung informiert – und nutzen sie gerne als Quelle für ihre Politkampagnen 😉

      Alternative, meinungsstarke Portale wie Tychis Einblick, NiUS und die Springer-Medien „motivieren“ mit Nachdruck zu „freiwilligen“ Spenden, nerven mit überbordender Werbung oder schotten sich durch kostenpflichtige Abos vor kritischen Gelegenheitslesern ab.
      So oder so – Journalismus, selbst auf fragwürdigem Niveau, kann niemals gratis sein.

      Milliarden von Menschen verfolgen große Sportevents wie Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften. Die Quoten sind teilweise atemberaubend – ebenso die Lizenzgebühren für die Übertragungsrechte.
      Ein einfaches und fundamentales Marktprinzip: Wer großes Kino sehen will, muss auch dafür bezahlen. Das spanische RTVE muss diese Summen aus dem Staatsbudget stemmen.

      Denn in Spanien wird das öffentlich-rechtliche Staatsfernsehen (RTVE) ausschließlich durch staatliche Zuschüsse (also Steuergelder) und Abgaben von privaten Sendern sowie Telekommunikationsunternehmen querfinanziert. Das sind geschickt versteckte Rundfunkgebühren für weniger kritische Gemüter – nur eben ohne den sichtbaren Beitragsbescheid.
      Schlimmer noch: Dass RTVE direkt am Tropf des Staatshaushalts hängt, ist ein strukturelles Problem und macht sie noch anfälliger für politische Einflussnahme als das deutsche Beitragsmodell, das unabhängig vom Staatshaushalt funktioniert.

      Hundesteuer:
      Die Steuer soll die Anzahl der Hunde in Städten und Gemeinden begrenzen. Durch die finanzielle Belastung soll verhindert werden, dass die unkontrollierte und verantwortungslose Hundehaltung ausufert. In südlichen Gefilden nimmt man es mit ausgesetzten Hunden (Abandonos) und der Gefahr von Verwilderung weniger genau als in einem Land mit doppelter Einwohnerzahl und wesentlich geringerer Fläche.
      Die deutsche Steuer ist also auch ein Werkzeug für Verantwortung gegenüber Mensch und Tier.

      Überprüfung von Mülltonnen:
      Die Kontrolle von Mülltonnen in Deutschland dient der Gebührengerechtigkeit und dem Umweltschutz. Das basiert schlicht und einfach auf Verursacherprinzip statt spanisch-sozialistischem Kollektivismus und Gemeinlastprinzip.
      Wenn Plastik im Bio- oder Papiermüll landet, steigen die Entsorgungskosten für alle Nachbarn. In Deutschland achtet man darauf, dass nicht die Gemeinschaft für die Faulheit des Einzelnen zahlt.

      Übrigens: Spanien führt gerade aufgrund von EU-Richtlinien ebenfalls strengere Kontrollen und Wiegesysteme ein, um die Recyclingquoten zu erhöhen. In dem Zusammenhang erinnere ich Sie gerne an die verpflichtende Einführung der „Tasa de Basura“ (Müllgebühren und Kontrollen) bis 2025/26.

  2. Hallo @ Emma Pénéliau

    Wer irgendwelche Dienste in Anspruch nehmen will, kann ja auch zur Kasse gebeten werden, wenn diese Dienste nicht durch Werbung finanziert werden können.
    Das funktioniert bei privaten Sendern doch auch ganz gut.
    Jeder kann sich dann auch ARD und ZDF für eine geringe Gebühr buchen.
    Es muss ja im Ganzen nicht mehr kosten als die heutigen Rundfunkgebühren.
    Einkommensschwache werden natürlich berfreit.

    Länder ohne direkte Rundfunkgebühr:
    In vielen Ländern wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk primär aus dem Staatshaushalt (Steuern) oder durch Werbung finanziert. Dazu gehören u.a.:
    USA
    Kanada
    Australien
    Spanien
    Belgien
    Niederlande
    Frankreich

    Ich finde es faszinierend, wie Sie versuchen, das deutsche Propagandafernsehen als politisch unabhängig darzustellen. Das ist eben nur finanzierbar, wenn die Bürger auch zahlen müssen, wenn sie diese Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen.

    In Spanien gibt es öffentliche Container, in denen die Bürger ihren Müll entsorgen können.
    In Großstädten wird der Müll teilweise gewogen.

    Meine Tochter geht mit ihrem Hund durch einen nahegelegenen Wald und wird dann oft von einer Gruppe Reiter überholt. Die Pferde wühlen mit ihren Hufen den Weg auf und bekoten ihn auch.
    Die Gemeinde erhebt aber keine Pferdesteuer.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Ich habe nicht geschrieben, dass der ÖRR politisch unabhängig sei, sondern dass das deutsche Beitragsmodell unabhängig vom Staatshaushalt funktioniert. Das macht es strukturell weniger anfällig für politische Einflussnahme als eine direkte Staatsfinanzierung.
      Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig die hinreichende „Staatsferne“ durch genau dieses Modell.
      Und bitte blamieren Sie sich jetzt nicht mit der Behauptung, das BVG sei nicht unabhängig, sondern politisch „gesteuert“ 😉

      Wo genau sehen Sie bei steuer- und querfinanzierten Modellen die große finanzielle Entlastung für den Konsumenten? Letztendlich zahlen dafür auch alle Haushalte und Unternehmen – und das Geld fehlt dann an anderer Stelle.

      Ihr Hunde-Pferde-Vergleich (Whataboutism) ist deplatziert und verschweigt zudem wichtige Details.
      Ich habe die unkontrollierte und verantwortungslose Hundehaltung sowie die Gefahr von Verwilderung durch ausgesetzte Hunde (Abandonos) thematisiert. Zudem geht es weniger um Wald- und Feldwege mit relativ geringer Nutzung, sondern vielmehr um höher frequentierte, befestigte Verkehrsräume.
      Immerhin leben in Deutschland etwa 85 % der Bevölkerung in Gemeinden und Städten ab 5.000 Einwohnern.

      Entfernung von Pferdemist:
      Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 32 StVO) ist es verboten, Straßen und Gehwege zu beschmutzen oder Gegenstände dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Reiter sind verpflichtet, Pferdeäpfel im öffentlichen Verkehrsraum unverzüglich zu entfernen.

      In Deutschland gilt das Verursacherprinzip: Reitet jemand abseits ausgewiesener Wege oder verursacht durch unsachgemäße Nutzung (z. B. Galoppieren auf weichem Boden) übermäßige Schäden, kann er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 823 BGB) schadenersatzpflichtig gemacht werden.
      In einigen Bundesländern (z. B. NRW) zahlen Reiter eine jährliche Reitabgabe über das Reitkennzeichen. Diese Gelder fließen zweckgebunden in die Instandsetzung und Anlage von Reitwegen.

      Was den Müll angeht, wiederhole ich mich gerne: Spanien führt gerade aufgrund von EU-Richtlinien ebenfalls strengere Kontrollen und Wiegesysteme ein, um die Recyclingquoten zu erhöhen. In dem Zusammenhang erinnere ich Sie gerne an die verpflichtende Einführung der „Tasa de Basura“ (Müllgebühren und Kontrollen) bis 2025/26 – die Kommunen zu einer kostendeckenden und verursachergerechten Müllgebühr verpflichtet.

  3. @Emma Pénéliau: „… gerade diejenigen Kritiker, die am lautesten schreien, sind am besten über jede ARD- und ZDF-Sendung informiert – und nutzen sie gerne als Quelle für ihre Politkampagnen 😉“

    Nettes Ironiesmiley. Die Kritiker sind meistens deshalb informiert weil viele Mainstreammedien mit ihrer depperten Aufmerksamkeitsökonomie es als besonders schlau erachten den Inhalt solcher belangloser Quasselsendungen als Nachrichten zu verkaufen. Dazu braucht man garantiert nicht die Zwangsabgabenangebote nutzen um über das ewige Geschwätz informiert zu werden.

    https://www.youtube.com/watch?v=2grf8sIPppw

  4. Hallo @ Flipper
    Ich muss zugeben, dass ich auch ab und zu die Nachrichten des deutschen Verblödungs- Fernsehen anschaue.
    Aber das ist dann z. B. die Tagesschau von vor 20 Jahren.
    Wenn ich die Augen zumache, dann kann ich nur an den Namen der genannten Minister erkennen, dass die Nachrichten 20 Jahre alt sind.
    Genau dieselbe Verblödungs-Nachrichten wie heute.
    Aber es ist interessant.
    Wie müssen wohl die menschenverachtenden Nachrichten über die Corona- Zeit in etwa 16/17 Jahren auf die Menschen wirken?
    Oder über die Klimasekte.
    Fragen dann auch wieder die Kinder ihre Eltern:
    Wie konnte soetwas passieren?
    Konntet ihr euch nicht dagegen wehren?

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. „ Ich muss zugeben, dass ich auch ab und zu die Nachrichten des deutschen Verblödungs- Fernsehen anschaue.“

      Helmut, offensichtlich wirkt es hervorragend bei dir.

  5. Blödelmut-Fan
    Es wirkt tatsächlich.
    Man muss nur einfach das Gegenteil davon machen, was den Leuten durch das Verblödungsfernsehen eingeredet werden soll.
    So habe ich der Rentenlüge nicht geglaubt und bin schon 1986 aus dem Rentensystem ausgetreten,
    habe alles in Deutschland 2000 verkauft,
    habe Teile meines Vermögens für die Altersversorgung in Gold investiert, weil ich dem Euro schon vor der Einführung nicht getraut habe,
    habe 2000 Deutschland verlassen,
    habe ein 2014 in Deutschland geerbtes Haus sofort verkauft, (Gott sein Dank)
    bin 2019 wegen des sich abzeichnenden Niedergangs in Deutschland in volle Deckung gegangen,
    habe nicht an die Covidhysterie geglaubt und mich nicht impfen lassen,
    habe mir kein Elektroauto gekauft,
    nehme nicht an der Klimahysterie teil,
    habe mein Vermögen, das sich alleine bei Edelmetallen seit 2000 etwa verfünfzehnfacht hat, größtenteils außerhalb Europas eingelagert
    und bin bestens auf eine Krise, gleich welcher Art, vorbereitet.
    Jetzt wird im Verblödungsfernsehen Russland als Bedrohung gegenüber Deutschland aufgebaut,
    nachdem den Leuten eingeredet wurde, wie schnell Russland durch die Sanktionen ruiniert wird, Russland die Waffen ausgehen und die Ukraine alle Gebiete wieder zurückerobern wird.
    Dass Putin international geächtet würde und niemand etwas mit ihm zu tun haben will.
    Macht mal so weiter.
    Es wird alles sehr, sehr teuer für euch werden.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Hemut

  6. Emma Pénéliau
    Die Frage bleibt aber immer noch offen:
    Warum sollen Menschen für eine Leistung bezahlen, wenn sie sie nicht haben wollen und auch nicht konsumieren?
    Ein Kodiergerät (oft als CAM – Conditional Access Module oder CI+-Modul bezeichnet) für privates Fernsehen funktioniert als digitaler Entschlüsseler, der verschlüsselte Fernsehsignale (meist HD-Inhalte privater Sender) im Auftrag des Anbieters freischaltet.
    Jeder könnte sich dann natürlich auch ARD und ZDF freischalten lassen.

    In Österreich:
    …SD-Abschaltung: Der ORF hat die unverschlüsselte SD-Ausstrahlung über Satellit eingestellt. Seit dem 7. Januar 2025 sind die Programme ausschließlich in HD verfügbar, was zwingend ein HD-fähiges Empfangsgerät und die entsprechende Entschlüsselungshardware (Modul/Karte) voraussetzt.
    Antennenempfang (DVB-T2 / simpliTV): Auch hier ist für den HD-Empfang der ORF-Programme ein „Decoder“ in Form eines simpliTV-Moduls oder einer simpliTV-Box nötig…

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Das ist einmal mehr „Max Quark“ 😏

      1.) Die SD-Abschaltung ist ein technischer Standard, der europaweit (auch bei privaten Sendern) stattfindet und hat nichts mit der Gebührenpflicht an sich zu tun.

      2.) In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2024 ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
      Danach besteht eine Zahlungspflicht für alle: Die frühere GIS-Gebühr wurde durch eine ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Das bedeutet, dass nahezu jeder Haushalt den ORF-Beitrag von aktuell 15,30 € pro Monat (zzgl. etwaiger Landesabgaben) leisten muss – unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder der ORF tatsächlich konsumiert wird.

      3.) Es existiert kein „Opt-out“ durch Nichtsehen: Die Annahme, man müsse nichts bezahlen, wenn man den ORF nicht sehen will, ist falsch. Die Abgabe ist an die Adresse bzw. den Hauptwohnsitz gebunden und nicht an die tatsächliche Nutzung oder Entschlüsselung der Programme.

      4.) Dazu gesellen sich Zusatzkosten für Entschlüsselung: Wer das Programm über Satellit oder Antenne (DVB-T2) tatsächlich in HD sehen möchte, muss zusätzlich zur Haushaltsabgabe für die Hardware aufkommen:

      – Satellit: Erfordert ein ORF-Modul (ca. 60–100 €) oder eine ORF-Karte (ca. 22–24 € Aktivierungsgebühr für 5 Jahre).
      – Antenne (simpliTV): Für den Empfang der ORF-Programme in HD ist eine Registrierung bei simpliTV und entsprechende Hardware (Modul oder Box) nötig.

      Ansonsten bleiben tatsächlich nur folgende Fragen offen:
      Warum ist es in Ordnung, dass Menschen in den von Ihnen genannten Ländern über steuer- und querfinanzierte Modelle für eine Leistung bezahlen, die sie nicht haben wollen und auch nicht konsumieren?
      Wo ist der fundamentale Unterschied zu beitragsbasierten Modellen – von denen sich einkommensschwache Haushalte befreien lassen können?

      ———

      Quellen:
      https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/ORF-Beitrag-bleibt-bis-2029-eingefroren/
      https://kommunal.at/die-orf-haushaltsabgabe-ist-verfassungskonform
      https://www.diemedien.at/articles/orf-beitrag
      https://www.sn.at/panorama/medien/aerger-um-verpflichtenden-kartentausch-darf-der-orf-fuer-die-sat-karte-extra-geld-verlangen-art-607325
      https://www.finanz.at/ratgeber/orf-haushaltsabgabe/

  7. Schau dir „Fälschen, lügen, täuschen – das System ZDF! | Achtung, Reichelt! vom 19.02.2026“ auf YouTube an

    https://youtu.be/IoLiO83B5dk?si=-wroOfNc2G9y3a11

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Muss man sich nicht antun. Mir reicht schon das System NiUS – fälschen, lügen, täuschen, hetzen! 😂
      Ein System der klassischen Spiegelbild-Propaganda – die Projektion eigener Methoden auf andere – ist bei Reichelt Programm und die perfekte Selbstbeschreibung.

      Gegen das von Julian Reichelt geführte Portal NIUS und ihn persönlich gibt es zahlreiche Belege für Falschaussagen, rechtliche Niederlagen und Nachweise der gezielten Desinformation. Dazu zählen etwa mehrere gerichtliche Verurteilungen wegen Falschaussagen, Zwangsgelder und Ordnungsgelder sowie Unterlassungserklärungen.

      Reichelt wurde 2021 unter anderem als Bild-Chefredakteur entlassen, weil er dem Vorstand gegenüber im Compliance-Verfahren unwahre Angaben über private Beziehungen zu Untergebenen gemacht und Privates nicht von Beruflichem getrennt hatte.

      1. @Helix, mal eine Frage: halten Sie das System ZDF nach den kürzlichen Vorfällen wirklich für zuverlässiger?

        1. @Fugi
          Mit Ausnahme von FoxNews und dem russischen Staats-TV halte ich so ziemlich jedes etablierte Medium für verlässlicher als die Fake- und Lügenschleuder NiUS 😉

          Solange es beim ZDF wenige einzelne, klar benennbare „Vorfälle“ bleiben, kann längst noch nicht von einem „System“ die Rede sein. Sollten sich derartige Vorfälle jedoch als strukturelles Problem erweisen, würde sich die Einschätzung fundamental verändern.

          Bitte nicht missverstehen: Ich sehe das ZDF durchaus kritisch und erkenne bei politischen Themen ein gewisses Framing. Das ist zweifelsohne diskutabel und gehört zur legitimen Medienkritik.

          Doch ein Vergleich zum System NiUS wäre nach derzeitigem Stand qualitativ und quantitativ komplett abwegig. Ich sehe (noch) fundamentale Unterschiede zwischen journalistischem oder politischem Bias einerseits und gezielter Desinformation bzw. bewusster Missachtung journalistischer Standards andererseits.

          Beim ZDF beschleicht mich aktuell Unbehagen und erhöhte Skepsis, da hier offenbar Kontrollinstanzen versagt haben – das motiviert zu weiterer, noch konsequenterer Quellenkritik.

          NiUS hingegen entzieht sich bewusst jeder journalistischen Selbstkontrolle, etwa durch den Presserat. Bei Reichelt ist längst Hopfen und Malz verloren, frei nach dem Motto: „Lasset alle Hoffnung fahren“ 😞

          1. „Solange es beim ZDF wenige einzelne, klar benennbare „Vorfälle“ bleiben, kann längst noch nicht von einem „System“ die Rede sein. Sollten sich derartige Vorfälle jedoch als strukturelles Problem erweisen, würde sich die Einschätzung fundamental verändern.

            Bitte nicht missverstehen: Ich sehe das ZDF durchaus kritisch und erkenne bei politischen Themen ein gewisses Framing. Das ist zweifelsohne diskutabel und gehört zur legitimen Medienkritik.“

            @Helix52

            Es ist ein interessanter rhetorischer Ansatz, systemische Fehlleistungen als bloße Kette isolierter „Einzelfälle“ zu betrachten. Doch in der statistischen Analyse deutet eine derart einseitige Fehlerhäufung nicht auf Zufall, sondern auf einen strukturellen Bias hin.

            Ein eklatantes Beispiel für diese Schieflage war die über Monate hinweg transportierte Erzählung der „Pandemie der Ungeimpften“. Während das ZDF und andere Anstalten dieses Narrativ mit einer Vehemenz verteidigten, die eher an pädagogische Erziehung als an neutralen Journalismus erinnerte, wurden wissenschaftliche Daten zur Übertragbarkeit und zu den tatsächlichen Belegungsgründen in den Kliniken oft nur nachrangig oder unter massivem Framing behandelt. Dass sich diese zentrale Behauptung später als wissenschaftlich unhaltbar und die darauf basierende gesellschaftliche Stigmatisierung als unverhältnismäßig erwies, wurde im Programm nie mit der gleichen Reichweite korrigiert, mit der die ursprüngliche Desinformation verbreitet wurde.

            Dies korreliert mit der mathematischen Asymmetrie in der Expertenauswahl:

            Quantitative Einseitigkeit: Analysen der Talkshow-Besetzungen zeigen regelmäßig, dass Vertreter regierungsnaher oder linksliberaler Positionen ein Vielfaches an Sendezeit erhalten. Kritische Stimmen aus dem ökonomischen oder wertkonservativen Lager werden oft nur als moralisches „Gegenüber“ inszeniert, statt als gleichberechtigte Fachexperten.

            Sprachliche Kodierung: Werden Reformvorschläge zum Rundfunkbeitrag reflexhaft als „Angriff auf die Pressefreiheit“ gerahmt, während die interne Verwendung dieser Mittel – etwa zur Deckung immenser Pensionslasten – im Programm nahezu verschwiegen wird, verlassen wir den Boden der objektiven Berichterstattung.

            Die eigentliche Tragik offenbart sich jedoch beim Blick auf die Ressourcenverteilung:

            Alimentierung vs. Innovation: Über den Rundfunkbeitrag finanzieren wir faktisch eine Heerschar hochbezahlter Ruheständler, die durch immense Pensionslasten das operative Geschäft kannibalisieren.

            Prekärer Qualitätsjournalismus: Während dieser aufgeblähte Apparat durch die Bedarfsdeckung gegen jedes wirtschaftliche Risiko immunisiert ist, kämpft der freie und kritische Journalismus jeden Tag ums Überleben. Wir leisten hier mit minimalen Ressourcen eine Arbeit, die eine Tiefe und Perspektive bietet, welche Sie im ÖRR vergeblich suchen werden – obwohl die journalistische Qualität in der freien Marktwirtschaft um ein Vielfaches höher sein muss, um überhaupt zu bestehen.

            Wenn das ZDF am 15. Februar 2026 KI-generierte Fakes als Dokumentation verkauft, ist das kein technischer Fehler, sondern der Endpunkt einer Entwicklung, in der das gewünschte Narrativ die authentische Abbildung der Realität ersetzt hat. Ein System, das sich über eine Zwangsabgabe finanziert und den Bürger zum tributpflichtigen Untertan ohne Marktmacht degradiert, schuldet diesem absolute Neutralität – nicht das „diskutable Framing“ einer medialen Elite.

          2. @Thomas Hartz
            Ein sehr meinungsstarker und rhetorisch brillanter Kommentar mit zahlreichen Thesen und beeindruckenden Exkursen in die Welten der Epidemiologie, der Mathematik, der Linguistik und „tributpflichtiger Untertanen“ – was leider fehlt, sind Quellen und Belege.

            Als Qualitätsjournalist wissen Sie besser als jeder andere, dass Tatsachenbehauptungen ohne überprüfbaren Nachweis eine ähnlich fatale Wirkung entfalten können wie KI-generierte Fakes – und ebenso, dass es aus Gründen journalistischer Sorgfalt geboten ist, im Kontext einer Debatte zu bleiben.

            Und dieser Kontext ist von Beginn an einzig der Vergleich zwischen dem „System ZDF“ aus Julian Reichelts Sicht und dem System von NiUS – auf das Sie nicht mit einer Silbe eingehen.

            Mein Favorit ist folgender Absatz:
            “Prekärer Qualitätsjournalismus: Während dieser aufgeblähte Apparat durch die Bedarfsdeckung gegen jedes wirtschaftliche Risiko immunisiert ist, kämpft der freie und kritische Journalismus jeden Tag ums Überleben. Wir leisten hier mit minimalen Ressourcen eine Arbeit, die eine Tiefe und Perspektive bietet, welche Sie im ÖRR vergeblich suchen werden – obwohl die journalistische Qualität in der freien Marktwirtschaft um ein Vielfaches höher sein muss, um überhaupt zu bestehen.“

            Beleuchten wir das einmal genauer am Beispiel NiUS.

            Minimale Ressourcen:
            Hinter diesem Medienportal steht der deutsche Milliardär Frank Gotthardt als maßgeblicher Geldgeber.

            Qualitätsjournalismus:
            Das Gegenteil wurde wiederholt durch gerichtliche Entscheidungen und fehlende journalistische Selbstkontrolle belegt.

            Eine Arbeit mit einer Tiefe und Perspektive, die man Ihrer Ansicht nach im ÖRR vergeblich sucht:
            Ohne nähere Definition von „Tiefe und Perspektive“ mag diese Aussage formal korrekt erscheinen. Inhaltlich jedoch wirkt die Tiefe eher wie Seichtigkeit; die Perspektive wie einseitiges Framing oder klassische Spiegelbild-Propaganda.

            Sie benutzen Formulierungen wie „gesellschaftliche Stigmatisierung, pädagogische Erziehung, mediale Elite oder tributpflichtiger Untertan“ – und verschieben damit die Debatte von Medienkritik hin zu moralischer Anklage.

            Interessant wären in diesem Zusammenhang Ihre Antworten auf folgende Fragen:

            1. Wie würden Sie als Qualitätsjournalist einordnen, dass ausgerechnet Julian Reichelt in einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren auf eine Dokumentation des von ihm gescholtenen „Systems ZDF“ als Kronzeugen verweist, um seine Aussagen zu untermauern?

            2. Sie sprechen von „statistischer Analyse, quantitativer Einseitigkeit und mathematischer Asymmetrie“.
            Auf welche konkret veröffentlichten Datenerhebungen oder Studien beziehen Sie sich jeweils – inklusive Methodik und Zeitraum?

            3. Nach welchen klar definierten Kriterien unterscheiden Sie ein „strukturelles System“ von einer Serie redaktioneller Fehlentscheidungen?
            Wo genau verläuft für Sie die analytische Trennlinie?

      2. @Helix52
        In dem Kontext erscheint beinahe als Groteske, dass ausgerechnet Julian Reichelt in einem laufenden Ermittlungsverfahren auf eine Dokumentation des ZDF verweist, die seine Aussagen belegen soll 😄

        https://www.spiegel.de/wirtschaft/julian-reichelt-staatsanwaltschaft-berlin-ermittelt-wegen-verdachts-auf-volksverhetzung-a-b0b10a4c-b6df-4de0-b9c1-2f8250b4e2a4

        1. @Anna Luisa
          Sehr guter Hinweis auf das NiUS-Paradoxon! 👍
          Wenns nutzt, verdreht Julchen seine Spiegelbild-Propaganda auch gerne mal ins Gegenteil – und das „System ZDF“ wird zum letzten Bollwerk in seinem Kulturkampf gegen die Unterwanderung und Übernahme der Bundespolizei durch ein „buntes Kalifat“ 😅

        2. @Anna Luisa und @Helix52
          „Groteske“ und „NiUS-Paradoxon“ treffen den Nagel auf den Kopf und inspirieren mich zu einer kleinen Ergänzung:

          Die AfD trat einst mit dem Versprechen an, den „Altparteien-Filz“ zu bekämpfen – mit freundlicher Unterstützung des Kampagnen-Portals NiUS.
          Aktuell offenbart sich in der selbst ernannten Transparenz- und Aufklärerpartei jedoch ein Ausmaß an blauem Filz, mit dem sich locker eine Million veritabler Poolbillard-Tische bespannen ließe 🎱
          Dagegen wirkt die sogenannte „Graichen-Affäre“ fast wie eine Runde Tisch-Tipp-Kick im Kinderzimmer 😉

          NiUS hat sich bei Graichen und den Grünen in wochenlangen, drastisch geführten Kampagnen vor Empörung förmlich überschlagen. Die Schlagzahl ging weit über normale Berichterstattung hinaus und umfasste eine mittlere zweistellige Zahl an dedizierten Artikeln und Videos.

          Verhält es sich bei der AfD-Affäre nun ähnlich?

          Keineswegs. Während NiUS Graichen 2023 als Symbol für ein „grünes Clan-Netzwerk“ und Staatsversagen geißelte, reagiert man auf den AfD-Filz mit auffallend zurückhaltendem, strategischem Framing:

          Das Kampagnenportal inszeniert den AfD-Skandal lediglich als „innerparteiliches Managementproblem“ oder taktisches Risiko, während die Graichen-Affäre als „systemische Korruption“ gebrandmarkt wurde. Die fundamentale Empörung bleibt diesmal aus; stattdessen analysiert man beinahe fürsorglich, wie die Partei diesen „Wirbel“ möglichst unbeschadet überstehen könne.

          Der Fokus liegt auf Relativierung und Diskreditierung kritischer Stimmen: Berechtigte Kritik am AfD-Filz wird als „Mimosenhaftigkeit“ abgetan; Vergleiche (Whataboutismen) mit anderen Parteien sollen das blaue Fehlverhalten normalisieren – ein klassisches strategisches Gegenfeuer, das von den eigenen Maßstäben ablenken soll.

  8. Helix 52.
    Du schreibst wieder nur Müll.

    Reichelt ist nicht vor einem Strafgericht verurteilt worden und hat keine strafrechtliche Strafe (z. B. Geldstrafe, Bewährungsstrafe, Freiheitsstrafe) in einem bekannten Verfahren bekommen.

    Also auch nicht nach Paragraf 188 oder wegen Hass und Hetze, bei denen tausende Bürger eine Hausdurchsuchung über sich ergehen müssen, bevor sie von grün versifften Richtern zu Haftstrafen auch ohne Bewährung verurteilt werden.
    Das gefällt Dir sicher besser, als die Wahrheit über die Lügen und Manipulationen im deutschen Schundfunk.
    Stell Dir mal vor, er würde wie im öffentlichen Schundfunk die Menschen als Ratten, Blinddarm usw beschimpfen und man sollte sie als erste ersticken lassen.
    Ach- das waren ja nur die Menschen die sich nicht impfen lassen wollten.
    Gut das ich aus dem Land weg bin.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      Wenn hier jemand „Müll schreibt“, dann wieder einmal du.

      Ich habe mit keiner Silbe irgendein strafrechtliches Vergehen auch nur angedeutet. Deine Antwort zeigt nur, dass du nicht einmal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht verstehst.
      Die vielen Schlappen für Reichelt sind Zivilprozesse (Unterlassungen, Gegendarstellungen). Da gibt es zum Beispiel keine Staatsanwaltschaft, die „Anweisungen“ von einer „grün versifften“ Regierung bekommen könnte. Da klagt einfach Bürger A gegen Bürger oder Portal B, und ein unabhängiger Richter entscheidet nach geltendem Presse- und Persönlichkeitsrecht.

      Viele dieser Urteile wurden von Landgerichten (wie Hamburg oder Frankfurt) gefällt, die seit Jahrzehnten als die konservativsten und strengsten Pressekammern Deutschlands gelten – weit entfernt von jedem „grünen“ Verdacht.
      Und Reichelt zahlt am Ende ja auch jedes Mal brav seine Ordnungsgelder – womöglich folgt da einfach das Geld der Faktenlage?

      Also bedenke stets: Wenn man wie du und Julchen ständig als Geisterfahrer unterwegs ist, liegt es meistens nicht daran, dass alle anderen Autos (inkl. Polizei und Richter) in die falsche Richtung fahren.

      https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100360212/-nius-gericht-verhaengt-zwangsgeld-gegen-ex-bild-chef-julian-reichelt.html
      https://www.newsroom.de/news/aktuelle-meldungen/vermischtes-3/nius-muss-ordnungsgeld-fuer-falschaussage-ueber-boehmermann-mitarbeiter-zahlen-968959/
      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-ffm-203o12925-misgendern-reichelt-trans-fitnessstudio-liebich
      https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-frankfurt-203o43224-misgendern-trans-frau-julian-reichelt-nius
      https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/erneute-schlappe-fuer-julian-reichelt-olg-frankfurt-a-m-untersagt-falschbehauptung-ueber-berliner-queerbeauftragten
      https://www.fr.de/politik/berliner-queer-beauftragter-pantisano-gewinnt-gegen-julian-reichelt-94109873.html

  9. Vorsicht Herr Fugmann.
    Es liegt in Ihrem Text ein Tippfehler vor.
    Das ist für Helix52 eine Steilvorlage.

    Zum Thema:
    Natürlich sieht Heli52 den öffentlichen Schundfunk als die Quelle der wahren Berichterstattung an.
    Nur so kann soetwas noch funktionieren.
    Noch!!!

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      Oje, bleibt dir armen Kerl nichts anderes mehr an Argumenten, als auf die persönliche Ebene zu springen?
      Leider muss ich dich auch dahingehend berichtigen: Ich moniere keine Tippfehler – da musst du mich verwechseln.

  10. (Howard Beal – Network 1976). Passt zur heutigen ideologischen Perversion durch fragwürdige Medien vieler Arten.

    https://www.youtube.com/watch?v=LRloVjBnKew

  11. Ach Gott Helix 52
    Jetzt bist Du wieder bei Ordnungswidrigkeiten
    Ist Julia Reichelt vielleicht auch mal 0ber eine rote Ampel gefahren?
    Einfach beschämend, wie Du wieder versuchst, einen strafrechtlich unbescholtenen Bürger in den Schmutz zu ziehen.
    Wenn ich Dich angezeigt hätte wegen Deiner öffentlichen Beleidigungen gegen mich, hätten Dir bis zu 5 Jahre Haft gedroht
    Bis Du wirklich so durcheinander im Kopf?

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Unbescholtener Bürger

      @Helmut
      Na, Helmut, messen wir hier wieder mal mit zweierlei Metriken? Also, der ÖRR sind „Verblödungs-Fernsehen“ und „Lügen und Manipulationen im deutschen Schundfunk.“ Reichelt, der Einstweilige Verfügungen“ sammelt, wie andere Altpapier, ein „unbescholtenen Bürger.“

      Hier mal eine Liste der Verfahren gegen den „unbescholtenen Bürger“:

      Chronologische Übersicht der wesentlichen Entscheidungen gegen Reichelt/NIUS:Juli 2023, Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 149/23):
      EV (auf Widerspruch bestätigt) gegen Reichelt: Darf die Journalistin Janka Kluge in seinem Blog nicht als „(biologischer) Mann“ oder „über 60-jähriger Mann“ bezeichnen. Begründung: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

      Oktober 2023, Landgericht Hamburg:
      Umfassende EV gegen Reichelt und NIUS (auf Antrag von Jan Böhmermanns Produktionsfirma): Unterlassung mehrerer falscher Behauptungen zur BSI-/Schönbohm-Affäre (z. B. in Artikeln und „Achtung, Reichelt!“-Folge).

      15. November 2023, Kammergericht Berlin (auf Antrag von Svenja Schulze):
      EV gegen Reichelt: Darf nicht behaupten, Deutschland habe in zwei Jahren 370 Mio. € Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt (falsche Tatsachenbehauptung). Wurde April 2024 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben (Meinungsäußerung).

      März/April 2024, Landgericht Berlin II:
      EV gegen Reichelt/NIUS: Gegendarstellung zu falschen Angaben über die Finanzierung von Mission Lifeline (Seenotretter). Bei Nichtbefolgung zunächst Zwangsgeld/Erzwingungshaft angedroht (später erfüllt).

      8. April 2024, Landgericht Hamburg (Az. 324 O 129/24, auf Antrag der Grünen):
      EV gegen Reichelt und NIUS: Bestimmte Äußerungen zum Verein „PolizeiGrün“ unterlassen (z. B. Eindruck, es sei eine von den Grünen gesteuerte „Einschüchterungstruppe“ oder im selben Gebäude wie die Parteizentrale). Teilweise (ca. die Hälfte der Anträge) stattgegeben; Verstoß mit Ordnungsgeld bis 250.000 € oder Haft bedroht.

      Juli 2024, Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 275/24, auf Antrag einer Transfrau):
      EV gegen NIUS: Die betroffene Person nicht als „Mann“ bezeichnen und Name/Fotos ohne Zustimmung nicht veröffentlichen (Angriff auf Menschenwürde). November 2024 aufgehoben – nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen Zustellungsfehler (Formfehler).

      Februar 2025 (Beschluss 16.12.2024), Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 432/24):
      EV gegen Reichelt persönlich: Teile eines Tweets (Misgendern einer Transfrau: „den Mann … als das bezeichnen, was er ist: als Mann!“) unterlassen.

      November 2025, Landgericht Frankfurt am Main (auf Antrag des Berliner Queer-Beauftragten Alfonso Pantisano):
      EV gegen Reichelt: Veröffentlichung eines bestimmten Fotos untersagt (Persönlichkeitsrechtsverletzung). Später (9. Dezember 2025) Ordnungsgeld von 2.500 € verhängt, weil der Beitrag trotz Zustellung nicht gelöscht wurde (Beschwerde beim OLG anhängig).

      30. Dezember 2025, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (nach Ablehnung in erster Instanz):
      Unterlassung gegen Reichelt: Darf nicht (wiederholt) behaupten, Pantisano habe einen wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften Verurteilten finanziert (unwahre Tatsachenbehauptung, geeignet, Vertrauen in das Amt zu schädigen).

      Oktober 2024 (LG München I) und 9. Januar 2026 (Landgericht Hamburg) (auf Antrag von Campact):
      EV bzw. Urteil gegen NIUS (Betreiber VIUS SE GmbH & Co KG): Unterlassung falscher Behauptungen über Campact-Spenden an die Grünen (z. B. „Versuch, staatliche Zuschüsse umzuleiten“ oder Wettbewerbsvorteil zu Lasten der Steuerzahler). Einige Werturteile blieben erlaubt.

      Weitere HinweiseMai 2024, Oberlandesgericht Hamburg: NDR gewann Berufung – Reichelt konnte seine teilweise EV gegen die Sendung „Reschke Fernsehen“ (2023) nicht durchsetzen.

      Versuche von NIUS/Reichelt, z. B. gegen Daniel Günther (Lanz-Aussagen) oder andere, scheiterten bzw. wurden zurückgewiesen (EV-Anträge abgelehnt).

  12. Gegen Julian Reichelt sind derzeit keine aktiven strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bekannt; mehrere prominente Verfahren der letzten Jahre wurden eingestellt.
    Hier ist der aktuelle Stand zu den wichtigsten Verfahren:
    Volksverhetzung (2025): Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Volksverhetzung wurde Ende Oktober 2025 eingestellt. Der Verdacht bezog sich auf einen Post auf der Plattform X, in dem Reichelt über die zukünftige Zusammensetzung der Polizei spekulierte. Die Ermittler sahen die Aussagen letztlich als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.
    Betrugsvorwürfe (2023): Ein von seinem ehemaligen Arbeitgeber Axel Springer eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug wurde bereits im Oktober 2023 eingestellt.

    https://www.google.com/search?sourceid=chrome&udm=50&aep=42&q=gibt+es+ein+Ermittlungsverfahren+gegen+Julian+Reichelt&mstk=AUtExfB9Nl0m8AWjXSouqa-TV1TOUy3yITeN-ZlZ_4O6oHzWqdPneOcEmmwSRmtblDUPshXvXBYG1r7h-rgBMlQuIALp4yjABAPDN4lSlxxIby2UCHTTPzK-yZEkOT6_-oe2qaO4Mup2CvTdynoniQqa_SNCdtJ6HYCd6ZSRHnbqdQ0ftK55dHcC_vI37Y9QGok1gja4dIQxwWLHUqGDcOW-nNN3P58Me_2t27BJxyXOxTkj215Eo1o-MCN2BDsTnYuqEs67Mv4LwvOmuHN10RwcUnHgwKYMFXL6f7_HxI9BpRtm6WdWqJucZ6HJ_xewRLy2dGV31To2Vq6MCQ&csuir=1&mtid=hEaZadG-IrqbkdUPtsD6sAk

    1. DermitdemHellmuttanzt

      @Helmut
      Trotzdem ist Reichelt eine Fake-News-Schleuder. Wenn du dich jedesmal so Aufregen würdest, wie du es beim ZDF machst, wärest du wenigstens mal glaubhaft. Aber du spielst mal wieder Strohmann und suchst etwas zu widerlegen, was niemand behauptet hat.

      Hier noch mal die ganzen EV’s, Reichelt gesammelt hat:

      Chronologische Übersicht der wesentlichen Entscheidungen gegen Reichelt/NIUS:Juli 2023, Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 149/23):
      EV (auf Widerspruch bestätigt) gegen Reichelt: Darf die Journalistin Janka Kluge in seinem Blog nicht als „(biologischer) Mann“ oder „über 60-jähriger Mann“ bezeichnen. Begründung: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

      Oktober 2023, Landgericht Hamburg:
      Umfassende EV gegen Reichelt und NIUS (auf Antrag von Jan Böhmermanns Produktionsfirma): Unterlassung mehrerer falscher Behauptungen zur BSI-/Schönbohm-Affäre (z. B. in Artikeln und „Achtung, Reichelt!“-Folge).

      15. November 2023, Kammergericht Berlin (auf Antrag von Svenja Schulze):
      EV gegen Reichelt: Darf nicht behaupten, Deutschland habe in zwei Jahren 370 Mio. € Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt (falsche Tatsachenbehauptung). Wurde April 2024 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben (Meinungsäußerung).

      März/April 2024, Landgericht Berlin II:
      EV gegen Reichelt/NIUS: Gegendarstellung zu falschen Angaben über die Finanzierung von Mission Lifeline (Seenotretter). Bei Nichtbefolgung zunächst Zwangsgeld/Erzwingungshaft angedroht (später erfüllt).

      8. April 2024, Landgericht Hamburg (Az. 324 O 129/24, auf Antrag der Grünen):
      EV gegen Reichelt und NIUS: Bestimmte Äußerungen zum Verein „PolizeiGrün“ unterlassen (z. B. Eindruck, es sei eine von den Grünen gesteuerte „Einschüchterungstruppe“ oder im selben Gebäude wie die Parteizentrale). Teilweise (ca. die Hälfte der Anträge) stattgegeben; Verstoß mit Ordnungsgeld bis 250.000 € oder Haft bedroht.

      Juli 2024, Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 275/24, auf Antrag einer Transfrau):
      EV gegen NIUS: Die betroffene Person nicht als „Mann“ bezeichnen und Name/Fotos ohne Zustimmung nicht veröffentlichen (Angriff auf Menschenwürde). November 2024 aufgehoben – nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen Zustellungsfehler (Formfehler).

      Februar 2025 (Beschluss 16.12.2024), Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 432/24):
      EV gegen Reichelt persönlich: Teile eines Tweets (Misgendern einer Transfrau: „den Mann … als das bezeichnen, was er ist: als Mann!“) unterlassen.

      November 2025, Landgericht Frankfurt am Main (auf Antrag des Berliner Queer-Beauftragten Alfonso Pantisano):
      EV gegen Reichelt: Veröffentlichung eines bestimmten Fotos untersagt (Persönlichkeitsrechtsverletzung). Später (9. Dezember 2025) Ordnungsgeld von 2.500 € verhängt, weil der Beitrag trotz Zustellung nicht gelöscht wurde (Beschwerde beim OLG anhängig).

      30. Dezember 2025, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (nach Ablehnung in erster Instanz):
      Unterlassung gegen Reichelt: Darf nicht (wiederholt) behaupten, Pantisano habe einen wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften Verurteilten finanziert (unwahre Tatsachenbehauptung, geeignet, Vertrauen in das Amt zu schädigen).

      Oktober 2024 (LG München I) und 9. Januar 2026 (Landgericht Hamburg) (auf Antrag von Campact):
      EV bzw. Urteil gegen NIUS (Betreiber VIUS SE GmbH & Co KG): Unterlassung falscher Behauptungen über Campact-Spenden an die Grünen (z. B. „Versuch, staatliche Zuschüsse umzuleiten“ oder Wettbewerbsvorteil zu Lasten der Steuerzahler). Einige Werturteile blieben erlaubt.

      Weitere HinweiseMai 2024, Oberlandesgericht Hamburg: NDR gewann Berufung – Reichelt konnte seine teilweise EV gegen die Sendung „Reschke Fernsehen“ (2023) nicht durchsetzen.

      Versuche von NIUS/Reichelt, z. B. gegen Daniel Günther (Lanz-Aussagen) oder andere, scheiterten bzw. wurden zurückgewiesen (EV-Anträge abgelehnt).

    2. 1️⃣ Entschädigung wegen Misgenderns

      Ein Gericht in Frankfurt am Main verurteilte sein Portal zur Zahlung von 6.000 Euro Entschädigung an eine trans Frau.
      Grund: Sie wurde in Beiträgen wiederholt falsch als Mann bezeichnet. Das Gericht wertete dies als Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

      2️⃣ Unterlassung & Ordnungsgeld im Fall Mission Lifeline

      Im Streit um Berichterstattung zur Seenotrettungsorganisation
      Mission Lifeline
      verhängte ein Berliner Gericht eine Unterlassungsverfügung.

      Weil die angeordnete Gegendarstellung zunächst nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde, drohte bzw. verhängte das Gericht Zwangsgelder.

      3️⃣ Niederlage gegen Alfonso Pantisano

      In einem Rechtsstreit mit dem Berliner Queer-Beauftragten verlor Reichelt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
      Seine Beschwerde wurde zurückgewiesen – er musste die Verfahrenskosten tragen.

      4️⃣ Einstweilige Verfügung zugunsten von Jan Böhmermann

      Reichelt durfte bestimmte Behauptungen im Zusammenhang mit einer Fernsehsendung nicht weiter verbreiten.
      Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die seine Aussagen untersagte.

      5️⃣ Streit mit Bündnis 90/Die Grünen

      In einem Verfahren um angeblich irreführende Aussagen über eine „eigene Polizei“ der Partei musste Reichelt Aussagen löschen bzw. korrigieren.
      Auch hier entschied das Gericht nicht zu seinen Gunsten.

  13. Natürlich.
    Wenn man in einem Land lebt, wo man bestraft werden kann kann, weil man einen biologischen, Mann nicht einen Mann nennen darf und die Mann 1 x im Jahr sein Geschlecht ändern darf, außer wenn das Militär ihn haben will, dann kann ich nur begrüßen, dass es Menschen gibt, die soetwas ignorieren.
    Im Bundestag saß so eine Mann/ Frau, die so bekleidet war, wie ich meiner Frau nur erlauben würde, wenn wir alleine auf der Terrasse sitzen.
    Und Bömermann/Schönborn zeigt, in was für einer Bananenrepublik ZDF-Moderatoren mit reinen Erfindungen in Deutschland Menschen den willfähigen Verfassungsschutz mit einer kriminellen Innenministerin auf den Hals schicken können.
    Wenn dann in der ersten Instanz grün versiffte Richter das Urteil konstruieren, hat Reichelt natürlich keine Chance.
    Bei Günther hätte der grün versiffte Richter gegen den Minister urteilen sollen, der seine nächste Beförderung unterschreiben muss.
    Nein – das macht die nächste Instanz oder das Bundesverfassungsgericht.

    Das ist in allen Ländern auf der Welt so. Wenn die Politik die Rechtsstaatlichkeit abschafft, müssen auch die Gerichte ihre Rechtsprechung ändern.

    Erst wurden/werden die Gesetze bis zur Lachnummer „gedehnt“, Sondergesetze (188) auch für Politiker eingeführt, und danach kann ganz offen nach den Vorgaben des herrschenden Regime abgeurteilt werden.

    Bagatelldelikte gegen Politiker wurden zu hunderten mit unverhältnismäßiger Härte bewusst in aller Öffentlichkeit verfolgt und die Kritiker wurden aus der Gesellschaft gedrängt.

    Eine Bananenrepublik mit rechtsstaatlichen Gerichten kann es nicht geben.

    Die Regierenden können nur sicher davor sein, nicht für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn auch bei dem höchsten Gericht willfährige Richter eingesetzt wurden/werden.

    Zusammenfassend:
    Regierungen und Gerichte gleiten leicht zeitversetzt in einen Unrechtsstaat.

    Nur so waren in Deutschland ab 1934 Sondergerichte möglich, die dann 1936 in den Volksgerichtshof umgewandelt wurden.

    Auch 1935 haben 90 % der Menschen in Deutschland angegeben, dass sie in einen Rechtsstaat leben, denn es haben ja demokratische Wahlen stattgefunden, und es wurde alles bejubelt.

    Als Deutschland dann auch noch 1936 die Olympiade ausrichte und demonstrativ keinen Rassenhass gegen Schwarze und Juden demonstrierte, jubelte fast die ganze Welt.

    Die wenigen Kritiker wurden erst ausgelacht und dann eingesperrt.

    10 Jahre später sah es in Deutschland dann ganz anders aus.

    Es dauert eben alles seine Zeit.

    Nach der Bananenregierung folgen nun die Bananengerichte.

    Gleichzeitig muss wieder ein Feind aufgebaut werden und es müssen gigantische Rüstungsprojekte aufgelegt werden. Wie auch in den letzten beiden Weltkriegen wir es wieder gegen Russland gehen.

    Was tut Ihr damit Euch und Euren Kindern nur an.

    Gut das ich weit weg bin.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. DermitdemHellmuttanzt

      @Helmut
      Was denn jetzt? Entweder leben wir in einer Bananenrepublik, dann ist deine Aussage nichts wert, wonach es keine strafrechtlichen Verfahren gegen Reichelt gibt. Schließlich kann man sich in einer Bananenrepublik von so etwas freikaufen. Oder aber wir leben in einer Gesellschaft, in der Recht noch etwas gilt. Dann ist zwar Reichelt nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, aber die Gerichte haben in zahlreichen Verfahren gegen ihn entschieden.
      So oder so: Deine Argumentation widerspricht sich selbst. Aber Logik wird ja auf der Hilfsschule nicht gelehrt.

      1. DermitdemHellmuttanzt

        Du hast mal wieder nichts verstanden.
        In einem Land, das sich in eine Bananenrepublik verwandelt, dehnen zuerst die Machthaber die Gesetze, dann brechen sie die Gesetze und führen gleichzeitig Gesetze ein, die ihre Macht sichern und die Kritiker kriminalisieren. Gleichzeitig werden nach und nach die Richter (bis hin zum BVG) ausgetauscht, die dann erst vorhandene Gesetze beugen und neue Gesetze die z. B. die Opposition benachteiligen als verfassungsmäßig erklären. Dann werden Sondergesetze geschaffen, damit Politiker ihre Gegner strafrechtlich verfolgen lassen können, wenn Bürger Politiker so kritisieren oder verspotten, was ein Bürgern aber über sich ergehen lassen muss. Wird gegen diese Sondergesetze für Politiker verstoßen, werden bei Bürger mit enormem Polizeieinsatz morgens ihre Wohnungen durchsucht und der Schundfunk weiß schon darüber Bescheid und berichtet medienwirksam. Es kann dann eine monatelange Untersuchungshaft folgen, obwohl dann praktisch keine Straftat nachgewiesen werden kann.
        Bestrafe einen, erziehe hundert! (Mao Zedong.)
        Dann sind Gesetze so gebeugt oder verändert worden, dass Deutschland wieder an zwei Angriffskriegen teilnehmen konnte. Nun sollen Gesetze geschaffen werden oder so verändert werden, dass die größte Oppositionspartei in Deutschland verboten werden kann.
        Das ist in groben Zügen etwa der aktuelle Stand.
        Aber es wird weitergehen.
        Das ist der vorprogrammierte Weg in eine Bananenrepublik und einen Unrechtsstaat.
        Aktuell funktionieren noch die Gerichte, bei denen z. B. Richter sind, die nach ihrer Richtertätigkeit in Pension gehen. Daher kommt es auch sehr häufig vor, dass in den oberen Instanzen die Urteile der vorinstanzlichen Schauprozesse, die von links grün versifften Richtern durchgezogen wurden, wieder aufgehoben werden.
        Diese Richter wollen noch Karriere machen und müssen sich das Wohlwollen der Politiker durch ihre Urteile im Sinne dieser Politiker „erurteilen“.
        So kommen diese links-grün versifften Richter dann langsam auch in die höheren Richterämter.
        Das haben z. B. Erdogan, Adolf Hitler und Putin so gemacht.
        Wenn dieser Vorgang in Deutschland abgeschlossen ist, dann wird J. Reichelt auch hinter Gittern sitzen, wenn er nicht schnell genug Deutschland verlassen hat.
        Mal sehen, was die Amis dazu sagen.
        Ich denke, sie werden dann die „ausgereifte“ Bananenrepublik nicht mehr als verteidigungswertig ansehen.
        Und Deutschland wäre nicht das erste Land, gegen das die USA wegen undemokratischer Vorgänge Sanktionen verhängt haben.

        Viele Grüße aus Andalusien
        Helmut

        1. Helmut, eine Diktatur und der Sturz ins Chaos beginnt immer damit, dass irgendwelche abgehängten Vollidioten, Leuten wie Reichelt Glauben schenken.

          1. Eine Verschärfung der Gegensätze ist ein Problem, das stimmt. Man könnte aber auch argumentieren, dass Reichelt sich lediglich zur Stimme eines Teils der Bevölkerung macht, der von der herrschenden Politik mißachtet wird.

            Ich neige dazu zu sagen, dass nicht der der das Problem anspricht, angegangen werden sollte, sondern die, die die Probleme schaffen.

            Im übrigen ist mir NIUS am morgen zu aufgeregt. Allerdings schaue ich mir ab und zu Andreas Dorfmann am Abend an. In diesem Format kommen sehr vernünftige Menschen, wie der ehemalige Bürgermeister und SPD-Abgeordnete Held und die ehemalige Grüne Hermenau zu Wort. Ich bin der Meinung, dass sich jeder sehr bewußt mit deren Standpunkten auseinandersetzen sollte,

          2. Chaosmut-Fan der II

            „…sondern die, die die Probleme schaffen.“

            @Felix, wen meinst du denn mit „die“? Die Regierenden, die immer wieder mal wechseln? Die in Entscheidungszwängen aus machtpolitischen, finanzpolitischen, sozialen Interessen, wahltaktischen Gründen und Lobbyismus usw. stehen? Letztendlich ist der Spielraum doch gar nicht so groß wie du glaubend machen möchtest. Im Grunde genommen kritisiert du am Ende mit „die“, die Demokratie als System. Die Alternative sind autokratische Regierungen. Die Demokratie hat klare Schwächen, aber ich ziehe diese Regierungsform immer noch vor. Wem es nicht gefällt, soll gerne auswandern nach China, Russland, Nordkorea usw., aber hier nicht dauernd gg. „die“ rummeckern. Macht das Sinn?

          3. Chaosmut-Fan

            Die Demokratie ist ohne jeden Zweifel das grundsätzlich überlegene System. Das heißt aber leider nicht, dass es automatisch gut läuft. Wenn sich ein Filz gebildet hat, und die Bevölkerung das nicht kritisch begleitet, hat man schnell so etwas wie eine „Einheitspartei“. Das geht auch ohne formalen Zusammenschluss zu einer SED. Auch in den USA wird das seit Jahrzehnten kritisiert. Weder die eine noch die andere Partei liefert, was ihre Wähler wollen.

            Wenn dann kritische Stimmen geächtet, stummgeschaltet, verboten und im äußersten Fall sogar bestraft werden, ist man auf kritischem Terrain angelangt. Dann ist die Demokratie zwar noch da, aber schon sehr gefährdet.
            Wer sich weigert, das zu sehen, ist entweder sehr naiv, oder er will das so haben. Beides ist eine undemokratische Haltung.

  14. Es spielt überhaupt keine Rolle,ob gegen NIUS EV erwirkt werden oder nicht.
    NIUS kommt seiner Rolle nach ,das kriminelle Verhalten der Entscheider zu markieren,klarzustellen und anzuprangern. Kritisch muss das sein. Wenn ein ÖRR mit zum Kartell gehört ,dann auch die.

    Urteile zu Geschlechtern sind auch nur Finten,völlig irrelevant. Es gibt nur zwei Geschlechter und jede Menge
    psychische Problemfälle . Da sollte man natürlich Hilfe anbieten ,aber sonst.

    Sie haben geholfen Günther oder auch B.-Gersdorf zu demaskieren und das ist gut so.Wehret den Anfängen.
    Es spielt überhaupt keine Rolle ,ob ein Gericht seinem Auftrag nicht nachkommt. Genau dafür gibt es diese Abwehrrechte des Grundgesetzes der Regierung und dem Staat gegenüber, oder auch die Meinungsfreiheit.

    Sie verar……..euch…….alle……..immmer…………….

  15. Das ist richtig @ Klempner

    Nur — eine Regierung, die zu der einer Bananenrepublik führt, gehört auch eine Justiz die zur Bananenjustiz wird.
    Eine rechtsstaatliche Justiz kann es in einer Bananenrepublik nicht geben.
    Bin mal gespannt, wann auf dem Laptop von J. Reichelt (nach einer anonymen Anzeige) Kinderpornos gefunden werden. Oder gleich mehrere Frauen die….

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  16. Chaosmut-Fan
    Das hat man den Leuten und der Presse, die gegen Adolf Hitler waren auch erst gesagt.
    Erst!!!
    Später hat er dann Parteien verboten, und die freie Presse auch.
    Dann noch etwas später:
    KZ oder Todesstrafe.
    Aber er wurde demokratisch gewählt.
    So machen das die Sozialisten immer, wenn sie an die Macht kommen wollen.
    Sie versprechen den Himmel auf Erden und liefern die Hölle.
    Die Dummen glauben es nicht nur am Anfang, sondern auch dann noch, als der Russe vor Berlin stand.
    Gut das ich weit weg bin und mein Geld noch weiter.
    Und davon gibt es eine Menge.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  17. Ja- so geht es immer weiter, bis berichtet wird:
    Der Nachbar wurde in der Nacht abgeholt. Es gab in Deutschland vor etwas über 80 Jahren etwa 8.000 Todesurteile weil Menschen gesagt haben:
    Die Zeitungen lügen,
    die Russen sind auch Menschen,
    und der Krieg ist sowieso verloren.
    Wer von 10 Jahren vorausgesagt hätte, was heute in Deutschland los ist, der wäre als Untergangs-Prophet und Spinner abgetan worden.
    Wartet noch mal 10 weitere Jahre, was dann los ist.

    …Schau dir „Absurde AfD-Verurteilung wegen Wahlplakat – Prof. Boehme-Neßler im Interview“ auf YouTube an…

    https://youtu.be/H0TBYrFGtxk?si=TXn1awEBcXrRhIRM

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  18. Garcia Lorca wurde auch abgeholt, in Andalusien, Granada…

  19. Ja, genau Columbo.
    Zum Beginn des Bürgerkrieges in Spanien wurde er 1936 in Granada verhaftet und erschossen.
    Dann folgten ab 1939 Jahrzehnte Diktatur.
    Diktaturen, und die Bürgerkriege hin zu Diktatur, kosten vielen Menschen das Leben.
    Die Deutschen machen das „gesitteter“ sie wählen sich ihren Führer in eine freien und geheimen Wahl.
    Nur die Verbrechen des Führers waren größer und die Verwüstungen in Deutschland auch.
    Spanien hat den Vorteil, dass noch viele Menschen leben, die in Spanien unter der Diktatur gelebt haben. Sie können ihren Kindern und Enkel davon erzählen.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

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