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Phillip Morris-Klage gegen Australien: Schiedsgericht nicht zuständig

FMW-Redaktion

Australien gewinnt in einem Schiedsgerichts-Streit mit dem Tabak-Konzern Phillip Morris. Nach übereinstimmenden Medienberichten wurde die Klage des Zigarettenherstellers von einem Schiedsgericht in Singapur abgewiesen, weil man für den konkreten Fall schlicht nicht zuständig sei. Für solch eine simple Feststellung brauchen internationale Schiedsgerichte immer wieder oft Jahre.

Es ging wie auch bei Klagen gegen andere Länder hier darum, dass Australien de facto die gesamten Zigarettenschachteln von Herstellern mit Kampagnen-Fotos- und Hinweisen bedruckt, die auf Risiken wie Krebs etc hinweisen. Damit sollen die Raucherzahlen drastisch reduziert werden. Phillip Morris sieht dadurch seine Freiheit als Zigarettenproduzent eingeschränkt. Und in der Tat, aus der subjektiven marktwirtschaftlichen Sicht des Herstellers ist das wohl so. Nur sehen die Staaten, die die Packungen mit Warnungen überziehen, den Schutz der Allgemeinheit vor Krebsrisiken immer öfter als höherwertiger an als den Schutz von Privatfirmen ihr Geschäft frei ausüben zu dürfen. Die australische „Public Health Association“ bezeichnete das Urteil als bestes Weihnachtsgeschenk für die öffentliche Gesundheit in Australien.

Ein ähnlicher Streit ist schon seit 5 Jahren im Gange zwischen Phillip Morris und Uruguay. Merkwürdig, dass bei Australien ein „Investitionsschutzabkommen“ zwischen Australien und Hong Kong Grundlage für die Klage sein sollte. Im Fall Uruguay zieht der Zigarettenhersteller ein Abkommen zwischen Uruguay und der Schweiz heran. Dabei denke sich gerne jeder seinen Teil!



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1 Kommentar

  1. „Australien gewinnt in einem Schiedsgerichts-Streit […], weil man für den konkreten Fall schlicht nicht zuständig sei.“

    Hier liegt eine deutliche Misinterpretation der Sachlage vor: es fand nur kein Prozess statt (hat noch nicht begonnen), aber „gewonnen“ hat gar keiner. Insofern doch: was denn bitte?

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