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Jetzt soll die Unternehmensbesteuerung in der EU endlich fair werden…

FMW-Redaktion

Die Unternehmensbesteuerung in der EU muss endlich fair geregelt werden – darum ringen EU-Parlamentarier vor allem in den letzten Monaten verbissen. Was nützt der Kampf gegen Steueroasen in der Karibik, wenn wir sie direkt vor der Haustür genau so haben? Die EU-Kommission hat heute ihre eigenen Vorschläge präsentiert, wie sie sich das vorstellt. Die Kernelemente der neuen Vorschläge sind laut EU-Kommission Zitat:

– rechtsverbindliche Maßnahmen, um den auf Ebene von Unternehmen am häufigsten verwendeten Methoden der Steuervermeidung einen Riegel vorzuschieben;

– eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, wie der Missbrauch von Steuerabkommen zu verhindern ist;

– ein Vorschlag über den Austausch von Steuerinformationen zwischen den Mitgliedstaaten über in der EU tätige multinationale Unternehmen;

– Maßnahmen, um international verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern;

– eine neue Liste der EU für Drittländer, die sich nicht an die Regeln des Fair Play halten.

Klingt alles recht nett, aber doch sehr allgemein und unverbindlich – vielleicht das Resultat von Lobbyarbeit und/oder der Gewissheit, dass man das Thema sowieso soft angehen muss, damit auch Luxemburg und Co. sich überhaupt mal bewegen. Die folgenden Probleme wurden aber im EU-Papier nicht angeprochen.

Wie kommt an endlich zu Mindeststeuersätzen in der ganzen EU? Dabei geht es vor allem um britische Kanalinseln, Luxemburg, die Niederlande und Irland. Denn auch ohne Steuertricks können Unternehmen einfach ihren Sitz im günstigsten Land der EU anmelden. Länder wie Luxemburg oder die Niederlande dürfen anscheinend auch in Zukunft gesonderte Steuerdeals mit Konzernen machen um sie anzulocken. Wozu braucht man da noch groß rumtricksen?

Am Wichtigsten ist: Unternehmen sollen gefälligst dort Steuern zahlen, wo sie die Gewinne erzielen. Darin sind sich wohl alle einig. Nur das aktuelle Problem ist, dass Konzerne in Partnerschaft mit findigen Steuer- und Unternehmensberatern immer genialere Wege finden so viel Geld z.B. von Deutschland rüberzuschieben nach Luxemburg zu einer dortigen Tochtergesellschaft, dass der Gewinn in Deutschland auf 0 runterschmilzt. Beliebt sind dabei bisher die Kreditvergabe der Luxemburger Tochter in Richtung der deutschen Mutter. Dafür werden völlig überhöhte Zinsen berechnet, die dann regelmäßig nach Luxemburg fließen. Durch die überhöhte Zinslast schmilzt der Gewinn in Deutschland. Oder auch sehr beliebt sind Lizenzgebühren. Z.B. ein Markenrecht der deutschen Firma wird auf die Luxemburger Tochter übertragen. Jetzt muss die deutsche Mutter regelmäßig „Lizenzgebühren“ für die Markennutzung nach Luxemburg überweisen, was auch wieder den Gewinn in Deutschland schmälert. Der große Batzen an Cash liegt nun in Luxemburg und wird dort traumhaft niedrig versteuert. Wie will der deutsche Staat strukturiert und großflächig solche Geldverschiebungen unterbinden? Dazu gab es im EU-Papier, in dem wir nach Lösungsansätzen gesucht haben, tatsächlich konkrete Lösungsansätze. Hier mal ein Beispiel:

Um die Geldverschiebung mit überhöhten Zinszahlungen zu verhindern, schlägt die EU-Kommission vor, dass der Steuerzahler (also z.B. die Firma in Deutschland) beim Finanzamt pro Jahr nur eine Maximalsumme an gezahlten Zinsen bei der Gewinnberechnung geltend machen kann. Auch schlägt man vor, dass man seine „Zinskosten“ nur abziehen kann bis zu einem bestimmten prozentualen Anteil bezogen auf die operative Gewinnmarge des Unternehmens. Zitat:

„The aim of the proposed rule is to discourage the above practice by limiting the amount of interest that the taxpayer is entitled to deduct in a tax year. In this way, it is also expected to mitigate the bias against equity financing. For this purpose, net interest expenses will only be deductible up to a fixed ratio based on the taxpayer’s gross operating profit. Given that this Directive fixes a minimum level of protection for the internal market, it is envisaged setting the rate for deductibility at the top of the scale (10 to 30%) recommended by the OECD. Member States may then introduce stricter rules.“

Würde z.B. Deutschland solche Ideen in nationales Recht zementieren, bräuchte es vor allem eines: Ausreichend Personal bei den Finanzämtern um diese Details auch wirklich nachprüfen zu können bei Steuererklärungen großer Konzerne!

Hier die Übersichtsseite der heutigen Vorschläge der EU-Kommission.


Quelle: EU-Kommission



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1 Kommentar

  1. Es geht bei den jetzigen Steuerdiskussionen nicht um Firmen, sondern letztendlich um den kleinen Mann (oder auch die Frau). Unternehmen wollen nicht zahlen und werden es auch nicht. Das wird der gesellschaftliche Rest allerdings erst später realisieren, wenn dieser seinen eigenen Untergang selbst gewählt hat.

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