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Heta: Österreich rettet Kärnten aus Schuldenfalle, Einigung mit Gläubigern

FMW-Redaktion

Wie ging alles aus? Jetzt wissen wir es: Im Fall der Pleitebank Hypo Alpe Adria, die heute durch ihr Resteverwertungs-Vehikel „HETA“ repräsentiert wird, zahlt zum großen Teil der Staat Österreich den offenen Deckel der Gläubiger. Das Bundesland Kärnten steuert etwas hinzu, und auch die Gläubiger verzichten auf einen kleinen Teil ihrer Forderungen – sie vermeiden so jahrelange nervige Prozesse. Eine peinliche de facto-Staatspleite einer Kommune mitten in einem „seriösen“ EU-Land ist somit offiziell abgewendet, wenn alles so läuft wie es vom österreichischen Finanzminister heute verkündet wurde.

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Österreichs Finanzminister Hans-Jörg Schelling. Foto: Franz Johann Morgenbesser / Wikipedia (CC BY-SA 2.0)

Kurz nochmal von Anfang an. Die „grandiose“ Hypo Alpe Adria-Bank, die hoch hinaus wollte, und eine ganz große Nummer in Osteuropa und auf dem Balkan sein wollte, ging den Bach runter. Das österreichische Bundesland Kärnten hatte für sensationelle 11 Milliarden Euro Garantien übernommen, die es aber schon damals niemals hätte stemmen können. Die Heta konnte in der Resteverwertung der Bank natürlich nur Bruchteile verwerten für die Befriedigung der Gläubiger, und folglich wurde die Haftung des Bundeslandes Kärnten gezogen. Zuletzt ging es darum, ob Kärnten zahlen will, zahlen kann, und ob Österreich als höchste staatliche Instanz doch noch einspringt oder Kärnten im Regen stehen lässt. Zuletzt war es durchaus wahrscheinlich, dass Kärnten einen jahrelangen Prozess hätte führen müssen mit den Gläubigern, ob und wie die Haftung des Bundeslandes gezogen worden wäre.

Heute, nach langen Verhandlungen, verkündet Österreichs Finanzminister einen Durchbruch für einen Kompromiss. Kärnten kommt wohl mit 1,2 Milliarden Euro Zahlung raus aus seiner Haftung. Den Rest des Kompromisses zahlt der österreichische Staat. Vorrangige Gläubiger sollen 75% ihrer Ansprüche in Cash ausgezahlt bekommen, Nachranggläubiger 30%. Die Gläubiger können diese Cash-Erlöse in neue Nullkuponanleihen mit einer Laufzeit von 13,5 Jahren reinvestieren, womit sie ihre tatsächliche Rückzahlungsquote über 75% hinaus erhöhen können. Bei bisherigen Verhandlungen waren Österreichs Vorschläge für eine Laufzeit dieser neuen Anleihen von 18,5 Jahren als zu lang abgelehnt worden. Schelling lies heute verkünden er sei zuversichtlich, dass bei den Gläubigern eine Zustimmungsquoe für diesen Vergleich von 66% der Gläubiger erreicht werde. Bis Oktober 2016 soll der Deal endgültig stehen.

Sollte das österreichische Angebot wirklich so über die Bühne gehen, gibt es vor allem einen Gewinner: Die Bürger des Bundeslandes Kärnten. Sie müssen nicht mit jahrzehntelang geschlossenen Büchereien, Schwimmbädern, kaputtgesparten Feuerwehrwachen und Schulen leben – das wäre nämlich passiert, wenn letztlich die Bürgschaft Kärntens für die Heta-Anleihen voll gegriffen hätte. Ein wenig freuen können sich z.B. deutsche Banken, die als Gläubiger der Heta durch die EZB gezwungen wurden ihre noch offenen Forderungen bereits zu 50% in ihren Büchern abzuschreiben. Durch eine nun womöglich höhere Rückzahlungsquote spült das bilanztechnisch etwas mehr Geld in die Bücher von z.B. der Commerzbank oder der Deutschen Pfandbriefbank. Wer es ganz genau wissen will, was Wien da heute verkündete: Hier zunächst der Originaltext der Einigung, danach der Kommentar des Finanzministers Schelling und des Vertreters der Gläubigerseite.



Der Bund und eine bedeutende Anzahl von HETA-Gläubigern (wie unten definiert) landesbehafteter Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) haben heute ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, mit dem die Parteien ihre gemeinsame Absicht bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkeiten der HETA („HETA-Schuldtitel“) zu erzielen.

Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Januar 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von EUR 1,2 Milliarden. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der HETA-Abwicklung vorfinanziert.

72 HETA-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten HETA-Schuldtiteln von EUR 4,938,450,000,– repräsentieren, haben das MoU unterfertigt (die „HETA-Gläubiger“). Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von EUR 4,828,550,000,–; das entspricht 48,7% der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von EUR 109,900,000,– erfasst; das entspricht 12,3% der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen landesbehafteten HETA-Schuldtitel.

Diese HETA-Gläubiger verfügen gemäß MoU über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten „LockUp“-Vereinbarungen zwischen diesen HETA-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese HETA-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der HETA-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger) geebnet ist.

Als Gegenleistung soll den HETA-Gläubigern wie schon bisher eine Barzahlung von 75% für Senior-HETA-Schuldtitel und 30% für Nachrang-HETA-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den Gläubigern als Gegenleistung eine Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten, wobei Senior-Gläubiger im Umtauschverhältnis (Nominale der HETA-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin angelaufener Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis von 2:1 den Zero-Bond zeichnen können. Eine weitere Alternative für sehr langfristig orientierte nachrangige HETA-Gläubiger steht mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird nach Ablauf einer Halteperiode während eines Zeitraums von 180 Tagen eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.

Einige wesentliche Schritte sind freilich noch umzusetzen, bevor das Angebot durch den KAF gelegt werden kann. So muss vor Beginn des Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen Annahmeerklärungen vorliegen und es müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Weiters ist die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September 2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.


Hier der Kommentar des Finanzministers Schelling und des Vertreters der Gläubigerseite.


Schelling und Munsberg: Weg für den Hypo-Vergleich geebnet
Schlussstrich unter die Hypo-Vergangenheit – Kärnten ist nun am Zug
„In intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die dunkle Hypo-Vergangenheit kann endlich einen Schlusspunkt finden“, so Finanzminister Hans Jörg Schelling, der den Weg zur Unterzeichnung des so genannten „Memorandum of Understanding“ (MoU) zwischen den Gläubigergruppen der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank geebnet hat. „Als Finanzminister ist mir diese Lösung aus zwei Gesichtspunkten wichtig: Wir bringen wieder Ruhe in den Finanzplatz Österreich und senden ein Signal der Verlässlichkeit sowie Stabilität. Zweitens können wir dem Steuerzahler eine zusätzliche Belastung und jahrelange Gerichtsprozesse ersparen.“

Mit den Gläubigern wurde in wochenlanger Kleinarbeit ausgelotet, unter welchen Bedingungen ein Angebot Kärntens realistisch ist und vom Bund unterstützt werden kann. Dank der sorgfältigen Vorarbeit aller Beteiligten kann Kärnten den Gläubigervertreten ein Angebot legen, mit dem es seine Haftungen und die Insolvenzbedrohung bereinigt. Das Cash-Angebot bleibt unverändert. Der Bund unterstützt Kärnten mit der Finanzierung, Kärnten wird wiederum einen erheblichen Eigenbeitrag leisten müssen. „Der Gewinn für die Kärntner im Verhältnis zu jahrelanger Rechtsunsicherheit und einer ungewissen Zukunft ist nun die Sicherheit, ihre Verpflichtungen bereinigen zu können. Eine außergerichtliche Lösung ist die beste Alternative, wie wir auch am Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern gesehen haben“, so der Finanzminister. Gerade erst vergangene Woche wurde das Langzeitrating der Bayrischen Landesbank BLB von einer der renommiertesten Ratingagenturen, Fitch, mit „A-“ und stabilem Ausblick bestätigt. Als Begründung führt die Ratingagentur den geschlossenen Generalvergleich mit Österreich an. „Wo ein Schlusspunkt ist, ist Platz für einen Neuanfang. Der Bund und das Bundesland Kärnten können aufatmen, ein schier endloses Kapitel an Kosten, Klagen, Unsicherheiten geht in eine geregelte Zukunft.“

Am Ende war es ein von den Gläubigern mehrfach eingeforderter konstruktiver und sachlicher Dialog, der einen Kompromiss in einem gemeinsam unterzeichneten MoU skizziert und somit ein Ende der langwierigen HETA-Causa in Aussicht stellt. Aus Sicht der Gläubiger sind die zurückliegenden Monate durchaus auch als schmerzhafte Erfahrung zu bewerten, da viel Zeit und Mühe aufgewendet werden mussten, um eigene Interessen zu wahren. „Wir haben in mündelsichere Anleihen, welche durch die Garantie eines österreichischen Bundeslandes besichert waren, investiert und müssen mit dem ins Auge gefassten Kompromiss nun erhebliche Zins- und Kapitalverluste hinnehmen. Diese Verluste werden letztendlich auch von unseren Kunden, Aktionären und zu einem beträchtlichen Teil vom deutschen Steuerzahler getragen. Gleichwohl haben wir uns dazu entschlossen, dem nun vorliegenden Kompromissvorschlag zuzustimmen, um mehrjährige, langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang zu vermeiden“, so Friedrich Munsberg, Sprecher der Gläubigergruppe.

„Diese gemeinsame Absichtserklärung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg, ein für alle Mal einen Schlussstrich unter dieses langwierige und teure Kapitel der Hypo zu ziehen“, schließt Schelling, der sich abschließend bei allen Beteiligten für die professionelle Vorbereitung und Weichenstellung für die finale Umsetzung bedankt. Es liege nun an Kärnten, ein Angebot zu legen.



Quelle: Finanzministerium Österreich



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