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BaFin zieht wie erwartet nach: Einschränkung für CFD-Broker steht an!

Es kommt, wie es kommen musste. Wir hatten es in unserem Artikel vom Dienstag schon vorausgesagt, als wir über die Verschärfung der CFD-Regularien in Großbritannien berichteten. Bald wird wohl die deutsche Aufsicht...

FMW-Redaktion

Es kommt, wie es kommen musste. Wir hatten es in unserem Artikel vom Dienstag schon vorausgesagt, als wir über die Verschärfung der CFD-Regularien in Großbritannien berichteten. Bald wird wohl die deutsche Aufsicht (BaFin) nachziehen. Und so kommt es nun ganze drei Tage später. Während die Briten sich darum kümmern einen Maximal-Hebel für Brokerkunden beim CFD-Handel festzulegen, geht es der BaFin um die Nachschusspflicht.

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Aktiver Börsenhandel. Foto: Andyhill8/Wikipedia / Gemeinfrei

Sie will, so kann man ihren aktuellen Text verstehen, (noch) nicht den CFD-Handel an sich verbieten, sondern den Brokern das Angebot des CFD-Handels dann untersagen, wenn er eine Nachschusspflicht für Kunden beinhaltet. Da man beim CFD-Handel deutlich weniger Kapital hinterlegen muss, als man tatsächlich am Markt bewegt, entsteht automatisch ein großer Hebeleffekt, der die Gewinne und Verluste stark ausweiten kann, sehr stark! Das führt in Extremsituationen zur Nachschusspflicht. Der Kunde verliert dann nicht nur seine gesamte Kontoeinlage, sondern hat einen Minussaldo, und muss sogar weiteres Geld nachzahlen.

Theoretisch kann das bis ins Unendliche gehen – in der Praxis aber haben die Broker diese Szenarien (meistens) im Griff, und schließen Kundenpositionen, bevor ihre Kontensalden an die Null-Linie geraten. Vermeiden ließen sich Nachschusspflichten zum Beispiel nicht beim Schweizer Franken-Schock vom 15. Januar 2015. Dort sackten Devisenkurse so schnell ab, dass bei der Schließung der Positionen die Konten vieler Trader trotzdem kräftig im Minus waren. Genau hiervor möchte die BaFin den Privatanleger schützen, der (so darf man es verstehen) vor diesem unüberschaubaren Risiko geschützt werden muss.

Die BaFin hat hierzu eine sogenannte Allgemeinverfügung verkündet (die finden Sie hier). Bis zum 20. Januar haben die auf dem deutschen Markt tätigen CFD-Anbieter nun Zeit Stellung zu nehmen. Zu erwarten ist, dass sämtliche Anbieter ihre Kundenangebote und AGBs zügig umstellen werden, damit für Privatkunden keine Nachschusspflicht mehr vorhanden ist. Denn wer will schon riskieren, dass „der Zorn“ der Aufseher sich womöglich fortsetzt, und CFDs irgendwann ganz verboten werden? Dann doch lieber jetzt schnell in vollem Umfang die Nachschusspflicht streichen?

Unten im BaFin-Text finden Sie auch das Zitat der BaFin-Direktorin Elisabeth Roegele, die eindeutig davon spricht: Das „Verlustrisiko ist bei CFDs mit Nachschusspflicht für den Anleger unkalkulierbar“. Es geht also um ein Verbot der Nachschusspflicht, nicht um ein CFD-Verbot! Leider, so sehen wir aktuell, stellen viele große „Leitmedien“ es in ihren Artikel aktuell so dar, als ginge es um ein völliges Verbot. Das ist falsch! Die Nachschusspflicht ist das Ziel der BaFin! Hier der BaFin-Text im Original:


Um Privatanleger zu schützen, beabsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) zu beschränken. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden. Dazu hat die Aufsicht heute den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Bei finanziellen Differenzgeschäften mit einer Nachschusspflicht für Privatkunden hat die BaFin Bedenken im Hinblick auf den Anlegerschutz. Übersteigt nämlich die vom Privatkunden auszugleichende Differenz sein eingesetztes Kapital, muss er den Unterschiedsbetrag aus seinem sonstigen Vermögen ausgleichen. „Das Verlustrisiko ist bei CFDs mit Nachschusspflicht für den Anleger unkalkulierbar. Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele das Einschreiten der Aufsicht.

Das Verlustrisiko für den Anleger sei auch nicht wirksam durch das Margin-Call-Verfahren oder durch Stop-Loss-Orders begrenzbar. So können die Kursausschläge eines Basiswerts innerhalb kürzester Zeit so hoch sein, dass dem CFD-Anbieter gar keine Zeit mehr bleibt, beim Anleger eine Nachzahlung zu seiner hinterlegten Sicherheitsleistung anzufordern (Margin Call). Dann wird dessen Position zwangsweise und unter Umständen verlustreich geschlossen. Anleger können sich auch mit Stop-Loss-Orders nicht verlässlich vor hohen Verlusten schützen. Der nächstverfügbare Kurs, zu dem eine solche Order normalerweise ausgeführt wird, weicht nämlich möglicherweise deutlich vom ursprünglich angestrebten Preis ab. Die vom Anleger auszugleichende Differenz kann dann das Vielfache seines eingesetzten Kapitals betragen.

Mit finanziellen Differenzgeschäften spekulieren Anleger auf die Kursentwicklung von Basiswerten. Dies können beispielsweise Indizes, Aktien, Rohstoffe, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Kapitaleinsatz ist verglichen zu einem Direktinvestment gering. Positive oder negative Kursänderungen des Basiswerts werden von einem CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Abweichung erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er diesen ausgleichen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte zuletzt im Juli 2016 eine Investorenwarnung zu diesen Produkten ausgesprochen. Sie waren vor allem durch den sogenannten Franken-Schock Anfang 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Schweizerische Nationalbank hatte damals den Euro-Mindestkurs aufgehoben, und viele CFD-Anleger erlitten daraufhin durch Nachschusspflichten hohe Verluste.



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6 Kommentare

  1. Moin, moin,
    war zu erwarten. Wie wird es mit Future-Kontrakten aussehen? Droht hier auch ein Verbot bzw. eine Einschränkung? Vielleicht werden wir dann alle noch Aktien- bzw. Zinsanleger, wie langweilig.

  2. Auch wenn ich grundsätzlich gegen übermäßige staatliche Reglementierung bin, geht das m.E. in Ordnung. Als 18 jähriger darf man ja auch nicht gleich ein dickes Motorrad fahren, sondern muss erst mal mit einer kleinen Maschine üben.
    Noch besser wäre allerdings, man würde sich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern. Zum Beispiel das FIAT-Geld abschaffen, die Zentralbanken schließen und den Bürgern die freie Wahl des Zahlungsmittels überlassen. Wetten, dass es dann gar keine CFD’s gegeben hätte?

  3. Die Frage ist auch : Was wird das für den Endkunden kosten ? Etwa höhere Gebühren oder Spreads ? Oder welche Einschränkungen wird es geben, wenn keine Nachschusspflicht mehr besteht ? Bei IG Markets gibt es zum Beispiel jetzt schon sogenannte „limited risk accounts“, bei denen keine Nachschusspflicht besteht. In diesen Konten sind alle Stops garantiert, d.h. es gibt bei Auslösung des Stops keine Slippage. Allerdings kann man in diesen Konten nicht mit dem Metatrader oder mit ProRealtime handeln, und schon gar nicht automatisiert, weil diese Software-Programme keine garantierten Stops kennen. Wenn nun also wegen der Bafin-Regulierung alle Privatkunden in solche beschränkten Konten gezwungen würden, wäre das gar nicht gut, und würde Jahre der Entwicklungsarbeit von Handelssystemen vernichten !

  4. Wirkliche Verluste entstehen letztendlich nur durch zu hohe Positionsgrößen. Wer z. B. im Januar 2015 mit einem Microlot unterwegs war und auf der falschen Seite stand, dürfte auch heute noch das Lachen nicht verlernt haben.

    Aber sind wir nicht alle ein bisschen Bluna ?

    Prost, und ein schönes Wochenende

    Dieter

  5. Es ist und bleibt Fakt, dass Sie, wenn Sie einen CFD kaufen , automatisch eine Futures-Position eingehen, das ist ein riesengroßer Unterschied zu Optionsscheinen, Zertifikaten.
    Da können die CFD-Jungs und Mädels Ihnen erzählen, was sie wollen… :D
    Genau das ist es nämlich, der kleine aber entscheidende Unterschied,, eine unbegrenzte Nachschusspflicht.
    Die CFD – Broker sind an sich sind ok, was nicht ok ist ,sind Hebel mit 200 und gewisse „Bonus-Aktionen“ ;)

    VG

    Marko

  6. „Bei IG Markets gibt es zum Beispiel jetzt schon sogenannte „limited risk accounts“, bei denen keine Nachschusspflicht besteht. In diesen Konten sind alle Stops garantiert, d.h. es gibt bei Auslösung des Stops keine Slippage.“

    Tut mir leid, Wolfgang, wenn noch mal ein Schweiz-Event auftritt , dürfte das sogar für den größten CFD-Broker interessant werden, die Börse ist schon ein bißchen Mathematik, implizierte Volitilität, und so ???

    Die Margin – Erhöungen der Broker vor dem Ital-Exit sagen doch alles ??? ;) :D

    VG

    Marko

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