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808.000 „echte Jobs“ mehr in Deutschland, gleichzeitig 121.000 mehr „atypische“ Stellen

Ja, der Arbeitsmarkt brummt in Deutschland, es gibt viele neue Jobs. Jede Menge Arbeitslose werden rein optisch aus der Statistik entfernt, so dass auch ihre Zahl wunderbar niedrig aussieht, und alles ist oberflächlich in Ordnung. Aber wie verteilt sich...

FMW-Redaktion

Ja, der Arbeitsmarkt brummt in Deutschland, es gibt viele neue Jobs. Jede Menge Arbeitslose werden rein optisch aus der Statistik entfernt, so dass auch ihre Zahl wunderbar niedrig aussieht, und alles ist oberflächlich in Ordnung. Aber wie verteilt sich das deutsche Jobwunder in der Art und Weise der Beschäftigung? Hierzu gibt das Statistische Bundesamt aktuell folgende Zahlen für den Vergleich der Jahre 2015 auf 2016.

20,7% der Erwerbstätigen in Deutschland waren 2016 in einer „atypischen“ Beschäftigung, womit ihr Anteil im Vergleich zu den beiden Jahren davor praktisch unverändert blieb. Der Anteil „normaler echter“ Jobs veränderte sih mit 69,2% ebenfalls kaum. Hier die Definition von atypischen Jobs gemäß Statistischem Bundesamt:

Zu den Erwerbsformen der atypischen Beschäftigung zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden arbeiten oder bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind.

Die prozentualen Anteile beider Arbeitsgruppen hat sich die letzten Jahre deswegen kaum verändert, weil die Anzahl neuer Jobs in beiden Bereichen jeweils kräftig gestiegen ist. Die absolute Zahl der atypisch Beschäftigten vergrößerte sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 121.000 auf 7,7 Millionen. Durch den gleichzeitigen Anstieg um 808.000 Jobs auf 25,6 Millionen Erwerbstätige in Normalarbeitsverhältnissen blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstätigen jedoch konstant.

Interessant ist auch die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zu den Auswirkungen der Mindestlohn-Einführung auf die Spanne zwischen den höchsten und niedrigsten Verdiensten. Je nach Betrachtungsweise haben sich die Abstände fast gar nicht verändert, oder an einigen Stellen auch etwas mehr spürbar. Zitat:

Der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Verdienstgruppen in Tarifverträgen ist zwischen Dezember 2014 – also kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – und Juni 2017 gesamtwirtschaftlich um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Spannweite bei ausschließlicher Berücksichtigung von Tarifverträgen, die im Dezember 2014 noch Verdienstgruppen unter dem zum Januar 2015 eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro hatten, im gleichen Zeitraum um 5,7 % zurück.

Die Einführung des Mindestlohns hat die Tarifverdienststruktur besonders im Gastgewerbe verändert. Dort ist der Abstand zwischen den höchsten und niedrigsten Tarifverdiensten zwischen Dezember 2014 und Juni 2017 mit – 7,2 % am stärksten zurückgegangen. Das Gastgewerbe zählt zu den wenigen Branchen, in denen Tarifverträge vor Einführung des Mindestlohns noch Verdienstgruppen unter 8,50 Euro vorsahen. Die Spannweite verringerte sich im gleichen Zeitraum unter anderem auch in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (– 1,9 %) sowie in den Bereichen Erziehung und Unterricht (– 1,2 %), Verkehr und Lagerei (– 1,1 %) und im Grundstücks- und Wohnungs­wesen (– 1,0 %).

Innerhalb der sogenannten „Niedriglohnbranchen“ ist der Verdienstabstand ferner vor allem im Landverkehr und Transport von Rohrfernleitungen (– 3,0 %) sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Detekteien (– 1,1 %) deutlich zurückgegangen.



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