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Aktuell: EU-Kommission lehnt Haushalt Italiens für 2019 ab und will Strafverfahren einleiten – UPDATE 12:35 Uhr

Die EU-Kommission lehnt den Haushalt Italiens für das Jahr 2019 ab. Wegen der hohen Verschuldung Italiens will die EU-Kommission ein Strafverfahren gegen das Land einleiten. Die Entscheidung ist nicht sehr überraschend, daher fällt die Reaktion der Märkte auch sehr verhalten aus. Der Euro fällt leicht gegen den Dollar.

Hier ganz aktuell offizielle Aussagen der EU-Kommission:

Im Falle Italiens bestätigt die Kommission nach Bewertung der am 13. November vorgelegten überarbeiteten Übersicht über die Haushaltsplanung, dass ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die an Italien gerichtete Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2018 vorliegt. Schon in ihrer am 23. Oktober 2018 verabschiedeten Stellungnahme zur ursprünglichen Übersicht über die Haushaltsplanung, die Italien am 16. Oktober 2018 übermittelt hatte, hatte die Kommission auf einen besonders schwerwiegenden Verstoß hingewiesen.

Für Italien hat die Kommission eine Neubewertung des auf den ersten Blick nicht erfüllten Schuldenstandskriteriums vorgenommen. Mit 131,2 % des BIP im Jahr 2017, was 37 000 EUR je Einwohner entspricht, liegt der öffentliche Schuldenstand Italiens über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP. Die Neubewertung war notwendig, da die Haushaltsplanung Italiens für 2019 eine wesentliche Änderung der von der Kommission im Mai analysierten maßgeblichen Faktoren bedeutet. Die Analyse, die in diesem neuen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgestellt wurde, umfasst die Bewertung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere i) der Tatsache, dass die erheblichen Mängel Italiens bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau angesichts eines nominalen BIP-Wachstums von über 2 % seit 2016 und trotz der in letzter Zeit verstärkten Abwärtsrisiken nicht auf die makroökonomischen Bedingungen zurückgeführt werden können, ii) der Tatsache, dass den Plänen der Regierung zufolge in der Vergangenheit vorgenommene wachstumsfördernde Strukturreformen, insbesondere die Rentenreform, in erheblichem Maße zurückgenommen werden sollen, und vor allem iii) der festgestellten Risiken einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen, auf das mittelfristige Haushaltsziel ausgerichteten Anpassungspfad im Jahr 2018 und der besonders schwerwiegenden Nichteinhaltung der vom Rat am 13. Juli 2018 an Italien gerichteten Empfehlung im Jahr 2019 unter Zugrundelegung sowohl der Regierungspläne als auch der Herbstprognose 2018 der Kommission. Insgesamt legt die Analyse nahe, dass das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 als nicht erfüllt angesehen werden sollte und ein Defizitverfahren auf Grundlage des Schuldenstandes daher angebracht ist.



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