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Aktuell: EU-Kommission lehnt italienisches Budget ab!

Soeben hat die EU-Kommission den Haushalt für 2019 durch die italienische Regierung abgelehnt! Das ist das erste Mal, dass die EU-Kommission einen Haushalt eines Landes zurück weist! Laut EU-Kommissar Dombrovskis waren die Klarstellungen der italienischen Regierung nicht überzeugend. Die italienische Regierung stelle sich offen und bewußt gegen frühere Zusagen und gegen andere Mitglieder der Euro-Zone. Laut Dombrovskis hat die italienische Regierung nun drei Wochen Zeit, das Budget für 2019 zu überarbeiten! Hier die EU-Kommission brandaktuell im Wortlaut:

Der Kommission zufolge stellt der von Italien vorgelegte Haushaltsplan 2019 einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018 dar.

Den einschlägigen Vorschriften entsprechend hat die Kommission Italien in einer Stellungnahme aufgefordert, binnen drei Wochen einen überarbeiteten Haushaltsplan vorzulegen.

Nachdem sie sämtliche Faktoren berücksichtigt und die italienischen Behörden konsultiert hat, ist die Europäische Kommission zu der Auffassung gelangt, dass der italienische Haushaltsplan 2019 eine besonders schwerwiegende Abweichung von der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2018 darstellt. Außerdem stellt die Kommission fest, dass der Plan nicht mit den Zusagen in Einklang steht, die Italien im Rahmen seines Stabilitätsprogramms vom April 2018 gegeben hatte. Die Kommission fordert Italien daher zur Vorlage eines überarbeiteten Haushaltsplans 2019 auf. Dieser sollte die Einhaltung der Empfehlung gewährleisten, die am 13. Juli 2018 vom Rat – einschließlich Italiens – an das Land gerichtet und am 28. Juni auch vom Europäischen Rat gebilligt worden war. Damit hat die Kommission erstmals den Schritt unternommen, die Vorlage eines überarbeiteten Haushaltsplans zu fordern.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, außerdem zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Das Euro-Währungsgebiet fußt auf großem gegenseitigen Vertrauen und seine Regeln gelten für alle gleichermaßen. Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, das gemeinsame Interesse und die gegenseitigen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu wahren. Italien hat einen der höchsten Schuldenstände in Europa und dieser kostet die italienischen Steuerzahler in etwa so viel wie die Bildung. Angesichts dessen sehen wir keine andere Möglichkeit, als die italienische Regierung aufzufordern, ihren Haushaltsplan für 2019 zu überarbeiten – einem offenen und konstruktiven Dialog in den kommenden Wochen sehen wir hoffnungsvoll entgegen.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, ergänzte: „Die heute von der Kommission angenommene Stellungnahme dürfte niemanden überraschen, da der Haushaltsplan der italienischen Regierung eine klare und vorsätzliche Abweichung von den Zusagen darstellt, die Italien im vergangenen Juli abgegeben hat. Doch schlagen wir die Tür nicht zu, sondern wollen unseren konstruktiven Dialog mit den italienischen Behörden fortsetzen. Ich begrüße die entsprechende Zusicherung von Minister Tria. Mit dieser Einstellung müssen wir nun in den kommenden Wochen vorankommen.“

Die Kommissionsbewertung des Haushaltsplans deutet auf eine geplante erhebliche Abweichung von dem vom Rat empfohlenen haushaltspolitischen Pfad hin. Im Juli 2018 hatte der Rat Italien eine strukturelle Verbesserung um 0,6 % des BIP empfohlen. Der von Italien vorgelegte Haushaltsplan sieht indes für 2019 eine strukturelle Verschlechterung um 0,8 % des BIP vor.

Sowohl die Tatsache, dass der Plan eine Ausgabenerhöhung um annähernd 1 % des BIP vorsieht, während der Rat eine Haushaltskonsolidierung empfohlen hatte, als auch das Ausmaß der Abweichung (eine Lücke von rund 1,4 % des BIP bzw. 25 Mrd. EUR) sind in der Geschichte des Stabilitäts- und Wachstumspakts beispiellos.

Auch sei darauf hingewiesen, dass die haushaltspolitischen Vorgaben für Italien für das Jahr 2019 – wie bei allen Mitgliedstaaten – am 28. Juni 2018 einstimmig vom Europäischen Rat gebilligt und vom Rat der Europäischen Union einschließlich Italiens am 13. Juli 2018 angenommen wurden.

Italiens öffentlicher Schuldenstand, der im Jahr 2017 bei 131,2 % lag, ist relativ gesehen der zweithöchste in der Europäischen Union und einer der höchsten der Welt. Er entspricht einer durchschnittlichen Belastung von 37 000 EUR je Einwohner. Für den Schuldendienst muss in Italien ein erheblich größerer Teil der öffentlichen Mittel aufgewandt werden als in den übrigen Ländern des Euro-Währungsgebiets, was zulasten der produktiven Ausgaben des Landes geht. Die Zinsausgaben Italiens beispielsweise beliefen sich 2017 auf rund 65,5 Mrd. EUR (3,8 % des BIP) und waren damit in etwa so hoch wie die öffentlichen Ausgaben für Bildung.

Angesichts der Tatsache, dass sie sich auf optimistische Wachstumsannahmen im Haushaltsplan stützt, ist die geplante Verringerung der Schuldenquote mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Dies bedeutet, dass Italiens Einhaltung des von allen Mitgliedstaaten vereinbarten Richtwerts für den Schuldenstand, wonach eine stetige Senkung des Schuldenstands in Richtung der in den Verträgen festgesetzten Obergrenze von 60 % erforderlich ist, ebenfalls in Frage steht.

Selbstverständlich ist es das Vorrecht eines jedes Mitgliedstaats, Prioritäten festzulegen und die Zuweisung von Haushaltsmitteln zu bestimmen. Doch müssen Verpflichtungen, die mit dem Ziel der finanziellen Tragfähigkeit eingegangen wurden und über die gemeinschaftlich entschieden wurde, ebenfalls eingehalten werden: Das ist die Logik der geltenden Regeln.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sehen vor, dass die italienischen Behörden der Kommission den überarbeiteten Haushaltsplan so bald wie möglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Abgabe dieser Stellungnahme vorlegen.

Italien Dombrovskis EU
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog. Foto: © European Union, 2015 / Source: EC – Audiovisual Service / Photo: Etienne Ansotte



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4 Kommentare

  1. Ich kenne die Rechtslage zu wenig aber fällt das Haushaltsrecht nicht ins Hoheitsrecht eines jeden EU-Staates? Wie kommt die EU dazu eine weitere Grenze unter der 3% Marke einzuziehen? Gefühlt finde ich das etwas willkürlich.

    1. @Feedback. Klar ist das Budgetrecht Angelegenheit der Parlamente der Nationalstaaten. Die EU-Staaten haben aber auch die Bestimmungen des Vertrages von Maastricht im EU-Vertrag akzeptiert (EU-Recht bricht Landesrecht), der dauerhaft eine Neuverschuldung von 3% und gleichzeitig eine Schuldenobergrenze von 60% zum BIP vorsieht. Italien bleibt mit seinem 2,4%-Haushaltsentwurf zwar innerhalb der Kriterien, aber die Gesamtschulden von 133% würden bei dieser Verschuldung weiter steigen. Deshalb die Ablehnung der EU-Kommission, mit der Möglichkeit von Sanktionen. Aber dies ist alles nur noch sehr theoretisch geworden, schließlich hat auch Deutschland jahrelang gegen die Kriterien verstoßen, ohne Konsequenzen – was hatte Hans Eichel schon 2002 -2005 dagegen gekämpft. Deshalb wird man meiner Meinung nach wieder für einen gesichtswahrenden Kompromiss kämpfen, zum Erhalt der Eurozone „whatever it takes“.
      Wie lange das noch gutgeht, weiß niemand.
      Viele Grüße

  2. Man sollte nicht vergessen, daß außerhalb der EU Interesse besteht, daß diese verschwindet. Eine Wirtschaftsmacht weniger, das wünschen sich einige. „Divide et impera“ hat schon immer funktioniert.

  3. Die EU-Kommission hat Rom eine Frist von drei Wochen eingeräumt, um ihre Haushaltspläne zu ändern. Ein derartiger Schritt ist beispiellos.
    https://www.n-tv.de/politik/Draghi-ist-besorgt-aber-optimistisch-article20689020.html

    Das sollte nicht beispiellos, sondern Standard sein. Für alle Staaten, die sich vertraglich verpflichtet haben. Dann müsste Super-Mario schon längst nicht mehr besorgt, sondern könnte immer optimistisch sein, die Zinsen erhöhen und in aller Ruhe seinem allseits erhofften Ende als unfähigstem EZB-Präsidenten aller Zeiten entgegensehen.

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