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Aktuell: EZB-Entscheidung veröffentlicht

EZB-Tower in Frankfurt

Die EZB hat soeben ihre Entscheidung veröffentlicht. Der EZB-Leitzins (Refinanzierungssatz) bleibt unverändert bei 0,00 Prozent. Der extrem wichtige Banken-Einlagenzins, auf den sich Banken bezüglich der Negativzinsen für ihre eigenen Kunden berufen, bleibt ebenfalls unverändert bei -0,50 Prozent. Die Marginal Lending Facility bleibt ebenfalls unverändert bei 0,25 Prozent.

Wichtig: PEPP-Anleihekäufe (Gesamtprogramm 1,85 Billionen Euro) während des laufenden Quartals werden weiterhin deutlich umfangreicher ausfallen werden als während der ersten Monate des Jahres. Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere werden mindestens bis Ende 2023 weiterhin bei Fälligkeit wieder angelegt. Die EZB wird weiterhin reichlich Liquidität über seine Refinanzierungsgeschäfte zur Verfügung stellen. Insbesondere beim jüngsten Geschäft der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) war eine hohe Inanspruchnahme der Mittel zu verzeichnen, so die EZB.

Um 14:30 Uhr folgt die PK von Christine Lagarde. Wir berichten dann umgehend über alle interessanten Aussagen. Hier das offizielle Statement der EZB zur jetzigen Entscheidung:

Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

Der EZB-Rat wird die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP), das einen Gesamtumfang von 1 850 Mrd € hat, mindestens bis Ende März 2022 und in jedem Fall so lange weiterhin durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise seiner Einschätzung nach überstanden ist. Da die neuen Daten die bei der geldpolitischen Sitzung im März vorgenommene gemeinsame Beurteilung der Finanzierungsbedingungen und der Inflationsaussichten bestätigen, geht der EZB-Rat davon aus, dass die Ankäufe im Rahmen des PEPP während des laufenden Quartals weiterhin deutlich umfangreicher ausfallen werden als während der ersten Monate des Jahres.

Der EZB-Rat wird die Ankäufe flexibel in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und mit dem Ziel durchführen, eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu vermeiden, die nicht damit vereinbar ist, dem Abwärtsdruck der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird die Flexibilität der Ankäufe über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg weiterhin die reibungslose Transmission der Geldpolitik unterstützen. Wenn mit Ankäufen, die den Gesamtumfang des PEPP über den Zeithorizont der Nettoankäufe hinweg nicht voll ausschöpfen, günstige Finanzierungsbedingungen aufrechterhalten werden können, muss dieser Gesamtumfang nicht vollständig genutzt werden. Genauso kann der Gesamtumfang erforderlichenfalls auch rekalibriert werden, um günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten und so dem negativen Schock der Pandemie auf die Inflationsentwicklung entgegenzuwirken.

Der EZB-Rat wird die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2023 weiterhin bei Fälligkeit wieder anlegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Die Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) werden in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd € fortgesetzt. Der EZB-Rat geht weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt.

Der EZB-Rat beabsichtigt zudem, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Schließlich wird der EZB-Rat weiterhin reichlich Liquidität über seine Refinanzierungsgeschäfte zur Verfügung stellen. Insbesondere beim jüngsten Geschäft der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) war eine hohe Inanspruchnahme der Mittel zu verzeichnen. Die Finanzierung über GLRG III spielt eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung der Bankkreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte.

Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Teuerungsrate – im Einklang mit der Verpflichtung des EZB-Rats auf Symmetrie – auf nachhaltige Weise seinem Ziel annähert.



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2 Kommentare

  1. Die Inflation in Höhe von ca. 2% ist schon lange in den Privathaushalten angekommen über höhere Lebensmittelpreise und höhere Energiepreise. Die EZB hat das nur noch nicht so ganz mitbekommen in ihrem Elfenbeinturm. Wenn ich mehr als € 10.000 EURO im Monat verdiene, ist es mir persönlich ziemlich egal, wie viel ein Brot kostet und ob andere Lebensmittel teurer werden oder ob die Mieten steigen. Hauseigentümer profitieren natürlich durch die Niedrig-Zinspolitik, weil dadurch die Hypothekenzinsen ebenfalls niedrig bleiben. Mieter können davon nur träumen.

    1. Vollkommen richtig @Walter Brodowsky. Aber es gibt ja immer noch Leute (auch hier) die steif und fest behaupten, es gibt keine Inflation. Und wie sie richtig schreiben, die Inflation zeigt sich eben an so „kleinen“ Dingen wie Sachen des täglichen Bedarf, und genau dort merken es die Leute eben auch als erstes. Da hilft es nichts, wenn man verzweifelt versucht das wegzudiskutieren, die Realität ist eben eine andere.

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