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Aktuell: Gaspreis steigt – Habeck ruft Frühwarnstufe im „Notfallplan Gas“ aus

Habeck ruft Frühwarnstufe für Gas aus

Der europäische Terminmarkt-Gaspreis Dutch TTF steigt heute früh um 5,2 Prozent auf 114 Euro. Man schaue dazu auf die aktuelle Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums. Man ruft aktuell die „Frühwarnstufe“ des Notfallplans Gas aus. Dies diene der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei aber weiter gewährleistet. FMW: Egal wie man es dreht und wendet: Die Nervosität steigt. Heute oder morgen könnte es tatsächlich so weit kommen, dass der Gashahn aus Russland Richtung Europa zugedreht wird. Zur aktuellen Verkündung der Frühwarnstufe Robert Habeck hier im Wortlaut, und danach folgend die offizielle Erklärung seines Ministeriums:

„Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“

Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren. Dies stellt einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28.03.2022 aus Gründen der Vertragstreue die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Die russische Regierung hat dennoch in den vergangenen Tagen in mehreren Äußerungen deutlich gemacht, Zahlungen nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, hat das BMWK deshalb heute die Frühwarnstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen. Damit wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt ab sofort regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher ist aktuell weiter gewährleistet. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie die deutschen Wirtschaft. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt.



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4 Kommentare

  1. Man muss die Menschen schon mal langsam darauf vorbereiten, was besonders auf Deutschland zukommt.
    Mal sehen was Weihnachten ist.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Wer von „die Versorgung ist gesichert“ redet, darf gern mal versuchen, eine Flasche Gas im Baumarkt zu bekommen – nicht eine Einzige ist dort noch verfügbar.

  2. Dann können ja jetzt die Ideologen beispielhaft voran gehen und gleich mal heute die Heizung aus machen, um ordentlich Gas zu sparen.

    Mit freundlichen Grüßen

  3. @Helmut

    „Mal sehen, was Weihnachten ist“

    Weihnachten? So weit denken Sie?
    Wenn ich so herumschaue, wird das Leben im letzten Drittel richtig lebensgefährlich. Die Einschläge kommen näher, aber nicht die der Raketen.
    „Mal sehen, was Ostern ist“. Weiter denke ich nicht, es lebt sich’s so viel besser.

    Viele Grüße aus Italien.

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