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Aktuell: Habeck soll am 8. Juli zweite Stufe im Notfallplan Gas ausrufen

Robert Habeck soll laut aktuellen Berichten am 8. Juli die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausrufen. Blicken wir auf die Begrifflichkeiten.

Gas-Flamme

Am 30. März hatte das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck die „Frühwarnstufe Notfallplan Gas“ ausgerufen. Vor wenigen Minuten hat die FAZ gemeldet, dass Robert Habeck am 8. Juli die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausrufen will. Was bedeutet das? Hier die Detailerläuterung im Wortlaut vom Bundeswirtschaftsministerium zu den drei Stufen:

1. Frühwarnstufe:
In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

2. Alarmstufe:
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

3. Notfallstufe:
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den
Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.



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4 Kommentare

  1. Hallo Leser, Hallo Fugi,
    führt Euch den Artikel mal zu gemüte, auch wenn der Kanal bei einigen Gruseln verursacht. Auch die dunkle Seite hat manchmal gute Sichtweisen, kanns beurteilen bin oft auf der dunklen Seite!
    Ich sagte ja bereits, bei Habeck regiert blanke Panik.

    https://eike-klima-energie.eu/2022/06/22/europa-kann-den-winter-nicht-ueberleben/

    Ich könnte mir auch vorstellen, daß die Amis in Texas ihren LNG-Terminal selbst in die Luft gejagt haben.
    Der Artikel beschreibt warum.

    1. Freiherr Graf von Schwurbelstein

      @Zabbi
      Im Hinblick auf die große Erleuchtung ist das tatsächlich ein sehr dunkler Artikel. Da macht sich gleich die blanke Panik breit.

      Aber natürlich haben die Amis ihr Terminal selbst in die Luft gejagt, so wie sie es auch mit den Twin Towers getan haben. Den Schlawinern ist alles zuzutrauen.

    2. @Zabbi

      Vorstellen kann man sich alles.
      Dass die Amis nie auf dem Mond waren, dass sie ihre Türme selbst gesprengt haben und dass Elvis noch lebt.
      Das kann auch lange gut gehen. Bis eines Tages ein Auto mit Blaulicht vorfährt, dem ein paar Damen und Herren ganz in weiß entsteigen.

  2. Ja, es wird wohl alles etwas schneller gehen, bzw. kommen.
    Die zweite Stufe mal schnell 2 Wochen vorziehen.

    ntv mobil: Habeck ruft zweite Stufe des Gas-Notfallplans aus

    https://www.n-tv.de/23417119

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