Soeben hat die BaFin quasi eine öffentliche Klatsche für die Hamburger Privatbank M.M. Warburg ausgeteilt. Die Bank verstößt offenbar auch gegen die Anforderungen an eine „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“…. ob das eine Nachwirkung des CumEx-Skandals ist? Hier die vor wenigen Augenblicken veröffentlichte Mitteilung der BaFin im Wortlaut:
M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an
Die BaFin hat am 22.12.2021 gegenüber der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Das Institut hatte gegen die Anforderungen an die Einhaltung der Großkreditobergrenze des Artikel 395 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Die Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen basiert auf § 10 Abs. 3 KWG.
Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.
Haupteingang bei der BaFin in Bonn. Foto: © BaFin
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