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Altersarmut: Zahl der Rentner mit Hartz 4-Aufstockung explodiert

Das Thema Altersarmut ist wohl eines der absoluten Top-Themen in Deutschland und Europa. Ein Indikator kann wohl sein, wie viele Menschen im Alter nicht von ihrer Rente leben können, und daher darauf angewiesen sind die Differenz...

FMW-Redaktion

Das Thema Altersarmut ist wohl eines der absoluten Top-Themen in Deutschland und Europa. Ein Indikator kann wohl sein, wie viele Menschen im Alter nicht von ihrer Rente leben können, und daher darauf angewiesen sind die Differenz bis rauf zu Hartz 4 eben mit Hartz 4 aufzustocken. Das Statistische Bundesamt hat dazu eine aktuelle Statistik veröffentlicht.

Erschreckende Zunahme

Die Behörde fasst zwei Personengruppen zusammen. Da wären die Empfänger von Grundsicherung im Alter (ab 65 Jahren), die nicht genug Rente beziehen, und daher aufstocken können – und dann wären da Personen mit Erwerbsminderung – die also aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten können. Die Zunahme dieser beiden Personengruppen ist erschreckend. In den letzten 15 Jahren wuchs die Zahl der Hartz 4-Bezieher dieser beiden Gruppen um 141%, von 438.831 im Jahr 2003 auf 1.058.827 Ende 2017.

Wie gesagt, das sind +141% in 15 Jahren! Von diesen 1,05 Millionen Leistungsbeziehern sind 51,4% Menschen, deren Rente offenbar geringer war als Hartz 4. Somit hatten sie einen Anspruch auf Aufstockung. Die restlichen 48,6% entfielen auf Erwerbsgeminderte. Man darf annehmen, dass diese prozentuale Relation sich nicht dramatisch verändert hat im Laufe der Jahre. Von daher darf man annehmen, dass sich die Zahl älterer Menschen mit weniger Rente als Hartz 4 sich in den letzten 15 Jahren wohl auch grob geschätzt um die 141% erhöht man.

Was sagt uns das? Zumindest ist diese Statistik, die Jahr für Jahr spürbar wächst, ein Indikator dafür, dass die Altersarmut zunimmt, und die Renten von immer mehr Menschen schon heute geringer sind als Hartz 4. Und diese Zahl steigt immer weiter. Wer fällt per Definition in diese oben genannte Personengruppe hinein? Wir haben nochmal genau ins Gesetz geschaut, hier der Auszug aus dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII):

Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können.

Altersarmut



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