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Arbeitslosigkeit in Deutschland: Analyse der Berechnungsgrundlage

Von Claudio Kummerfeld

Zu unserem Artikel „Die tatsächliche Arbeitslosenquote in Deutschland“ haben wir viele Zuschriften erhalten, denn es ist klar: dieses Thema bewegt! Um das Bild zu komplettieren, möchten wir uns dem Thema heute erneut widmen und diesmal für die Arbeitslosigkeit in Deutschland eine Analyse der Berechnungsgrundlage machen. Auch lassen wir unsere eigene Sichtweise der Dinge mit einfließen, denn oft ist die Richtigkeit von Berechnungsmethoden von der Sichtweise des Betrachters abhängig.

Bundesagentur für Arbeit Nürnberg
Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg
Foto: Bundesagentur für Arbeit

Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit

Leicht kann man diese Begriffe verwechseln, und auch bei den monatlichen Verlautbarungen der Bundesagentur für Arbeit kommt man gerne durcheinander. Die Erwerbslosenquote (Februar 4,8%) liegt immer deutlich niedriger als die Arbeitslosenquote (März 6,8%) Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hierzu u.a.:

„Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization – ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail. Nach dem ILO-Erwerbskonzept ist „aktive Arbeitsuche“ dann erfüllt, wenn innerhalb der letzten vier Wochen spezifische Schritte unternommen wurden, um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit zu finden. Nach dem SGB III hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen, insbesondere Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung wahrzunehmen, bei der Vermittlung durch Dritte mitzuwirken und die Selbstinformationseinrichtungen der Agenturen für Arbeit zu nutzen.“

Auf Deutsch: Wer nach Meinung der Bundesagentur für Arbeit nicht aktiv genug nach Arbeit sucht, kann bei der Erherunb der „Erwerbungslosenstatistik“ wegfallen. Eine von der Bundesagentur für Arbeit“ veröffentlichte Übersicht, wie sich nach ihrer Definition Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit unterscheidet, finden Sie hier.

Arbeitslosigkeit als Bezugsgröße

Auch wenn das Thema Arbeitslosigkeit eine menschliche Tragödie ist, ist es dennoch wichtig sich auch detailliert dem Thema zu widmen, wie viele Menschen in Deutschland denn nun betroffen sind – und die Darstellung in % ist nun mal der transparenteste Weg, um einen Vergleich zu anderen Ländern herzustellen, die deutlich weniger Einwohner haben. Nur so kann man z.B. merken, ob man „gut oder schlecht“ da steht.

Vor Kurzem haben wir die kritische Meinung eines Lesers veröffentlicht. (nochmal herzlichen Dank für den Beitrag) Als Bezugsgröße für die Berechnung der Arbeitslosenquote nur die „sozialversicherungspflichten Beschäftigten“ heranzuziehen, macht nach unserer Meinung keinen Sinn, denn diese Personengruppe hat ja Arbeit. Das wäre ungefähr so, als würde man beim Pferderennen auf alle Pferde wetten. Man gewinnt immer, gibt für seine Wettlose aber immer so viel aus, dass es am Ende ein Nullsummenspiel ist. Vielleicht kein passender Vergleich, aber es geht um die Sinnlosigkeit der Berechnung.

Man will ja wissen, welcher Teil der Gesamtbevölkerung, die arbeitet + arbeitsfähig ist und zur Verfügung steht, arbeitslos ist. Deshalb muss man für die Bezugsgröße ja immer die Arbeitenden und die Arbeitslosen zusammenzählen.

Unterbeschäftigung wie sie hauptsächlich bei den 450 Euro-Jobs zu finden ist, ist schlimm, und oft auch tragisch, aber wenn man über die Erstellung der „Arbeitslosenquote“ redet, sollte man, so unsere Meinung, sich ehrlich fragen, ob man die 450 Euro-Jobber als „Arbeitslose“ zählen sollte. Wir meinen NEIN. Man sollte überlegen eine %-Parallelstatistik einzuführen, wo alle Arbeitslosen und alle Menschen zusammengefasst sind, die von ihrer Arbeit nicht leben können. So eine Gesamtzahl fortlaufend parallel zur offiziellen Arbeitslosenquote zu veröffentlichen, wäre mehr als sinnvoll.

Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend

Nach unserer Meinung macht es nur Sinn für die Bezugsgröße der Berechnung der Arbeitslosenquote alle Menschen einzurechnen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen als Arbeitskräfte, d.h. alle Menschen, die arbeiten + arbeiten könnten, aber eben keine haben. Es ist menschlich mehr als nachvollziehbar 450 Euro-Jobber in die Arbeitslosenquote mit einrechnen zu wollen, aber sie heißt ja nun mal „Arbeitslosenquote“ und man sollte, um eine große wichtige Kennzahl präsentieren zu können, die Begrifflichkeit klar treffen. Arbeit, seit es auch nur auf 450 Euro-Basis, ist Arbeit, und bedeutet, dass diese Person nicht zu den Arbeitslosen zuzurechnen ist.

Die Bundesagentur bezieht sich bei ihrer Berechnungsmethode auf 43 Millionen Menschen, die erwerbstätig sind (alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Selbständige + Beamte) + die Arbeitslosen. Im Behördendeutsch heißt die Definition der Bundesagentur für Arbeit so:

„Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.“

Berechnungsmethode
Grafik: Bundesagentur für Arbeit

Die genaue Erläuterung der BA finden Sie hier.

Diese Berechnungsgrundlage, so meinen wir, ist sinnvoll und richtig. Auch wenn man natürlich, wie wir in unserem Artikel vom 25.03.2015 aufgezeigt haben, mehr als scharf kritisieren sollte, mit welch peinlichen Methoden die Bundesagentur für Arbeit versucht Arbeitslose so einzustufen, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und damit gar nicht erst den 3 Millionen Arbeitslosen zugeordnet werden.

Unser Fazit: Die generelle (!) Berechnungsgrundlage, auf welche Gesamtzahl an Menschen sich die Bundesagentur für Arbeit bezieht, ist richtig. Die Art und Weise, wie sie Menschen als „nicht zur Verfügung stehend“ deklariert, damit sie nicht als arbeitslos zählen, ist nicht nur peinlich, sondern ein Skandal.




Quelle: Bundesagentur für Arbeit



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1 Kommentar

  1. „Unser Fazit: Die generelle (!) Berechnungsgrundlage, auf welche Gesamtzahl an Menschen sich die Bundesagentur für Arbeit bezieht, ist richtig. Die Art und Weise, wie sie Menschen als “nicht zur Verfügung stehend” deklariert, damit sie nicht als arbeitslos zählen, ist nicht nur peinlich, sondern ein Skandal.“ – genau das ist es ja. Aber dann würden die Zahlen in die Höhe schnellen – und das wäre für Merkel und Co. dann „nicht gut“… http://www.der-reale-irrsinn.de

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