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Arbeitsmarkt im September: Leichte Erholung – aber zwei Probleme gibt es!

Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für Integration am Arbeitsmarkt

Am deutschen Arbeitsmarkt zeichnet sich eine kleine Erholung ab, aber die Lage bleibt instabil. Erst einmal zu den aktuellsten Daten, welche die Bundesagentur für Arbeit vor wenigen Minuten veröffentlicht hat. Im September sinkt die offizielle (!) Arbeitslosigkeit um 108.000 gegenüber August auf 2,847 Millionen Personen. Im  Vorjahresvergleich sind es immer noch +613.000. Die offizielle Arbeitslosenquote liegt bei 6,2 Prozent nach 6,4 Prozent im August. Die tatsächliche Arbeitslosenquote (offiziell als „Unterbeschäftigung“ bezeichnet) liegt bei 7,7 Prozent nach 7,9 Prozent im August. Die Zahl der „Unterbeschäftigten“ sinkt von 3,69 auf 3,61 Millionen Personen. Die Bundesagentur für Arbeit sagt aktuell, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt nach wie vor deutlich sichtbar seien. Es würden sich aber leichte Zeichen der Besserung zeigen.

Kurzarbeit

Bevor wir zu zwei anstehenden Problemen am deutschen Arbeitsmarkt kommen, besprechen wir hier noch kurz das Thema Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit sagt dazu aktuell folgendes, Zitat:

Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen. Das ifo-Institut sprach gestern in seiner aktuellsten September-Umfrage (die Daten sind ziemlich zuverlässig) von einem Monatsrückgang um 1 Million auf 3,7 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland (hier die Details).

Kurzarbeit als Form der Arbeitslosigkeit

Gut, man könnte jetzt sagen, dass die Kurzarbeit eigentlich nur eine andere Art von Arbeitslosigkeit ist, und dass man die 3,7 Millionen Kurzarbeiter zu den 2,8 Millionen offiziell Arbeitslosen statistisch hinzu addieren sollte. Das würde die Statistik am deutschen Arbeitsmarkt ehrlicher machen. Aber die Kurzarbeit hält die Belegschaft nun mal offiziell im Betrieb, als Angestellte. Auch wenn man nichts zu tun hat und das Geld vom Amt kommt, zählt man weiterhin als im Betrieb beschäftigt.

Konzerne mit Massenentlassungen

Wo die Kurzarbeit rückläufig ist und auch die offizielle Arbeitslosigkeit auch, da verbleiben zwei Probleme, welche diese vordergründige Erholung am Arbeitsmarkt in den nächsten Monaten in einen Albtraum verwandeln könnten (dies kann so kommen, muss es aber nicht). Zahlreiche Konzerne, vor allem Autohersteller und Zulieferer, haben die letzten Tage und Wochen Massenentlassungen angekündigt, oder zumindest einen Stellenabbau, der wie üblich über sozialverträgliche Maßnahmen stattfindet wie Vorruhestand etc. Continental baut massiv Stellen ab, so auch MAN, Daimler uvm. Hier eine kleine Übersicht, wie viel die großen Zulieferer in Deutschland derzeit planen abzubauen. Diese Lawine an Entlassungen ist ja jetzt noch nicht umgesetzt, sondern es folgen nach der Verkündung Verhandlungen mit Gewerkschaften, Sozialpläne etc. Anders als in den USA, wo so ein Stellenabbau sehr schnell vonstatten geht, dürften diese Entlassungen erst nach und nach in den nächsten Quartalen umgesetzt und am Arbeitsmarkt sichtbar werden.

Insolvenzwelle ab 1. Oktober

Das zweite Problem besteht in der monatelang aufgestauten Insolvenzwelle, die nun ab 1. Oktober losgetreten werden könnte. Dies haben wir jüngst thematisiert (siehe hier im Detail). Monatelang wurde die Pflicht Insolvenz anmelden zu müssen ausgesetzt. Für zahlungsunfähige Unternehmen besteht diese Pflicht ab morgen den 1. Oktober wieder – von daher könnte ab morgen eine große Masse von kleinen und mittelgroßen Unternehmen zum Amtsgericht laufen und Insolvenz beantragen. Denn tun sie dies nicht, wären die Geschäftsführer dieser Unternehmen ab morgen auch wieder strafrechtlich wegen dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung haftbar zu machen.

Ab Januar droht dann die nächste Pleitewelle in der Wirtschaft, weil dann auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausläuft für die Unternehmen, die zwar noch nicht zahlungsunfähig sind, dafür aber bereits überschuldet. Auch sie müssen dann ab 1. Januar Insolvenz anmelden. Wie groß der seit März aufgestaute Berg an Pleitefirmen ist, der sich erst ab morgen offenbaren wird – das weiß niemand. Aber schon bald dürfte man es wissen. Denn ist der Laden wirklich platt, darf der Geschäftsführer nicht einen Tag warten, sondern müsste eigentlich gleich morgen am 1. Oktober die Insolvenz anmelden! Für den Arbeitsmarkt könnte dies schon für den Monat Oktober einen spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit bedeuten – abwarten wie die Oktober-Statistiken ausfallen werden!



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