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Artikel 13: Axel Voss mit Rundmail – keine Uploadfilter, sondern „Identifizierungssoftware“

Wir hatten noch vor der endgültigen Abstimmung zu Artikel 13 (inzwischen heißt er Artikel 17) des neuen EU-Urheberrechts eine Interview-Anfrage mit einer Fragen-Liste an das Büro von Axel Voss geschickt. Der CDU-Mann ist der Hauptinitiator der neuen Richtlinie, welche seit Monaten hochumstritten ist, und die höchstwahrscheinlich die Nutzbarkeit Youtube, Instagram und Co deutlich verändern wird. Verständlicherweise hatte Axel Voss nicht die Zeit allen Journalisten zu antworten.

„Leitmedien“ mit extrem großer Reichweite stand er aber ständig für Interviews zur Verfügung. Also ist das wohl ein Beweis, dass wir bei FMW kein Leitmedium sind? (schlecht verstecktes Selbstmitleid). Wie auch immer. Das Büro von Axel Voss hat sich nun lange nach Verabschiedung von Artikel 13 im EU-Parlament und auch Wochen nach der endgültigen Ratifizierung im EU-Rat dazu entschieden offenbar allen Journalisten, die bei ihm „nicht zum Zuge kamen“, pauschal mit einer Rundmail zu antworten.

Verachtung für Kritiker von Artikel 13

In seinem Vorwort bringt Axel Voss (oder sein Büroleiter?) mal wieder die blanke Verachtung für die Gegner von Artikel 13 und ihre Straßenproteste zum Ausdruck. Denn er suggeriert auch jetzt noch, dass das alles wohl eine große Kampagne der (bösen?) amerikanischen Konzerne war. So schreibt er Zitat, dass es in den vergangenen Monaten

„ganz offensichtlich Internetkampagnen gegeben hat, u.a. unterstützt und gesponsert durch die großen amerikanischen Internetfirmen, denen leider sehr viele Menschen „auf den Leim“ gegangen sind.

Aha… diese doofen, uninformierten, leicht beeinflussbaren Internet-Kids, die haben sich doch tatsächlich einfach beeinflussen und instrumentalisieren lassen von diesen bösen Konzernen. Glaubt Axel Voss wirklich an das, was er da schreibt? Einfach unfassbar, diese Respektlosigkeit. (unsere Meinung). Interessant wird es dann aber im Folge-Text zu Artikel 13 (Artikel 17). Auch hier erwähnt Axel Voss mal wieder, dass Zitat „die viel diskutierten Upload-Filter im Gesetzestext nicht enthalten sind“.

Keine Uploadfilter, alle sind dagegen

Wenige Zeilen später erwähnt er aber eine notwendige „Identifizierungssoftware“. Und interessant ist auch: Aus seiner Sichtweise werde es bei dieser Software „nur noch“ darum gehen, dass Inhalte gescannt werden, die vorher aktiv von Rechteinhabern im Filter hinterlegt wurden. Zitat Axel Voss:

Dies bedeutet, dass z.B. eine solche Identifizierungssoftware nur auf die Daten reagieren müsste, welche die Rechteinhaber vorher den Plattformen zur Verfügung gestellt haben.

Am Ende seiner Infomail schreibt Axel Voss auch Zitat:

Die deutsche Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung deutlich gemacht, dass es bei der Umsetzung Ziel sein soll, „Upload-Filter weitgehend unnötig zu machen”.

By the way… EU-Kommissionspräsident hat vor zwei Tagen in einem WAZ-Interview davon gesprochen (hier komplett lesen), dass die Neuformulierung des Urheberrechts auf keinen Fall zu einer Zensur führen dürfe. Das werde sie auch nicht, so Juncker. Wenn es möglich sei die nationale Umsetzung ohne Uploadfilter hinzubekommen, würde er das sehr begrüßen.

Unser Kommentar dazu: Aha, alle, wirklich alle sind also gegen Uploadfilter… interessant.

Hier der Haupttext aus der aktuellen Rundmail von Axel Voss im Wortlaut:

Notwendigkeit der Reform des EU-Urheberrechts

Nach 18 Jahren war die Reform des EU-Urheberrechtes dringend geboten, denn das Internet und der Umgang mit geschützten Werken hat sich massiv verändert – mit erheblichen Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen. Das Recht auf geistiges Eigentum muss auch online gelten. Rechteinhaber wie Künstler, Musiker oder Journalisten haben ein Recht auf faire Vergütung. Deshalb sollen sich zukünftig nicht mehr die Nutzer, sondern die Plattformbetreiber um den Urheberrechtsschutz kümmern. Die aktualisierte Richtlinie schafft deshalb auch kein neues Recht, sondern überträgt nur das, was in der analogen Welt schon lange gilt, auf die digitale Ebene. Zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas gehört auch ein funktionierender Urheberrechtsschutz!

Art. 17 (vorher Art. 13)

Hier geht es darum, dass Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, auch die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen sollen. (siehe auch Art. 2.5 zur Definition dieser aktiven Plattformen). Die viel diskutierten Upload-Filter sind im Gesetzestext nicht enthalten. Es geht auch nicht darum, dass Uploads verhindert werden sollen, sondern das kommerzielle Plattformen endlich lizensieren (z.B. über Verwertungsgesellschaften).

Wenn also Lizenzen vorliegen, müssen große Plattformen „nur“ verhindern, dass solche Werke hochgeladen werden, für welche die Rechteinhaber konkret mitgeteilt haben, dass sie nicht ihren Webseiten erscheinen sollen. Dies bedeutet, dass z.B. eine solche Identifizierungssoftware nur auf die Daten reagieren müsste, welche die Rechteinhaber vorher den Plattformen zur Verfügung gestellt haben. Es können dann also auch nur diese Werke beim Upload erkannt werden. Für Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, gibt es überdies eine Sonderregelung, wenn sie weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und fünf Millionen Klicks haben.

Axel Voss Artikel 13
Axel Voss. Foto: Foto-AG Gymnasium Melle CC BY-SA 3.0 – Ausschnitt aus Originalfoto



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5 Kommentare

  1. Es ist schön, das die Politik keine Uploadfilter will. Nur nach der momentanen Urheberrechtsreform ist dies die einzige Möglichkeit. Natürlich könnt Google, etc. auch mit jedem Mensch auf der Erde Lizenzen vereinbaren….

    Es wurde nie gesagt Lizenzen müssen abgeschlossen werden. Was wohl passiert wenn ein Uploadfilter billiger ist ….

    Man kann es nennen wie man will. Dazu hat eine Dame von den Grünen einen guten Beitrag gegeben.

    Die Software schaut sich den Upload an. Falls dieser geschütztes Material beinhaltet und keine Lizenzen vorhanden. Kommt es halt nicht online.
    Zum Glück ist das ja keine Uploadfilter sondern nur Identifizierungssoftware.

    Also kann ich auch sagen manche Politik sind keine Politiker, sondern Dummschwätzer.

  2. Langsam platzt mir echt der Kragen mit diesem Axel voss! Es ist echt traurig das jemand der eine solche Einstellung und Meinung gegenüber all diesen Leuten, die dagegen sind und sich engagiert haben, hat und uns sogar vertreten soll im EU-Parlament!!
    Es werden uns Gesetze als YouTube und Facebook Gesetz verkauft die doch sooo viel mehr sind und viel mehr treffen.
    Viele grosse Foren wird es treffen, und diese können sich keine uploadfilter leisten. Diese stehen vor dem Entschluss, entweder forum dicht machen oder die Daten an grosse Firmen zu schicken(google, amazon) um sie durch ihre Filter zu jagen.
    Sie schicken damit die EU in die Steinzeit.
    Die einzigen die davon provitieren werden nicht mal die Urheber sein, sondern die Verlage und alle grossen außerhalb der eu.

  3. Es ist dcht traurig, dass jemand, der offensichtlich niemals mehr als 3 Sekunden im internet war (Twitter mal ausgebommen), 0ber soetwas entscheiden darf. Wie wärs denn zur Abwechslung mal mit jemandem, der wenigstens etwas Erfahrung und Fachkompetenz hat? Wär doch mal ein vorschlag, oder?

  4. «„ganz offensichtlich Internetkampagnen gegeben hat, u.a. unterstützt und gesponsert durch die großen amerikanischen Internetfirmen, denen leider sehr viele Menschen „auf den Leim“ gegangen sind.“»

    „sprich‘ zu den Leuten, wie zu einem Kind“ (Degradation Dritter, Selbstlegitimation, Egomanie)

  5. Also die Demonstranten gehen Artikel 13 (17) waren von Google, etc. „gekauft“. Wie gut, daß die großen „Meinungkonzerne“ und „Urheberrechtsmogule“ keine Lobbyisten haben, die unsere gewählten Vertreter einkaufen.

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