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Artikel 13: Nur drei Tage nach Abstimmung schnappt die „Mekel-Falle“ zu

Wenige Tage vor der inzwischen stattgefundenen Abstimmung zu Artikel 13 des EU-Urheberrechts im EU-Parlament wollte die CDU wohl die junge potenzielle Wählerschaft besänftigen. Ja, man sei für Artikel 13, aber man habe sich (innerhalb der Partei) geeinigt. Es werde auch nach erfolgreicher Verabschiedung des Gesetzes keine Uploadfilter geben! So kann man den unzweideutigen Tweet der CDU verstehen. Oder anders gesagt: Man kann den Tweet gar nicht falsch verstehen, denn er ist eindeutig! CDU sagt Bürger, es gibt keine Uploadfilter! Fertig, basta aus, eine Klare Ansage! Klarer geht es nicht. Hier nochmal der Original-Tweet vom 15. März.

Artikel 13 und die Uploadfilter – „leider“ unvermeidlich?

Tja, und nun? Vor drei Tagen wurde Artikel 13 zusammen mit Artikel 11 und vielen anderen Artikeln im EU-Parlament durchgewunken. Das neue Urheberrecht wird also kommen! Und die Uploadfilter? Tja, in unserem Artikel vom 18. März hatten wir ja bereits vor der „Merkel-Falle“ gewarnt. Etwas versprechen, aber dann nicht daran halten (hier nachzulesen). Und heute nur drei Tage nach der Abstimmung wird schon klar, dass diese ganz eindeutige Ablehnung von Uploadfiltern durch die CDU schon wieder Geschichte ist.

So sickern aktuell zum Beispiel bei SPON Aussagen aus der CDU durch, die ganz klar darauf hindeuten, dass die Uploadfilter eben doch kommen werden. So sagt CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte jetzt, dass es bei den Anbietern liege, ob sie zukünftig Uploadfilter verwenden würden. Verbieten könne man das nach dem Beschluss des EU-Parlaments ja eh nicht. Und CDU-Mann und EU-Kommissar Günther Oettinger formuliert es noch klarer. Er glaube nicht, dass das CDU-Papier vom 15. März die Uploadfilter verhindern werde. Er sei überzeugt, dass Artikel 13 relativ klare Vorgaben mache. Uploadfilter seien wohl „nicht ganz“ zu vermeiden. Und gegenüber Politico sagte Öttinger noch eindeutiger (sinngemäß), dass es wohl Strafen aus Brüsseln regnen werde, wenn Deutschland unter Artikel 13 im nationalen Recht auf Uploadfilter verzichtet.

So schnell kann das gehen

Und für den Fall, dass die Gegner von Artikel 13 an die Zusage der CDU vom 15. März erinnern, gibt es schon eine wunderbare Entschuldigungs-Argumentation. Denn dann wird es aus der CDU heißen (so sagen wir es voraus): Sorry, liebe Internet-Community. Ja, wir von der CDU wollten die Uploadfilter verhindern. Aber dieser Gesetzestext auf EU-Ebene lässt es eben nicht anders zu, es gibt leider doch keine Alternative. Und außerdem haben uns die Franzosen ja so sehr dazu gedrängt.

Wird es so kommen? Ja, wir denken schon. Tja, so schnell geht das mit einem Versprechen. Im Fall von Artikel 13 hat die CDU nur drei Tage gewartet, bis sie ihr Papier (also ihr Versprechen) mit solchen Andeutungen schon mal beginnt in die Tonne zu treten. Wir hatten mit der „Merkel-Falle“ eigentlich gedacht, dass Angela Merkel höchstpersönlich in vielleicht einem Jahr im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie als Gesetz sagen würde, dass Uploadfilter „leider doch kommen müssen“. Warum Merkel höchstpersönlich? Sie war es auch höchstpersönlich, die ihre Digitalministerin Doro Bär von der CSU und ihre Justizministerin Barley von der SPD bei Artikel 13 überstimmt hatte, als es darum ging, dass Deutschland im EU-Rat dafür oder dagegen stimmt.

Und Frankreich? Dort macht die Regierung schon wenige Stunden nach Beschluss von Artikel 13 Druck in Sachen Realisierung von Uploadfiltern!

Angela Merkel und der Artikel 13
Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0



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