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Artikel 13: Konkrete und genial einfache Lösung des Problems!

Artikel 13 biegt langsam auf die Zielgerade ein. Nur noch drei Wochen Zeit verbleiben. Am 23. März findet der europaweite große Aktionstag gegen Artikel 13 des EU-Urheberrechts statt, und direkt danach am 25.-28. März wird im EU-Parlament final darüber abgestimmt.

Demo gegen Artikel 13

Bevor wir zum großen Lösungsvorschlag kommen, nochmal ganz kurz zur Aktualität. Vorgestern fand in Berlin eine Demo gegen Artikel 13 statt, mit immerhin ca 3000 Teilnehmern (schauen Sie hier dazu aktuelle Videos). Demonstrativ verlief die Demo auch vorbei am Hauptgebäude von Axel Springer, einem der Hauptunterstützer des neuen EU-Urheberrechts, vor allem von Artikel 11. Sogar das ZDF (unglaublich) hat darüber berichtet mit der Befürchtung, dass den großen Parteien hier eine ganze junge Wählerschicht wegzubrechen droht (hier der Artikel).

Die große Problemlösung zu Artikel 13

Nochmal in ganz kurzer Form das Kernproblem von Artikel 13 (hier mehr Infos). Alle Plattformen im Netz (vor allem sind die großen wie YouTube und Instagram als Adressaten gemeint) sollen zukünftig verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte von Unbefugten hochgeladen werden. Technisch ist das nur mit Uploadfiltern möglich, die (da sind sich Experten einig) dramatisch mehr Inhalte noch vor dem Hochladen blocken werden als notwendig. Denn es ist völlig unklar, woran die Uploadfilter erkennen sollen, was nun geschützt ist und was geblockt werden soll. Also werden sie vorsichtshalber viel, viel mehr blocken als notwendig, damit die Plattformen Strafzahlungen umgehen.

Der in dem Thema äußerst versierte Anwalt Christian Solmecke hat nun zum Thema Artikel 13 einen wirklich konkreten, genialen wie auch einfachen Lösungsvorschlag präsentiert. Denn so ziemlich alle Gegner von Artikel 13 sind sich mit dem Befürwortern im Grunde genommen einig, dass Urheber für ihre Werke ja auch fair vergütet werden sollten. Nur wie? Axel Voss, der Initiator von Artikel 13 und CDU-Abgeordneter in Brüssel, hatte stets behauptet es gäbe ja keine Alternativvorschläge der Kritiker.

Christian Solmecke mit genialem Gegenvorschlag zu Artikel 13
Christian Solmecke. Foto: Domdewom dw CC BY-SA 4.0 – Ausschnitt aus Originalfoto

Die gab es aber in der Vergangenheit durchaus. Nur wahrgenommen wurden sie nicht. Jetzt hat Christian Solmecke mit seinem Lösungsvorschlag das geliefert, was wirklich von allen Befürwortern von Artikel 13 akzeptiert werden müsste. Es sei denn es ginge den Befürwortern um ganz etwas anderes, zum Beispiel den ideologischen „Kampf“ gegen YouTube und Co, weil diese Plattformen Konkurrenz für Fernsehen und Verlage darstellen?

Man könnte nämlich für YouTube und Co den selben Mechanismus anwenden, den es schon gibt, wenn beispielsweise im Einzelhandel USB-Sticks, Kopierer und Scanner verkauft werden. Für all solche Datenträger, mit denen Inhalte gespeichert oder kopiert werden können, zahlt der Käufer ohne es zu merken bereits auch eine pauschale Abgabe, die der Einzelhändler an Verwertungsgesellschaften abführen muss. Und genau so könnten Plattformen wie YouTube auch pauschal Beträge abführen an solche Verwertungsgesellschaften. Im Detail erklärt Christian Solmecke dies sehr gut im folgenden Video. Dies wäre eine realistische und praktikable Lösung, die ganz ohne Artikel 13 das Internet „frei hält“ und Künstler dennoch an den Umsätzen von YouTube, Instagram und Co beteiligt.



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